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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Charly96 am 22.01.2025 11:09
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Hallo zusammen,
mein AG möchte mich gerne Höhergruppieren. Grundsätzlich klingt das erstmal gut, allerdings bin ich mir derzeit unsicher ob sich das auch wirklich so positiv auswirkt.
Folgende Situation:
- aktuelle Eingruppierung in E7/5 seit 04/2021.
- geplante Eingruppierung in E8 ab 04/2025.
Kann mir jemand sagen, wie sich das für mich auswirkt? Oder macht es gar Sinn mit der Höhergruppierung aufgrund der Stufenlaufzeit zu warten? Oder gibt es andere "einfache" Möglichkeiten?
Danke und Grüße
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Wie möchte er das denn "machen"?
Und warum tut er das jetzt?
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Eine entsprechende Änderung der Tätigkeiten hat sich ergeben und damit wird auch die Arbeitsplatzbeschreibung angepasst.
Warum das jetzt passieren soll? Damit ich auch durch meine neuen Aufgaben und Verantwortungen mehr verdiene. Die Frage ist nur, ob das auch wirklich so bedeutsam und sinnvoll für mich ist...
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Meine Frage zielte genau darauf ab, ob sich just etwas ändert oder ein Irrtum der Vergangenheit korrigiert wird.
Dann wärst du ab Zeitpunkt der Änderung höhergruppiert (aufgrund Tarifautomatik). Dies ist aber zustimmungspflichtig.
Warte noch auf die Antworten der Experten in der Höhergruppierungsmathematik im TVL, die dir die neue Stufe sofort nennen können. Bedenken musst du in jedem Fall, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt.
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Danke schonmal für die Infos.
Noch ist auch nichts festgemacht und ich bin in dem Entscheidungsprozess mit einbezogen, daher wolle ich halt eben gerne mal Meinungen und Infos von "außerhalb" einholen, um mir ein besseres Bild der Thematik machen zu können.
Ganz genau das Thema mit der Höhergruppierungsmathematik, der neu beginnenden Stufenlaufzeit und eben den Auswirkungen für mich würd ich mir hier gerne etwas näher erläutern lassen wollen. :)
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Hier gibt es einen Rechner zur Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung:
https://jsfiddle.net/qey0g27w/
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Ansonsten findest du eine inhaltliche Zusammenfassung zum Themenkomplex Höhergruppierung hier: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html)
(Leider gerade ohne Höhergruppierungsmatrix. :( )
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Erst den Stufenaufstieg auf 7/5 abwarten und nicht sofort HG. Der AG macht es schon richtig so anscheinend. Du wirst erst in die 7/5 aufsteigen und 1 "Sekunde" später in die 8/4 HG.
Wenn es jetzt passieren würde, landest Du in der 8/3. Die Stufenlaufzeit fängt immer bei Null an bei einer HG.
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Erst den Stufenaufstieg auf 7/5 abwarten und nicht sofort HG. Der AG macht es schon richtig so anscheinend. Du wirst erst in die 7/5 aufsteigen und 1 "Sekunde" später in die 8/4 HG.
Wenn es jetzt passieren würde, landest Du in der 8/3. Die Stufenlaufzeit fängt immer bei Null an bei einer HG.
Aktuell bin ich ja schon in E7/5 und würde in ca. 1,5 Jahren durch die Laufzeit in E7/6 kommen.
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Warte noch auf die Antworten der Experten in der Höhergruppierungsmathematik im TVL, die dir die neue Stufe sofort nennen können.
Da braucht man keine höhere Mathematik; §17 Absatz (4) TV-L regelt recht einfach, wie die Höhergruppierung erfolgt:
*) Von einer EG in die nächst höhere sucht man sich die niedrigste Stufe der höheren EG, in der man mindestens das gleiche Tabellenentgelt (JSZ oder sonstige Zuschläge zählen hier nicht dazu) wie in der bisherigen EG erhält.
*) Ist das nicht mindestens die Stufe 2, so geht es in Stufe 2.
*) Höhergruppierung von einer EG in eine höhere als die nächste wird durchgeführt, als ob man in schrittweise immer um eine EG höhergruppiert würde, bis man die Ziel-EG erreicht. [Ausnahme: einzelne Konstellationen für Lehrkräfte, sie Entgelt-O Lehrer.]
Das ist dann die neue Stufe, in der man sich nach der Höhergruppierung in der neuen EG befindet.
Beispiel: Das Tabellenentgelt der EG 7/5 beträgt derzeit (Januar 2025) 3588,03€. Da in der EG 8/3 das Tabellenentgelt 3.499,66€ -- also weniger -- , aber in der EG 8/4 nun 3.619,58€ beträgt, führt die Höhergruppierung aus der EG 7/5 in die EG 8/4.
Für die Auszahlung ist noch zu beachten:
*) Ist der Höhergruppierungsgewinn [also neues Tabellenentgelt minus altes] geringer als der Garantiebetrag [100€ bei Ziel-EG <=8, 180€ bei Ziel-EG >= 9a], so wird statt des Tabellenentgelts der neuen EG und Stufe das alte gezahlt zuzüglich eines Zuschlags, welcher der kleinere Wert aus
**) dem Garantiebetrag und
**) dem Höhergruppierungsgewinn, welcher bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung entstehen würde,
entspricht.
Beispiel: Der Höhergruppierungsgewinn aus der EG 7/5 in die EG 8/4 beträgt 3.619,58€ - 3588,03€ = 31,02€, also weniger als der Garantiebetrag von 180€. Da eine hypothetische stufengleiche Höhergruppierung von der EG 7/5 in die EG 8/5 zu einem Höhergruppierungsgewinn von 3.752,10€ - 3588,03€ = 135,97€ > 100€ führen würde, wird also das bisherige Entgelt der EG 7/5 zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 100€ ausgezahlt werden.
Dies bleibt solang der Fall, bis Stufenaufstieg oder weitere Höhergruppierungen den Unterschiedsbetrag aufgezehrt haben.
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@cyrix42 Danke für die ausführliche Darstellung
Da ich derzeit der "Gnade" der stufengleichen HG-Regelung im TVÖD unterliege, sollte ich einmal höhergruppiert werden, liegt mir der 17.4 ein wenig fern (um nicht zu sagen, ich war zu faul nachzuschauen und zu erläutern), drum wollte ich den Link zum Rechner rauskitzeln, was dank @McOldie auch klappte. ;)
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Erst den Stufenaufstieg auf 7/5 abwarten und nicht sofort HG. Der AG macht es schon richtig so anscheinend. Du wirst erst in die 7/5 aufsteigen und 1 "Sekunde" später in die 8/4 HG.
Wenn es jetzt passieren würde, landest Du in der 8/3. Die Stufenlaufzeit fängt immer bei Null an bei einer HG.
Aktuell bin ich ja schon in E7/5 und würde in ca. 1,5 Jahren durch die Laufzeit in E7/6 kommen.
Sorry hab ich überlesen....dann einfach eine Excel Tabelle machen und vergleichen. Wird aber mit Sicherheit rauskommen, warten aus der E 7/6 in die E 8/5 ist besser als jetzt in die E 8/4 zu starten.
Da brauchst Du 4J + 5J um in die Endstufe zu kommen. Wobei das Jahr warten nur 1J + 5J bis zur Endstufe bedeuten würde. Zählen wird es ja eh erst ab 04/25.
Lass Dir die Arbeiten nur vorrübergehend übertragen und warte mit der HG zum April 2026.
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Vielen Dank für eure ganzen ausführlichen Hilfen.
Eine weitere Frage dazu hätte ich noch:
Würde denn auch eine Eingruppierung von E7/5 nach E9a möglich sein? (Angenommen alle Voraussetzungen, Tätigkeiten, Arbeitsplatzbeschreibung, etc. sind entsprechend vorhanden/ gegeben).
Wie ist eure Einschätzung dazu?
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Du kannst selbstverständlich auch in eine höhere EG eingruppiert werden, sofern die Tätigkeiten das hergeben und alle Voraussetzungen vorliegen, also von E7 auf E9 (oder theoretisch auch auf E13 oder E15) aufsteigen.
In diesem Fall steigst du quasi gedanklich über jede zwischenliegende EG auf und wirst entsprechend jeweils zugeordnet, bevor unmittelbar der nächste Aufstieg erfolgt. In deinem angenommenen Fall also von E7/5 zunächst auf E8/4 wie von den anderen oben berechnet und dann auf E9a/3.
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Hier wäre es besonders wichtig erst in die E 7/6 zu kommen und von da aus die HG.
Von der E 7/5 geht es in die E 8/4 und von da in die E 9a/3 wie oben beschrieben.....von der E 7/6 geht es in die E 8/5 und von da in die E 9a/5.
Riesen Unterschied!!!! Viel Erfolg :)
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Folgende Situation:
Ein Vorgesetzter beantragt für eine Mitarbeiterin eine Höhergruppierung (mit entsprechenden höherwertigen Tätigkeiten) zum Tag des tariflich vorgesehenen Stufenaufstiegs. Die zuständige Verwaltung lehnt den Antrag mit der Begründung ab, es handle sich um eine strategische Höhergruppierung, die in Kombination mit dem Stufenaufstieg zu einer überproportionalen Gehaltssteigerung führe. Zudem wird unterstellt, dass eine gezielte Verzögerung der Höhergruppierung erfolgt, um auf diesem Weg eine unangemessene Gehaltssteigerung durchzusetzen. Diese Maßnahme könne daher als als zweckwidrige Verwendung öffentlicher Mittel bewertet werden.
Stimmt das?
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Teil I: Die strategische Höhergruppierung wurde hier im BL vom zuständigen Ministerium schon vor Jahren untersagt.
Grundsätzlich ist die Höhergruppierung aber mMn zunächst einmal unabhängig vom Stufenaufstieg zu betrachten. Aber dem Ministerium stieß die Praxis sauer auf, dass mit der formellen Übertragung ein paar Monate gewartet wurde, um eben die Stufe mitzunehmen. Insbesondere wurde Wert auf das Dauerthema "Witzaufstieg" 11/4-12/3 gelegt.
Auch deshalb werden für höherwertige Tätigkeiten eigene Stellen geschaffen bzw. vakante Stellen umgeschrieben und dann intern ausgeschrieben, auch wenn klar ist, dass es nur eine Person gibt. Musst halt aufpassen, dass die Ausschreibung nicht in der Witzrubrik am schwarzen Brett landet, wenn diese zu sehr auf eine vorgesehene Person zugeschnitten ist.
Mit der Ausschreibung umgeht man halt den Vorwurf. Aber auch da, ist der Auswahlprozess abgeschlossen, muss die Stelle mit der gefundenen Person besetzt sein, Verzögerungen (evtl. Abwarten eines Aufstiegs) sind ganz böse. Als Folge bewerben sich erfahrene Projektbearbeiter nicht auf Projektleiterstellen.
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*) Ist der Höhergruppierungsgewinn [also neues Tabellenentgelt minus altes] geringer als der Garantiebetrag [100€ bei Ziel-EG <=8, 180€ bei Ziel-EG >= 9a], so wird statt des Tabellenentgelts der neuen EG und Stufe das alte gezahlt zuzüglich eines Zuschlags, welcher der kleinere Wert aus
**) dem Garantiebetrag und
**) dem Höhergruppierungsgewinn, welcher bei einer hypothetischen stufengleichen Höhergruppierung entstehen würde,
entspricht.
Beispiel: Der Höhergruppierungsgewinn aus der EG 7/5 in die EG 8/4 beträgt 3.619,58€ - 3588,03€ = 31,02€, also weniger als der Garantiebetrag von 180€.
EG 8 als Ziel ist aber <9a, von daher dürften doch die 100 anstatt der 180 € gelten, oder...?
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Ja, völlig richtig. Danke für die Korrektur!
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Hier gibt es einen Rechner zur Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung:
https://jsfiddle.net/qey0g27w/
Dem Rechner liegt aber offensichtlich noch eine alte Entgelttabelle (von 2021) zu Grunde.
Besser diesen Rechner nutzen: https://hg-tvl.bplaced.net/
Ich hoffe sehr, dass der auch künftig noch aktualisiert wird. Ich verwende den regelmäßig.
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Hier gibt es einen Rechner zur Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung:
https://jsfiddle.net/qey0g27w/
Dem Rechner liegt aber offensichtlich noch eine alte Entgelttabelle (von 2021) zu Grunde.
Besser diesen Rechner nutzen: https://hg-tvl.bplaced.net/
Ich hoffe sehr, dass der auch künftig noch aktualisiert wird. Ich verwende den regelmäßig.
Ich bin mir sicher @E15TVL wird den immer schön vorbildlich aktuell halten :D
Auch aus Eigeninteresse, da ich ihn auch ständig verlinke.
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Der Rechner unter https://hg-tvl.bplaced.net/ wird aktuell gehalten. Habe jetzt auch mal noch die alten "PROGNOSE"-Hinweise entfernt (Seite ggf. mit Strg + F5 neuladen).
Der Rechner bei jsfiddle war nur eine temporäre Krücke, da ich keinen Webspace hatte... leider kann ich das dort aber nicht löschen.