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Beamte und Soldaten => Beamte Niedersachsen => Thema gestartet von: Schollinho am 20.01.2025 19:35
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Moin zusammen. Nach Jahren des stillen Mitlesens und vielen wichtigen Informationen (danke dafür ein alle), benötige ich mal Rat.
Ich bin Kommunalbeamter in Niedersachsen im gD. Seit zwei Jahren bin ich aufgrund einer mittelschweren Depression, einer Angststörung sowie einer Essstörung (sehr selektives Essen, nicht zu wenig) in einer psychotherapeutischen Behandlung. Meine Therapeutin ist nun der Auffassung, dass ich noch eine Reha machen sollte.
Ich habe aber keine Idee und werde auch aus Google nicht richtig klug, wie und was ich machen muss. Ist eine Reha trotz Therapie noch möglich, wo muss ich was beantragen? Versichert bin ich mit unisex bei der Debeka.
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
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Ist eine Reha trotz Therapie noch möglich, wo muss ich was beantragen?
Geeignete Rehaeinrichtung suchen und bei der Beihilfestelle die Reha beantragen. Wahrscheinlich wirst du beim Amtsarzt vorstellig werden müssen. Dafür benötigst du einen Befund des Behandlers. Ob und welche Kosten deine PKV trägt, wissen wir nicht. Rehas sind aber üblicherweise versichert.
Oder meinst du eine Kur?
Unterschiede siehe hier:
https://www.klinikgruppe-drv-bund.de/DE/reha_von_a_bis_z/reha_vs_kur/reha_vs_kur_node.html
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Moin zusammen. Nach Jahren des stillen Mitlesens und vielen wichtigen Informationen (danke dafür ein alle), benötige ich mal Rat.
Ich bin Kommunalbeamter in Niedersachsen im gD. Seit zwei Jahren bin ich aufgrund einer mittelschweren Depression, einer Angststörung sowie einer Essstörung (sehr selektives Essen, nicht zu wenig) in einer psychotherapeutischen Behandlung. Meine Therapeutin ist nun der Auffassung, dass ich noch eine Reha machen sollte.
Ich habe aber keine Idee und werde auch aus Google nicht richtig klug, wie und was ich machen muss. Ist eine Reha trotz Chill Guy Clicker (https://chillguy-clicker.io/) Therapie noch möglich, wo muss ich was beantragen? Versichert bin ich mit unisex bei der Debeka.
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Ja, eine Reha ist auch während einer laufenden Therapie möglich. Du solltest mit deiner Therapeutin klären, ob sie dir ein ärztliches Gutachten oder eine Empfehlung für die Reha ausstellen kann. Den Antrag stellst du bei deiner Krankenversicherung, in deinem Fall der Debeka. Kontaktiere sie direkt, um die notwendigen Formulare und weitere Schritte zu erhalten.
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Dein Arzt bescheinigt Dir die Notwendigkeit und schlägt eine oder mehrere Rehabilitationseinrichtungen vor. Die Rehabilitationseinrichtung muss für die Behandlung der die Rehabilitationsmaßnahme begründende Erkrankung zugelassen sein.
Du sendest den Antrag auf Anerkennung der stationären Rehabilitationsmaßnahme mit der ärztlichen Bescheinigung zur Befürwortung der Maßnahme zunächst an Deine Beihilfestelle.
Mit der Entbindung von der Schweigepflicht ermöglichst Du die am Antragsverfahren beteiligten Ärztinnen und Ärzten (z. B. Hausarzt, Fachärztin, mit der Begutachtung beauftragte Ärztinnen oder Ärzte) notwendige Informationen auszutauschen.
Die Beihilfestelle erteilt bei Bedarf einer Gutachtenstelle einen Auftrag zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Die Kosten des Gutachtens trägt die Beihilfestelle in voller Höhe, sofern sie das Gutachten in Auftrag gegeben hat. In dem Gutachten wird auch bestätigt, ob die Rehabilitationseinrichtung für die stationäre Rehabilitationsmaßnahme geeignet ist.
Nachdem der Beihilfestelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag abschließend geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Maßnahme als beihilfefähig anerkannt.
Dabei wird auch geklärt, ob die Kosten vollständig (zum Beispiel um Dienstunfähigkeit zu verhindern) oder nur entsprechend der Beihilfefähigkeit (z.B. 50 %) übernommen werden.
Sollten die Kosten nicht vollständig übernommen werden, wäre mit der Krankenkasse die Übernahme der übrigen Kosten zu klären. Typischerweise ist die Kostenübernahme einer Reha durch die PKV nicht versichert. Dennoch übernehmen die meisten privaten Krankenkassen aus Gründen der Kulanz die übrigen Kosten ganz oder zumindest teilweise.
Ob man also auf einen Teil der Kosten hängen bleibt, hängt von den Umständen des Einzelfalles und dem Versicherungsschutz ab, den man bei der Debeka abgeschlossen hat.
Erst nach der Zusage beider tritt man die Reha an und lässt sich die Kosten, wie bei anderen Behandlungen, nach der Rechnungserstellung erstatten.
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Gibt es einen Unterschied bei der Bezahlung und/oder Beantragung zwischen ambulanter und stationärer Reha?
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Die Kosten einer ambulanten Reha sind meistens deutlich geringer als bei einer stationären Reha. Sofern die ambulante Reha Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschlossen hat und eine ambulante Maßnahme auch medizinisch vertretbar ist, kann auch eine ambulante Reha beantragt und bewilligt werden.
Das Kostenrisiko ist demnach bei einer ambulanten Maßnahme oft geringer als bei einer stationären.
Die Alternative zu einer ambulanten Reha wäre ein tagesklinischer Aufenthalt, der als Krankenhausbehandlung zählt. Die Kosten dafür sind regelmäßig beihilfefähig und werden auch regelmäßig von der privaten KV übernommen.
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Typischerweise ist die Kostenübernahme einer Reha durch die PKV nicht versichert.
Danke, mein Fehler, der sich erst durch intensives Nachlesen gezeigt hat.
Was zahlt die PKV bei stationärer Reha? Den Physiotherapeuten und ggf. ärztliche Behandlungen?
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...Reha und Beamte ist eine unglückliche Kombination...
...der Beamte fährt finanziell immer mit einer Kur und dabei am Besten mit einer ambulanten Kur besser...
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...Reha und Beamte ist eine unglückliche Kombination...
...der Beamte fährt finanziell immer mit einer Kur und dabei am Besten mit einer ambulanten Kur besser...
Warum das?
Dachte immer hier wird von den KK far nichts bezahlt.
Und wird das noch verschrieben?
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Danke, mein Fehler, der sich erst durch intensives Nachlesen gezeigt hat.
Was zahlt die PKV bei stationärer Reha? Den Physiotherapeuten und ggf. ärztliche Behandlungen?
Kein Thema, wir sind ja oft genug einer Meinung ;)
Oft werden bei der Reha Pauschalen abgerechnet. Normalerweise sind bei der PKV nur die ärztlichen Behandlungen, Physio usw. im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen abrechenbar. Durch die Pauschalen werden diese aber nicht extra ausgewiesen, so dass der PKV eine Berechnungsgrundlage fehlt.
Daher hängt es von dem "Good Will" der Versicherung ab. Manchmal bleibt man auf einem Eigenanteil hängen, der in etwa den Kosten für Unterkunft und Verpflegung entspricht. Manchmal bekommt man aber auch alles bezahlt, weil die Pauschalen günstiger sein können als die Abrechnung über die GOÄ mit dem 2,3 fachen Satz. Daher ist es da schwierig, allgemeingültige Antworten zu geben.
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Oft werden bei der Reha Pauschalen abgerechnet. Normalerweise sind bei der PKV nur die ärztlichen Behandlungen, Physio usw. im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen abrechenbar. Durch die Pauschalen werden diese aber nicht extra ausgewiesen, so dass der PKV eine Berechnungsgrundlage fehlt.
Daher hängt es von dem "Good Will" der Versicherung ab. Manchmal bleibt man auf einem Eigenanteil hängen, der in etwa den Kosten für Unterkunft und Verpflegung entspricht. Manchmal bekommt man aber auch alles bezahlt, weil die Pauschalen günstiger sein können als die Abrechnung über die GOÄ mit dem 2,3 fachen Satz. Daher ist es da schwierig, allgemeingültige Antworten zu geben.
Danke, das muss ich mir merken, falls mal eine Reha ansteht.
Falls ich die Thematik irgendwann durchblicke, brauche ich vor Erschöpfung wahrscheinlich erst einmal eine Kur. ;-)
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Leider ist die Debeka bei Kuren nicht gut aufgestellt.
Ich bin mir nicht sicher ob dort ein Kurtagegeld versichert werden kann.
Das war einer der wenigen Punkte wo ich bei pkv Vergleich an der Debeka gezweifelt habe.
Bei der DBV hatte ich 200€ Kurtagegeld abgeschlossen.
Also vorher auf jeden Fall mit der KV reden :)
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Ich, Kommunalbeamter in M-V, habe jetzt mehrere Varianten der Rehabilitation wahrgenommen und möchte die Erfahrung mit euch teilen. Ich bin 50 % beihilfe- und 50 % privat krankenversichert.
a. eine Anschluss-und Heilbehandlung nach § 34 Bundesbeihilfeverordnung wurde bei mir nach schwerer Erkrankung (ich war u.a. lange auf Intensivstation) vom Krankenhaus selbst noch während ich in der Klinik war organisiert und ich kam in eine stationäre Rehaeinrichtung. Zwischen Krankenhausaufenthalt und Reha kann man einige Tage nach Hause, es gibt aber eine Frist, innerhalb derer man die Reha antreten muss. Für die Zeit hat der Arbeitgeber auf Antrag Sonderurlaub genehmigt. Alle Kosten wurden von der Beihilfe und der privaten Krankenkasse gezahlt.
b. eine stationäre Reha nach § 35 I Nr. 1 BBhV habe ich in meinem privaten KV Tarif nicht versichert. Die Beihilfe zahlt hierfür aber anteilig, hier 50 %, die Kosten. Es fällt ein pauschaler Satz/Tag für Behandlungen +Unterkunft +Verpflegung an. Man kann so mit etwa 4000 € für einen 4 wöchigen Aufenthalt rechnen, müsste also hälftig dazu zahlen, es sei denn, man hat in seinem privaten KV-Tarif auch Rehamaßnahmen enthalten.
c. eine ambulante Reha nach § 35 I Nr. 5 wohnortnah habe ich gemacht. Das setzt voraus, dass es in Wohnortnähe eine Rehastelle gibt, die ambulant solche Rehabilitationen vornimmt (Suchstichworte : "Zentrum / ambulante Reha") und die man täglich auch gut erreichen kann. Bei mir hat die Rehastelle nur mit Tagessätzen abgerechnet. Das war für die private KV ein Problem, da sie nur die reinen Behandlungskosten tragen wollte. Die Rehastelle war daraufhin so freundlich, mir einen Kostenvoranschlag zu erstellen mit der Auflistung, was es vergleichsweise kosten würde, wenn man anstelle der Pauschale, die Einzelleistungen abrechnen würde (diese hätte die KV dann zahlen müssen). Da diese Einzelauflistung deutlich kostenintensiver war, hat die KV dann schlussendlich der Abrechnung mit Pauschale zugestimmt. Es wurde die Pauschale je Tag für 4 Wochen von Beihilfe und KV vollständig gezahlt. Unterkunftskosten fielen nicht an, da ja wohnortnah; die Mittagsverpflegung war in der Pauschale inkludiert.
d. eine ambulante Reha nach § 35 I Nr. 4 in einem anerkannten Kurort habe ich auch machen können. Das bedarf einiger Vorbereitungen (zu den Voraussetzungen bitte §§ 35, 36 BBhV lesen)
> Attest Hausarzt (Amtsarzt war nicht nötig)
> Antrag an Beihilfestelle: ambulante Reha in einem anerkannten Kurort
> mit Genehmigung für max. 21 Tage /muss innerhalb von 4 Monaten der Beginn der Maßnahme erfolgen
> anerkannten Reha-Ort laut Kurortverordnung heraussuchen und dort eine Unterkunft suchen
> Kurarzt und Kureinrichtung am Kurort im Vorfeld kontaktieren und am Besten schon Termine ausmachen
> wenn Entscheidung für einen Aufenthalt im herausgesuchten Kurort gefallen ist, Sonderurlaub beim Dienstherrn beantragen und Unterkunft buchen
Erstattet werden von der Beihilfe und der KV idR alle üblichen Behandlungskosten (es können hier aber Eigenanteile anfallen, wenn die Kureinrichtung höhere Sätze zB. x2,3 fachen Satz abrechnet; am Besten vorher erfragen).
Die Beihilfe erstattet 16 €/Tag für die Unterkunft und Fahrkosten (max. 200 €) und die Kurabgabe (Details bei der Beihilfestelle erfragen).
Im Ergebnis hat man mit Unterkunfts- und Verpflegungskosten und ggf. Eigenanteilen zu rechnen.
Diese Variante würde ich immer wieder so machen; Grund: man hat 3 Wochen zusätzlich frei (Sonderurlaub); kann zielgenau die Behandlungswünsche besprechen (in einer stationären Reha kann man dagegen oft gar nicht mitbestimmen, wie oft man zB. manuelle Therapie o.a. Behandlungen bekommt und erhält Maßnahmen, die man machen muss und uU gar nicht möchte: wie Lehrvideos, Ernährungsberatung, gesundes Kochen, Gehübungen uÄ. ..).