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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: nrwdo1988 am 20.01.2025 15:03

Titel: JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: nrwdo1988 am 20.01.2025 15:03
Hallo zusammen,
ich befinde mich im finalen Einstellungsgespräch für eine Stelle ab Mai 2025 in der TV-L Gruppe 13, Stufe 4. Dabei werde ich etwas weniger verdienen als bei meinem jetzigen Arbeitgeber im privaten Sektor.

Ich bin seit kurzem in der privaten Krankenversicherung (PKV) und habe meine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Ich selbst bin 36 Jahre alt und könnte zwar zurück in die GKV, aber ist mit Nachteilen verbunden.

Nun stellt sich die große Frage: Kann mein potenziell neuer Arbeitgeber mir eine Zulage gewähren, damit ich in der PKV bleiben kann? Aktuell fehlen mir für dieses Jahr etwa 150 Euro brutto monatlich, um die Differenz auszugleichen und die JAEG i. H. v. 73800 € nicht zu unterschreiten. Meines Wissens, ist der Arbeitsvertrag schon unterwegs und der Personalrat hat der bisherigen Eingruppierung zugestimmt. Da habe ich natürlich jetzt Bedenken, beim neuen Arbeitgeber nachzuhaken und wieder alles mit Personalrat etc. in Gang zu setzen...  :o

Gibt es Erfahrungswerte auf dem Bereich Personal hier? Kann man da etwas erreichen oder lieber nicht nachfragen?
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: Rowhin am 20.01.2025 15:23
Meines Wissens, ist der Arbeitsvertrag schon unterwegs und der Personalrat hat der bisherigen Eingruppierung zugestimmt.

Das ist in der Konstellation natürlich ungünstig. Denn grundsätzlich gibt es durchaus die Möglichkeiten von Zulagen z.B. nach § 16 (5) TVL durch Höherstufung in 13/5 oder 13/6. Aber die ist halt besser (mancherorts überhaupt nur) im Voraus zu verhandeln mit Argument "ohne die Zulage kommt der AN gar nicht erst".

Wir können auch nicht einschätzen, inwiefern dein neuer AG dir hier schon entgegengekommen ist, was die Einstufung generell angeht. Eventuell wurde da schon gegenüber Verwaltung und PR schon "Kapital verbrannt", um dich auf Stufe 4 zu bekommen, wenn du vorher immer in der Privatwirtschaft warst.

Also ja, es kann durchaus sein, dass du hier ein größeres Fass aufmachst, wenn du jetzt sagst, du kommst doch nur bei Zahlung einer Zulage. Was nicht unbedingt heißt, dass du es gar nicht erst versuchen solltest. Aber sei gewappnet auf Nachfragen, warum du dies nicht vorher angesprochen hast, etc.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 20.01.2025 16:07
Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: SimsiBumbu am 20.01.2025 16:23
Also beim TV-L Rechner 2025 (gültig ab Februar 2025) komme ich bei E13S4, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzversorgung VBL (West) auf ein sozialversicherungspflichtiges Brutto (relevant für JAEG, aber ungleich Jahres-Brutto) von 74314,78 € und damit oberhalb der JAEG.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25)

Solltest du in einem der neuen Bundesländer arbeiten und damit bei der Zusatzversorgung VBL Ost sein, beträgt dein sozialversicherungspflichtiges Brutto nur 68.786,60 € und wäre um die von sebbo83 genannten 500€ monatlich zu niedrig.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25)
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 20.01.2025 17:11
Egal ob Ost oder West - ich sehe bei beiden Links ohne Jahressonderzahlung rund 68500 € und mit JSZ 71.200 € Brutto. Je nachdem welche Bedeutung die Jahressonderzahlung für die PKV hat, würde sich der fehlende Betrag zwischen 200 und 500 € Brutto bewegen. Da es aber eigentlich kein Recht auf eine JSZ gibt (zumindest privatwirtschaftlich gesehen - aber auch Tarifverträge können sich ändern), wäre es sinnvoll erstmal ohne die JSZ zu rechnen und dann fehlen noch 500 € Brutto ganz grob gerechnet.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 20.01.2025 17:28
Egal ob Ost oder West - ich sehe bei beiden Links ohne Jahressonderzahlung rund 68500 € und mit JSZ 71.200 € Brutto. Je nachdem welche Bedeutung die Jahressonderzahlung für die PKV hat, würde sich der fehlende Betrag zwischen 200 und 500 € Brutto bewegen. Da es aber eigentlich kein Recht auf eine JSZ gibt (zumindest privatwirtschaftlich gesehen - aber auch Tarifverträge können sich ändern), wäre es sinnvoll erstmal ohne die JSZ zu rechnen und dann fehlen noch 500 € Brutto ganz grob gerechnet.
Du hast aber nicht bei sozialversicherungspflichtiges Brutto geschaut.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 20.01.2025 17:31
Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
Das ist nicht korrekt.
Das ist nicht korrekt.
Umgekehrt ist es korrekt. Wenn du in der PKV bist und über 55 dann hast du kaum eine Chance zurück in die GKV.

Wenn du in der PKV bist und unter 55 und unter die Grenze fällst, dann hast du die Wahl in die GKV zurückzukehren oder dich für immer an die PKV zu binden.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: nrwdo1988 am 20.01.2025 17:55
Also beim TV-L Rechner 2025 (gültig ab Februar 2025) komme ich bei E13S4, Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzversorgung VBL (West) auf ein sozialversicherungspflichtiges Brutto (relevant für JAEG, aber ungleich Jahres-Brutto) von 74314,78 € und damit oberhalb der JAEG.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25)

Solltest du in einem der neuen Bundesländer arbeiten und damit bei der Zusatzversorgung VBL Ost sein, beträgt dein sozialversicherungspflichtiges Brutto nur 68.786,60 € und wäre um die von sebbo83 genannten 500€ monatlich zu niedrig.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25 (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0&kk=17.5%25)

Das hilft mir weiter. Ganz lieben Dnk!

Ich hatte das sozialvverischerungspflichtige Brutto nicht. Ich bin immer von den 5713 Euro ausgegangen. 5959 ist aber das SV Brutto was mir weiterhilft und damit bin ich über die Grenze mit dem Gehalt ab Mai + mein jetziges Gehalt bis April!
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 20.01.2025 19:17
Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
Das ist nicht korrekt.
Das ist nicht korrekt.
Umgekehrt ist es korrekt. Wenn du in der PKV bist und über 55 dann hast du kaum eine Chance zurück in die GKV.

Wenn du in der PKV bist und unter 55 und unter die Grenze fällst, dann hast du die Wahl in die GKV zurückzukehren oder dich für immer an die PKV zu binden.

Na mir 55 bleibst man halt in der PKV, auch wenn man plötzlich weniger verdient. Es zählte das Gehalt, bevor du 55 wurdest. Eventuell habe ich mich unglücklich ausgedrückt.

Richtig, ich habe immer das Gesamtbrutto abgelesen und nicht das KV/sozialversicherungspflichtige Brutto, sorry, my bad...
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2025 08:36
Nochmal nur zur Klarstellung.

wenn du einmal in der PKV bist und dann unter die Grenze fällst, dann kannst du in die GKV zurück (sofern jünger als 55), musst aber nicht.
Da hast dann die einmalige Wahl, dich dann auf ewig an die PKV zu binden.
Wenn du dich dann jedoch für PKV entscheidest, dann kannst du niemals zurück in die GKV. Egal welcher Lohn und welches Alter.
So ist mein Wissenstand. Und so habe ich @rentenonkel verstanden.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 21.01.2025 09:16
Ich glaube das hier sollte doch alles gesagte aufklären oder unterstreichen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289)
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2025 09:36
Nein, du hast das Problem nicht verstanden.
Es ging darum, dass jemand nicht zurück in die GKV will.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: nrwdo1988 am 21.01.2025 09:43
Ich habe mit der 'neuen' Entgeltabrechnung gesprochen: Wenn ich unterjährig in der PKV bleiben möchte, ist das in Ordnung, und sie akzeptieren meine Entscheidung, auch 2025 weiterhin in der PKV versichert zu sein, selbst wenn ich minimal unter der Grenze liegen sollte...

Im nächsten Jahr würde sich dann die Personalabteilung bei mir melden, um zu klären, wie es mit der (ggf. neuen) JAEG aussieht und ob die Grenze erreicht wird.

Allerdings haben sie meinen Hinweis nicht ganz verstanden: Wenn nach TV-L bezahlt wird, ist dann das SV-Brutto immer das, was der Rechner unter folgendem Link anzeigt? (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl= (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2025&g=E_13&s=4&f=&z=&zv=&r=&awz=&zulage=&kk=&kkz=&zkf=&stkl=))

Meine Ansprechpartnerin basierte immer auf dem Grundgehalt von 5.713,58 €, und sie konnten die SV-Brutto 5.959,50 € aus der Entgeltstufe nicht zuordnen?! Ich kann mir dann die VL als ein Bestandteil vorstellen, aber was ist den noch zwischen diesen zwei Beträgen; Differenz i. H. v. 245,92 € monatlich enthalten? Ist das SV-Brutto als Maximalwert (inkl. VL etc) zu verstehen?
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 21.01.2025 10:22
Nein, du hast das Problem nicht verstanden.
Es ging darum, dass jemand nicht zurück in die GKV will.

Ist mir schon klar. Und eine meiner Antworten war, wenn er befürchtet zu wenig zu verdienen, fällt er nicht in die GKV, wenn er über 55 ist. Da er aber schrieb, dass er noch nicht so alt ist, besteht also die Gefahr, dass er in die GKV wieder muss. Ob er will oder nicht - klären kann er es nur zusammen mit seiner PKV - es gibt scheinbar Toleranzen.

Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 66.600 Euro [2023] sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich.

Quelle: wissen-private-krankenversicherung.de


Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2025 10:44
Nein, du hast das Problem nicht verstanden.
Es ging darum, dass jemand nicht zurück in die GKV will.

Ist mir schon klar. Und eine meiner Antworten war, wenn er befürchtet zu wenig zu verdienen, fällt er nicht in die GKV, wenn er über 55 ist. Da er aber schrieb, dass er noch nicht so alt ist, besteht also die Gefahr, dass er in die GKV wieder muss. Ob er will oder nicht - klären kann er es nur zusammen mit seiner PKV - es gibt scheinbar Toleranzen.

Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 66.600 Euro [2023] sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich.

Quelle: wissen-private-krankenversicherung.de


Also, bei meiner bescheidenen Berechnung fehlen bei E13S4 jedoch noch rund 500 € monatlich um auf die 73.800 € zu kommen.
Also, wenn du nicht über 55 Jahre bist, besteht kaum eine Chance länger in der PKV zu bleiben.
Nein, man kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag befreien lassen.

Also nochmals NEIN, niemand MUSS zurück in die GKV!
Guckst du hier:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000

oder gleich hier mit Antrag:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180?tkcm=aaus


Also wenn du als PKVler wegen JAEG oder Teilzeit wieder GKV pflichtig werden würdest, kannst du auf Antrag dich davon befreien lassen.


Fazit für @ nrwdo1988:

Wenn dein AG meint, dass du die Grenze unterschreitest und du wieder GKV Pflichtig wirst, dann musst du einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht stellen und du bleibst in deiner PKV.
Diesen Antrag kann man jedoch nicht widerrufen, mW heißt dass, dass PKV Pflichtig bleibst, auch wenn du auf Teilzeit gehst oder arbeitslos wirst.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 21.01.2025 11:13

Nein, man kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag befreien lassen.

Also nochmals NEIN, niemand MUSS zurück in die GKV!
Guckst du hier:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000

oder gleich hier mit Antrag:

https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-fuer-freiwillig-versicherte/antrag-befreiung-krankenversicherungspflicht-2007180?tkcm=aaus


Also wenn du als PKVler wegen JAEG oder Teilzeit wieder GKV pflichtig werden würdest, kannst du auf Antrag dich davon befreien lassen.


Fazit für @ nrwdo1988:

Wenn dein AG meint, dass du die Grenze unterschreitest und du wieder GKV Pflichtig wirst, dann musst du einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht stellen und du bleibst in deiner PKV.
Diesen Antrag kann man jedoch nicht widerrufen, mW heißt dass, dass PKV Pflichtig bleibst, auch wenn du auf Teilzeit gehst oder arbeitslos wirst.

Das steht bzw. fällt aber immer noch an der PKV. Wenn die PKV entscheidet, dass man zu wenig verdient, fällt man in die GKV zurück.
Warum stellt man die verlinkten Anträge bei der GKV zur Befreiung?! Weil man nachweisen muss, dass man anderweitig versichert ist. Das kann er aber nur, wenn er über der JAEG liegt bzw. seine PKV eine Toleranz hat und sein neues, niedrigeres sozialversicherungspflichtige Brutto akzeptiert. Dann kann/bzw. muss er den verlinkten Antrag stellen.

Hier auch nochmal zum Nachlesen und mit einem etwas anderem Fazit als deinem:
https://www.versicherungen-online.de/pkv/ratgeber/was-passiert-wenn-das-einkommen-unter-die-pkv-grenze-sinkt/#/actual-insurance-type

Aber der Beitragsersteller hat auch eine andere Frage gestellt:

Meine Ansprechpartnerin basierte immer auf dem Grundgehalt von 5.713,58 €, und sie konnten die SV-Brutto 5.959,50 € aus der Entgeltstufe nicht zuordnen?! Ich kann mir dann die VL als ein Bestandteil vorstellen, aber was ist den noch zwischen diesen zwei Beträgen; Differenz i. H. v. 245,92 € monatlich enthalten? Ist das SV-Brutto als Maximalwert (inkl. VL etc) zu verstehen?

Steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bis zu bestimmten Grenzen). Muss also an der unterschiedlichen VBL-Beiträgen zwischen Ost- und West liegen. Das würde ein Teil erklären.

Dann ist die BBG der Rentenversicherung unterschiedlich:
West: 88.200 € jährlich
Ost: 85.200 € jährlich
Folge könnte sein, dass in Westdeutschland ein höherer Teil des Einkommens als sozialversicherungspflichtig betrachtet wird. Wie genau, da müsste man jemand mit Steuern oder Lohnbuchhaltung befragen.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2025 11:53
Ich gebe es auf.

Glaube was du willst. Du irrst.

Deine Links setzen sich nirgends mit dem Thema auseinander, dass man in der PKV bleiben will, wenn die JAEG unterschritten wird, also eine Befreiung von der Versicherungspflicht möchte.

Es gilt:
Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel

privat krankenversichert sind.

Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn

die gesetzliche Jahresentgeltgrenze für die Versicherungspflicht erhöht wird. Sie sind versicherungspflichtig geworden, weil Ihr Jahreseinkommen jetzt unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt.



Entnommen:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99134001010000

Damit ist die zweite Frage vom TE irrelevant, da wenn er vom AG darauf hingewiesen wird, dass er unter der JAEG gefallen ist, er den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen kann und in der PKV bleibt.

Und schon lustig dass du glaubst, dass die PKV dich rausschmeißen würde, weil du zu wenig verdienst. Oder das die PKV da irgendwas entscheidet.
Und das du glaubst, die PKV wüsste irgendwas von deinem Gehalt.

Also glaube was du willst,
 ich hoffe das @nrwdo1988 sich sachkundige Beratung bei seiner PKV holt, wenn er Gefahr läuft die JAEG zu unterschreiten und bei der PV bleiben möchte.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: Gewerbler am 21.01.2025 11:56
Wenn ich das richtig verstehe, auch bei dem Link zum Bund bzw. was du @MoinMoin in Fettdruck zitiert hast:

Es ist ein Unterschied, ob ich eine neue Arbeit antrete und dort weniger verdiene (evtl. auch durch Teilzeit beim selben Arbeitgeber), oder ob sich die JAEG erhöht (jedes Jahr, durch Gesetz) und ich dadurch wieder darunter falle, weil sich mein Gehalt nicht in gleichem Maße erhöht hat.

In zweitem Fall gibt es auf jeden Fall die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. In erstem sehe ich das eher nicht unbedingt.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2025 11:59
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 21.01.2025 12:16
Ich gebe es auf.

Glaube was du willst. Du irrst.

Deine Links setzen sich nirgends mit dem Thema auseinander, dass man in der PKV bleiben will, wenn die JAEG unterschritten wird, also eine Befreiung von der Versicherungspflicht möchte.

Es gilt:
Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel


Okay, dann ist das hilfreich:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verbleib-PKV-bei-Unterschreiten-JAEG--f318737.html

Antrag stellen geht immer, aber (Fazit):


Fazit: Unterschreitet ihr Einkommen nach Annahme der 70% Stelle die JAEG, weil die Grenze erhöht wurde, können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Fallen sie jedoch nach Annahme der 70% -Stelle dauerhaft unter die JAEG weil die Stundenanzahl wieder reduziert wird, tritt mit erstmaligen Unterschreiten der JAEG-Grenze( besonderes JAEG/12 um das für sie geltende durchschnittliche Monatseinkommen zu berechnen) wieder Versicherungspflicht ein, mit der Folge dass sie ihre PKV kündigen und in die GKV wechseln müssen. Ein Antrag auf Befreiung wäre nach derzeitiger Gesetzeslage nicht erfolgreich, dennoch sollte er meines Erachtens auch in dieser Konstellation gestellt werden.

Da nun die JAEG stetig steigt, gerne auch schneller als das Gehalt im öffentlichen Dienst, sehe ich das große Aber in diesem Fazit auch. Ich vermute, und das könnte auch die PKV so auslegen, dass man bei einer E13S4 stets der JAEG "hinterherrennt", wobei man heute in einer E13S5 keine Probleme hätte.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: Gewerbler am 21.01.2025 13:20
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345

Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.


Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: sebbo83 am 21.01.2025 13:43
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345

Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.


Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.

Ja, und davon muss er eben ausgehen und mit seiner PKV sprechen. Er kann auch den Antrag beim Bund stellen, muss aber damit rechnen, dass er nicht bewilligt wird. Aber nicht den Spieß umdrehen und versuchen irgendwelche Zulagen aus dem AG zu leiern, nur damit man in der PKV sicher bleiben kann. Es gibt keine Zulagen hierfür!
Titel: Antw:JAEG und PKV: Neueinstellung in TV-L Gruppe 13 Stufe 4
Beitrag von: MoinMoin am 21.01.2025 17:06
Guckst du beim rentenonkel vorbei:
 https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124487.msg387345.html#msg387345

Ja, da beschreibt er doch genau die Situation: Wenn die JAEG gesetzlich angehoben wird, und das Gehalt nicht steigt, kann ich den Antrag auf Befreiung stellen.

Wenn ich aber mein Entgelt vermindere (jedenfalls durch Teilzeit, vermutlich auch durch Wechsel zu einer anderen Stelle) und deshalb unter die JAEG komme, tritt wieder Versicherungspflicht ein.


Vorliegend wechselt der Threadersteller ja die Stelle und kommt daher unter die JAEG (bzw. evtl. ist er gerade an der Grenze). Damit würde doch für mein Verständnis Option 2 eintreten und er hätte die Wahl eben doch nicht.

Ja, und davon muss er eben ausgehen und mit seiner PKV sprechen.
Ich weiß zwar immer noch nicht was inwiefern seine PKV dort irgendetwas zu entscheiden hätte.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Und ich denke immer noch, dass man sich im beschrieben Fall befreien lassen kann, habe aber dazu keine Urteile weder in der einen noch in der anderen Richtung gefunden.