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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Casiopeia1981 am 19.01.2025 00:17

Titel: Gleitzeitkonto und Resturlaube bei Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Casiopeia1981 am 19.01.2025 00:17
Hallo zusammen,

wie verhält es sich mit positiven Gleitzeitsalden und Resturlaubsansprüchen aus dem laufenden Jahr und den Vorjahren, wenn ein Bundesbeamter vorzeitig dienstunfähig auf Dauer oder befristet in den Ruhestand versetzt wird? Ich frage für einen Freund.
Titel: Antw:Gleitzeitkonto und Resturlaube bei Dienstunfähigkeit
Beitrag von: ReKo1808 am 20.01.2025 06:52
Also wenn es lediglich darum geht, dass man lange krankgeschrieben ist und somit seinen Resturlaub nicht fristgerecht nehmen konnte, verfällt dieser nicht.
Ich bin mir allerdings nicht sicher wie es bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ist. Da braucht man den Urlaub ja nicht und ich denke nicht, dass der Dienstherr diesen Anspruch vergütet.
Titel: Antw:Gleitzeitkonto und Resturlaube bei Dienstunfähigkeit
Beitrag von: Haushaltshilfe am 20.01.2025 07:36
Diese Information habe ich bei Haufe gefunden.
Vielleicht diese Thematik mal mit der Dienststelle bzw. der Besoldung aufnehmen:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/abgeltung-von-urlaubstagen-fuer-ruhestandsbeamte_144_595404.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/abgeltung-von-urlaubstagen-fuer-ruhestandsbeamte_144_595404.html)