Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Petey am 21.01.2025 20:41
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Hallo zusammen,
ich stehe vor einer Situation und würde gerne eure Einschätzungen dazu hören.
In einer Stellenausschreibung eines niedersächsischen Ministeriums wurde der Dienstposten mit Besoldungsgruppe A13 NBesG bewertet. Allerdings war der Hinweis enthalten, dass derzeit nur eine Planstelle der Besoldungsgruppe A12 NBesG zur Verfügung steht und kein Anspruch auf Beförderung besteht. Die Eingruppierung sollte je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe 12 TV-L erfolgen.
Nach meiner Zusage wurde mir mitgeteilt, dass aktuell keine Planstellen für eine Verbeamtung verfügbar sind und mir stattdessen eine Anstellung im Angestelltenverhältnis angeboten wird. Ich habe einen Bachelor-Abschluss und relevante Berufserfahrung für die Stelle.
Nun frage ich mich, warum in der Ausschreibung A13 erwähnt wurde, wenn letztlich nur eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe 12 TV-L möglich ist und keine Verbeamtung angeboten werden kann. Ist es üblich, dass solche Diskrepanzen zwischen Stellenausschreibung und tatsächlichem Angebot bestehen? Welche Erfahrungen habt ihr in ähnlichen Situationen gemacht?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
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Vermutlich stand da "bis A13". Das richtet sich dann an Bewerber, die bereits eine A13 mitbringen...
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In dem Text sind verschiedene Informationen enthalten.
Die tarifliche Einordnung einer Stelle liegt regelmäßig eine Ebene (E12 anstatt A13) unter der ausgeschriebenen Besoldung. Dies basiert auf dem Umstand, dass die monatlichen monetären Aufwände wegen der Arbeitgeberanteile für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung höher als bei Tarifbeschäftigen liegen.
Die Stelle ist als Beamtenstelle ausgebracht. Momentan ist für sie keine Planstelle hinterlegt. Bei einer besseren Haushaltslage kann sich dies auch wieder ändern. Dies ist kein Widerspruch sondern gelebte Praxis.
Ist in NI das Einstiegsamt auch regelmäßig zu durchlaufen?
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Hast Du denn überhaupt die Laufbahnbefähigung?
Und auch in NI müssen die Eingangsämter, A9 beim gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung und A10 bei den technischen Diensten durchlaufen werden.
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Die tarifliche Einordnung einer Stelle liegt regelmäßig eine Ebene (E12 anstatt A13) unter der ausgeschriebenen Besoldung. Dies basiert auf dem Umstand, dass die monatlichen monetären Aufwände wegen der Arbeitgeberanteile für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung höher als bei Tarifbeschäftigen liegen.
Und ich dachte die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten ;)
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Um es nochmal anders zu formulieren:
Ich kenne das (zumindest aus BW und hier klingt es auch so) so, dass in der Ausschreibung an sich drei Informationen drin stehen:
1) Die Stelle ist nach XYZ bewertet (hier A13 gD).
2) Derzeit steht eine bis ABC nutzbare Stelle zur Verfügung (hier A12). D.h. dass Bestandsbeamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A12 auf diese Stelle übernommen werden können.
3) Für noch nicht verbeamtete Personen erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe DEF (hier E12 TV-L). Da Tarifrecht und Beamtenrecht zwei verschiedene paar Schuhe sind, kommen hier regelmäßig verschiedene Gruppen (der Zahl nach) raus.
In der Regel steht dann da weiterhin sowas wie:
- Die Ausschreibung dient der Besetzung des Dienstpostens. Über mögliche Beförderungen wird zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden. (für Bestandsbeamte)
- Es besteht die Perspektive einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen, laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (für Angestellte)
Heißt für dich:
Du bist offenbar noch nicht verbeamtet. Daher kannst du nur angestellt werden, bis zur EG12 TV-L. Da es offenbar derzeit keine Planstelle für eine Neuverbeamtung gibt, kannst du (derzeit) nicht verbeamtet werden, unabhängig davon, ob du die persönlichen Voraussetzungen (Gesundheit, charakterliche Eignung etc.) erfüllst und die Laufbahnbefähigung hast.
Wenn dann später eine Planstelle frei wird, können die anderen Punkte geprüft werden. Im Fall, dass du dann verbeamtet werden kannst und das dann auch willst, wirst du regelmäßig im Eingangsamt (wie @clarion sagt, A9 bzw. A10) verbeamtet. Im Einzelfall könnte eine Einstellung direkt in ein Beförderungsamt möglich sein.
Sobald du verbeamtet bist, kannst du grundsätzlich (falls keine anderen Anforderungen wie z.B. Bewährung auf mindestens zwei Dienstposten bestehen) auf dieser Stelle bis A13 gD befördert werden.
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Direkt E12 TV-L (Tarifautonatik) ist wahrscheinlich sogar attraktiver als mit Laufbahnprinzip 4 Jahre A9, 1 Jahr A10, 1 Jahr A11 und dann X Jahre in A12 auf eine freie 13 zu warten - oder?
Gerade da in Niedersachsen die Besoldung sowieso ziemlich schlecht ist
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Danke für die zahlreichen Antworten. Die Antworten bringen Klarheit.
Nach § 17 NBG gehe ich davon aus, dass ich die Laufbahnbefähigung mitbringe.
Einstiegsämter müssen durchlaufen werden aber laut § 18 SATZ 3 NR. 2 NBG kann auch im Beförderungsamt eingestellt werden.
Der genaue Wortlaut in der Stellenausschreibungen lautete:
„Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist Hannover. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A13 NBesG bewertet. Zurzeit steht nur eine Planstelle der Bes.-Gr. A12 NBesG zur Verfügung; ein Anspruch auf Beförderung besteht allerdings nicht. Die Eingruppierung erfolgt abhängig von Ihrer Qualifikation bis in die Entgeltgruppe 12 TV-L.“
Das suggeriert doch, dass eine Planstelle A12 zur Verfügung steht. Aber es wird so sein, wie Gewerbler es geschrieben hat, dass für Neuverbeamtungen keine Planstellen zur Verfügung stehen. Mir kam es nur seltsam vor, weil ich mich bei den zuständigen Ansprechpartnern im Vorfeld informiert habe und deren Aussage war eine andere.
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Ja, eine Planstelle (und somit eine Besetzung eines Beamten mit höchstens seinem Statusamt A12) steht zur Verfügung. Grundsätzlich ist aber die Planstelle A13 würdig. Dafür muss man sich aber bewähren und häufig dann auch noch Zusatzaufgaben übernehmen, so kenne ich das. Dann wird in einem gesonderten Verfahren nach Jahren über die Beförderung nach A13 entschieden.
Welche Aussage war denn eine Andere? Wenn du eine Verbeamtung in Aussicht gestellt möchtest, würde ich das bei der Stelle hinterfragen. Oft geht das "intern".
Kommt auch m.E drauf an, wieviel Jahre du noch arbeiten willst? Eine Verbeamtung inkl. Durchlauf der Stelle macht m.E nur Sinn, wenn du noch 20 Jahre die Stelle ausfüllen willst. Wenn du aber nur noch 10,15 Jahre hast, fängst du halt bei E 12 an, je nachdem was du aushandelst.
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Welche Aussage war denn eine Andere? Wenn du eine Verbeamtung in Aussicht gestellt möchtest, würde ich das bei der Stelle hinterfragen. Oft geht das "intern".
Kommt auch m.E drauf an, wieviel Jahre du noch arbeiten willst? Eine Verbeamtung inkl. Durchlauf der Stelle macht m.E nur Sinn, wenn du noch 20 Jahre die Stelle ausfüllen willst. Wenn du aber nur noch 10,15 Jahre hast, fängst du halt bei E 12 an, je nachdem was du aushandelst.
Das scheint auch tatsächlich so zu sein, wie du es schreibst. Allerdings wurde mir im Vorfeld gesagt, dass eine Verbeamtung auf der Stelle möglich wäre.
In der Theorie habe ich noch knapp 30 Jahre aber es macht aus meiner Sicht keine Sinn im Einstiegsamt einzusteigen.
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Das spricht aber doch dafür, erst noch ne Weile als Tarifbeschäftigter anzufangen. Zum einen ist evtl. ohnehin notwendig für die Laufbahnbefähigung, sofern der von dir erwähnte § 17 NBG nicht (direkt) greift. Bei mir wurde (in BW) zum Beispiel ein Teil der Berufserfahrung innerhalb des öffentlichen Dienstes gefordert. Kenne jetzt deine genaue Vorgeschichte natürlich nicht und das müssen ja dann auch andere beurteilen.
Zum anderen hat man dann eher eine Argumentationsgrundlage, um dich in einem Beförderungsamt einzustellen (unzumutbare Härte, finanzieller Nachteil und so).
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Das scheint auch tatsächlich so zu sein, wie du es schreibst. Allerdings wurde mir im Vorfeld gesagt, dass eine Verbeamtung auf der Stelle möglich wäre. In der Theorie habe ich noch knapp 30 Jahre aber es macht aus meiner Sicht keine Sinn im Einstiegsamt einzusteigen.
Ja, möglich ist das. Das ist aber allgemein gehalten. Möglich ist, in der grauen Theorie, aber vieles. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dir das schriftlich geben. Ich denke eher, dass die Verbeamtung einem gesonderten Verfahren gewidmet ist. Warum sollen sie dich direkt mit der Stelle verbeamten, wenn Sie dich so kaum kennen?
Also grob gerechnet: Du steigst mit E 12 ein und nach 2 Jahren lässt du dich verbeamten, dann fängst entweder bei A9 oder A10 ein. Dann könntest nach 10 Jahren, wenn alles gut läuft, schon A12 haben. Selbst wenn es doof läuft und du erst 5 Jahre vor Pensionseintritt die A12 bekommst, kann sich das -auf Dauer- gesehen besser auszahlen.
Also ich bin hauptsächlich Beamter geworden, weil ich mir meine 8 Jahre Bundeswehrzeit angerechnet hab lassen und weil mir die Pension wichtiger ist als mein aktuelles Gehalt. Ich will mal 82+ werden, macht 15 Jahre plus in Pension. Könnte sich rechnen, als wenn ich "nur" Rente beziehe..
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Ja, möglich ist das. Das ist aber allgemein gehalten. Möglich ist, in der grauen Theorie, aber vieles. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dir das schriftlich geben. Ich denke eher, dass die Verbeamtung einem gesonderten Verfahren gewidmet ist. Warum sollen sie dich direkt mit der Stelle verbeamten, wenn Sie dich so kaum kennen?
Also grob gerechnet: Du steigst mit E 12 ein und nach 2 Jahren lässt du dich verbeamten, dann fängst entweder bei A9 oder A10 ein. Dann könntest nach 10 Jahren, wenn alles gut läuft, schon A12 haben. Selbst wenn es doof läuft und du erst 5 Jahre vor Pensionseintritt die A12 bekommst, kann sich das -auf Dauer- gesehen besser auszahlen.
Also ich bin hauptsächlich Beamter geworden, weil ich mir meine 8 Jahre Bundeswehrzeit angerechnet hab lassen und weil mir die Pension wichtiger ist als mein aktuelles Gehalt. Ich will mal 82+ werden, macht 15 Jahre plus in Pension. Könnte sich rechnen, als wenn ich "nur" Rente beziehe..
Nein schriftlich habe ich das natürlich nicht.
Ich habe meine ich hier im Forum gelesen, dass es möglich sei direkt verbeamtet zu werden und anschließend ist man ja sowieso für x Jahre Beamter auf Probe, da hat man doch genug Zeit sich kennenzulernen :)
Ich habe auch einige Jahre BW hinter mir und halt meine Berufserfahrung > 10 Jahre. Deswegen gehe ich eigentlich davon aus, bei einer möglichen Verbeamtung nicht im Einstiegsamt anfangen zu müssen.
Wie würdet ihr eine Verbeamtung angehen? Ich habe einen Bachelor der Wirtschaftsinformatik.
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Du hast aber keine Laufbahnbefähigung! Allein deswegen geht die Verbeamtung nicht zum aktuellen Zeitpunkt.
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PS Die Anwendung von Paragraph 17 NBG ist eine ganz große Ausnahme.
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Du hast aber keine Laufbahnbefähigung! Allein deswegen geht die Verbeamtung nicht zum aktuellen Zeitpunkt.
Warum nicht? Wenn ich mir § 15 NLVO anschaue, dann schon oder? Studium + berufliche Tätigkeit.
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Paragraph 15 betrifft Wechsel von anderen Dienstherren, die kommst doch aus der PW, oder?
Solltest Du Paragraph 14 gemeint haben, muss die berufliche Tätigkeit mindestens die Dauer des Vorbereitungsdienst umfassend und sie muss von der Art gleichwertig gewesen sein,
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anschließend ist man ja sowieso für x Jahre Beamter auf Probe, da hat man doch genug Zeit sich kennenzulernen :)
Oh, das kann aber sehr dünnes Eis sein.
1) Kann die Probezeit z.B. aufgrund der beruflichen Vorgeschichte nochmal verkürzt sein, soviel Zeit ist da also gar nicht.
2) Ist die beamtenrechtliche Probezeit nicht mit einer arbeitsrechtlichen Probezeit zu vergleichen. Es ist weit schwieriger und nur unter bestimmten Bedingungen möglich, einen BaP wieder zu entlassen (vgl. § 23 BeamtStG). Grundsätzlich ist ja schon bei der "ursprünglichen" Verbeamtung (also auf Probe) das Ziel, sich lebenslang zu binden. Natürlich kann man sich später wieder entlassen lassen, das ist klar, aber das ist ja nicht der Regelfall.
Also wenn du nicht die berühmten goldenen Löffel klaust oder sonst wie gegen das Disziplinarrecht verstößt und auch deine Behörde nicht geschlossen wird und es gar keine andere Möglichkeit für eine Verwendung für dich gibt (halte ich bei einem Ministerium für unwahrscheinlich), kannst du nur bei Nicht-Bewährung entlassen werden. Und das ist glaube ich schon schwierig. Oder wie uns ein Professor bei der Einführung ins Beamtenrecht sagte "Sie müssen sich bewähren, Sie müssen nicht gut sein. Bewähren heißt ausreichend, Note 04." Oder so ähnlich... Und dann stünde dir bei entsprechender Beurteilung ja noch der Rechtsweg offen.
Ich bin gerne offen für andere Erfahrungen, aber mein Eindruck ist, dass es sehr seltene Fälle sein dürften, die wegen Nicht-Bewährung die Probezeit nicht überstanden haben (natürlich seitens des Dienstherrn - selber um Entlassung bitten ist ja was anderes). Entlassung wegen gesundheitlicher Probleme könnte ich mir da noch eher vorstellen oder natürlich, wenn man straffällig wird, aber das hat man ja auch selbst in der Hand i.d.R. :)
Und zur Laufbahnbefähigung, ergänzend zu @clarion:
Es kann sein, dass da jedes Ministerium, ggf. auch das Land nochmal eine Verwaltungsvorschrift oder Durchführungsverordnung hat, was konkret anerkannt wird und was nicht.
Immer bedenken: Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung. Es ist also grundsätzlich sowohl in die eine oder andere Richtung viel möglich, je nachdem, was die Beteiligten wollen :) Daher am besten miteinander reden, welche Möglichkeiten es (perspektivisch) gibt.