Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Miri38 am 16.01.2025 14:37
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Hallo, ich bekomme eine Stelle bei einer Anstalt für öffentliches Recht.
Also nach Tarifvertrag.
Die Zentrale dieser Anstalt liegt im Westteil. Mein Arbeitsort liegt im Ostteil.
Werde ich jetzt nach VBL-Tarif West oder Ost eingegliedert?
Weiß da jemand was? Danke..
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Westteil/Ostteil von Was? Gelsenkirchen?
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Unter der Annahme, dass du mit Ostteil die neuen Bundesländer meinst: das Tarifgebiet, welches im Arbeitsvertrag zur Anwendung kommt, ist maßgeblich. Ist im Arbeitsvertrag das Tarifgebiet Ost als Anwendungsbereich genannt, dann wirst Du sehr wahrscheinlich die Beiträge gemäß VBLklassik im Tarifgebiet Ost (Arbeitnehmeranteil 4,25%) zahlen.
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Westteil/Ostteil von Was? Gelsenkirchen?
Berlin
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Westteil/Ostteil von Was? Gelsenkirchen?
Berlin, Also der Hauptsitz ist in "Westberlin" und der Arbeitsort in "Ostberlin"..leider wird ja bei der VBL immer noch in Ost und West unterschieden..
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Auf Grund der (historisch gewachsenen) unterschiedlichen finanziellen Grundlagen der VBL Tarifgebiete, wird auch weiterhin in VBL West/Ost unterteilt.