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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: KitaleitungBRB am 16.01.2025 20:37

Titel: fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: KitaleitungBRB am 16.01.2025 20:37
Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Leitungsstelle beworben und kann diese ab dem 1.4.25 auch antreten. Nach dem Bewerbungsgespräch hatte ich nach der Eingruppierung und dem Gehalt recherchiert.

In der Stellenausschreibung unter dem Punkt “was wir Ihnen bieten“: Eingruppierung S13, Regenerationstage und Umwandlungstage und die Zahlung einer monatlichen Zulage in Höhe von 130€.

Während meiner Recherche stellte ich bereits fest, das die Zulage gar nicht in der Berechnung erscheint. Auf Nachfrage in der Personalabteilung, sagte man mir das es diese auch nicht gäbe, ebenso wie die Umwandlungstage.
Es sein ein Fehler seitens der Gemeinde in der Ausschreibung passiert.

Das hat mich bereits sehr geärgert, das ich diese Aussage hinnehmen muss.( Muss ich das wirklich????) Desweiteren ist das Haus mit einer Platzkapazität von 86 freigegeben was laut meiner Recherche eine Eingruppierung in die S15 bedeutet. Auf Nachfrage in der Personalabteilung, warum ich in die S13 statt die S15 eingruppiert werde, wurde mir erklärt das derzeit 67 Kinder in Betreuung sind.

Durch ein erstes Kennlerngespräch mit der derzeitigen Leitung, habe ich erfahren das sie aktuell 73 Kinder betreut und diese auch noch am 1.4.25 zu meinem Dienstbeginn betreut werden.

Nun bin ich noch mehr verärgert. Nicht nur der „Fehler“ in der Stellenausschreibung sondern auch die Eingruppierung.

Zumal ich laut AV in die S8a eingruppiert bin und die Zulagen bis zur S13 erhalte, da ich bereits auch Stufe 5 bin.

Kann mich jemand aufklären? Habe ich einen Denkfehler und irgendein Recht die Eingruppierung vertraglich zu ändern?

Mich ärgert es auch deshalb, weil ich aktuell in einer anderen Gemeinde die höherwertigere Tätigkeit der stellvertretenden Leitung mache, auch die S8a habe und die Zulagen der S15 erhalte.

Nun muss ich 39 STd statt 33 Stunden arbeiten um auf das Gehalt zu kommen, was ich aktuell verdiene.

Ich würde mich sehr über konstruktive Informationen freuen. Vielleicht liege ich auch falsch. Kenne mich da rechtlich nicht so aus.

Liebe Grüße
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 16.01.2025 20:50
Die Eingruppierung ergibt sich aus den übertragenden auszuübenden Tätigkeiten
Wenn man da Rechtssicher sein will, was man da bekommt, dann muss man diese Vertraglich sicherstellen.
Also einen Passus im AV haben, der besagt, dass man Tätigkeiten die zur EG X führen übertragen bekommt.
Gleiches gilt für die anderen Punkte.
ME An den AV ist der Ag gebunden, an einen Stellenausschreibungstext nicht.
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: KitaleitungBRB am 16.01.2025 21:06
Vielen Dank für Deine Antwort. Diese hilft mir aber noch nicht so richtig weiter. Laut AV bin ich als Erzieherin S8a eingestellt. Ein Zusatzschreiben beschreibt die vorübergehende Übertragung einer Leitung auf Probe Paragraf 31 Abs. 3 Tvöd. Während der Probezeit erhalten Sie gemäß der Regelung des Paragrafen 31Abs.3 Tvöd das Entgelt aus ihrer bisherigen Entgeldgruppe zuzüglich einer Zulage. Die Zulage bemisst sich aus der Höhe der Unterschiedsbetrags zwischen ihrem Tabellenentgeld nach der bisherigen Entgeldgruppe und dem sich bei der Höhergruppierung nach Paragraf 17Abs.4 Satz 1-3 Tvöd ergebenen Tabellenentgeld.

Wie wird diese Höhergruppierung entscheidet? Wie schon beschrieben dachte ich, das es Abhängig von der Kinderzahl ist, so wie ich es recherchiert habe.
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2025 08:18
Hinnehmen musst du da gar nichts. Du kannst doch mit dem neuen AG entsprechend verhandeln und ihm mitteilen, dass

- du auf die in der Ausschreibung angebotenen Regenrationstage und Zulage bestehst
- vertraglich geregelt haben möchtest, dass durch die Anzahl der Kinder eine Eingruppierung in die S XX sichergestellt ist.

Wenn der neue AG schon am Anfang sich so wie von dir beschrieben verhält, dann würde ich nachdenklich werden.
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: Casa am 17.01.2025 08:34
Wenn sich der neue AG querstellt, bleibst du beim Alten bzw. gehst zurück.
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 17.01.2025 09:02
Wie wird diese Höhergruppierung entscheidet?
Nach den auszuübenden Tätigkeiten entsprechend der EGO.
Ich weiß allerdings nicht, wie es sich verhält wenn externe Dinge wie Kinderzahl oder unterstellten An dieses Eingruppierung berührt, ob man da alterniert hoch und runtergruppiert werden kann.
Deswegen, am besten im AV fixieren, welches Tätigkeiten Niveau man zugesichert bekommt.

Und wenn der Ag das nicht will, sich einen anderen suchen oder die Kröte schlucken.

Womit ist die vorübergehende Übertragung begründet?
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: Miri38 am 17.01.2025 12:53
Sicher dass du da arbeiten willst, wenn es jetzt schon Probleme gibt? Diese ganze Sache wirkt ja nicht gerade seriös..Fehler in der Stellenbeschreibung..jaja ist klar..Ich kenne dass, erst locken die einen mit vielen Versprechungen und dann ist doch alles ganz anders..schon mehrfach erlebt, gibt es auch in der freien Wirtschaft..und wenn du dann unterschrieben hast, dann hast du den Salat..
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: Marian S am 17.01.2025 12:59
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu meiner Eingruppierung (Dipl.-Ing. FH für Architektur) im TVÖD. Ich bin  seit nunmehr fast 5 Jahren in einer Kommune als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur als Sachbearbeiter Hochbau beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte in die Entgeltgruppe E10. Nun stellt sich mir die Frage, ob nicht auch eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E11 möglich bzw. auch richtig wäre. Zu meinen Aufgaben gehören u. a. Sanierungen/Neubauten von Schulgebäuden im Landkreis einschließlich der zugehörigen Aufgaben (z. B. Erarbeitung Aufgabenstellung, Akquise und Beauftragung von Planern und Fachplanern, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke und Firmen, Rechnungsprüfungen, Abnahmen, Beschaffung von Fördermitteln inkl. der zugehörigen Anträge, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc.).
Wäre hier nicht eine Eingruppirung in die E11 gerechtfertigt? Was haltet ihr davon?

MfG Marian
Titel: Antw:fehlerhafte Stellenausschreibung und Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 17.01.2025 15:02
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu meiner Eingruppierung (Dipl.-Ing. FH für Architektur) im TVÖD. Ich bin  seit nunmehr fast 5 Jahren in einer Kommune als Dipl.-Ing. (FH) für Architektur als Sachbearbeiter Hochbau beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte in die Entgeltgruppe E10. Nun stellt sich mir die Frage, ob nicht auch eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E11 möglich bzw. auch richtig wäre. Zu meinen Aufgaben gehören u. a. Sanierungen/Neubauten von Schulgebäuden im Landkreis einschließlich der zugehörigen Aufgaben (z. B. Erarbeitung Aufgabenstellung, Akquise und Beauftragung von Planern und Fachplanern, Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke und Firmen, Rechnungsprüfungen, Abnahmen, Beschaffung von Fördermitteln inkl. der zugehörigen Anträge, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, etc.).
Wäre hier nicht eine Eingruppirung in die E11 gerechtfertigt? Was haltet ihr davon?

MfG Marian

Ich sehe da keine besonderen Leistungen, die besondere Fachkenntnisse oder besondere Erfahrung voraussetzen.

Vgl. Protokollerklärung Nr. 2 Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 oder 2 Teil III Nr. 25 EntgO