Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Caesar42 am 23.01.2025 16:06
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Moin, Moin,
ich habe eine Frage zu sog. Vertragsbeamten.
Derzeit bin ich Vertragsbeamter bei einer K.d.ö.R. Mich treibt die Frage um, ob es möglich ist, sich als solcher auf Beamtenstellen bei Kommunen zu bewerben und dann in den "normalen" Beamtenstatus zu wechseln.
Liebe Grüße
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Kannst du kurz erklären, was ein Vertragsbeamter ist und was ihn unterscheidet zum normalem Beamten, vllt on deinem Fall? Vertrag wie bei Angestellter anstatt Ernennungsurkunde? Sold, PKV, Pension....?
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Moin, Moin,
ich habe eine Frage zu sog. Vertragsbeamten.
Derzeit bin ich Vertragsbeamter bei einer K.d.ö.R. Mich treibt die Frage um, ob es möglich ist, sich als solcher auf Beamtenstellen bei Kommunen zu bewerben und dann in den "normalen" Beamtenstatus zu wechseln.
Liebe Grüße
Nicht, dass ich jetzt falsch liege, aber hierbei handelt es sich doch um ein privat-rechtliches Arbeitsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner darauf verständigen, dass Beamtenrecht analog anzuwenden.
Das wäre dann das Modell, was lange Zeit z. B. bei der KGSt angewendet wurde, um Beamte von den Behörden abzuwerben, ohne dass Ihnen besoldungs- und versorgungstechnisch faktisch Nachteile entstehen.
Dennoch ist man an sich kein Beamter, auch kein halber oder so.
Natürlich kann man sich bei einer Kommune auf eine Beamtenstelle bewerben, ob man aber verbeamtet werden kann, hängt davon ab, ob man die beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt - Vertragsbeamter hin, Vertragsbeamter her.
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Ich würde @Oikos da zustimmen. Kenne das zwar bisher nur von den "Dienstordnungs-Angestellten" der Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften, aber da ist es genauso, wie du schreibst: Ein privatrechtlicher Vertrag, in dem vereinbart wird, dass Beamtenrecht angewendet wird (https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnung_(Sozialversicherung)#:~:text=Die%20einer%20Dienstordnung%20unterstehenden%20Angestellten,wie%20Besoldung%2C%20Beihilfe%20und%20Pension.).
Demnach ist man dann kein "richtiger" Beamter und müsste erst ernannt werden. Ob das dann in der Abwicklung einfacher ist, weil man schon ggf. befördert wurde oder sowas, müsste man sehen. Ich würde im Zweifelsfall bei der Personalstelle mal nachfragen, wo man sich bewerben will. Auch wenn das für die mit hoher Wahrscheinlichkeit kein täglicher Fall ist und man sich erstmal schlau machen muss, was geht und was nicht ;D
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Moin, Moin,
ich habe eine Frage zu sog. Vertragsbeamten.
Derzeit bin ich Vertragsbeamter bei einer K.d.ö.R. Mich treibt die Frage um, ob es möglich ist, sich als solcher auf Beamtenstellen bei Kommunen zu bewerben und dann in den "normalen" Beamtenstatus zu wechseln.
Liebe Grüße
Nicht, dass ich jetzt falsch liege, aber hierbei handelt es sich doch um ein privat-rechtliches Arbeitsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner darauf verständigen, dass Beamtenrecht analog anzuwenden.
Das wäre dann das Modell, was lange Zeit z. B. bei der KGSt angewendet wurde, um Beamte von den Behörden abzuwerben, ohne dass Ihnen besoldungs- und versorgungstechnisch faktisch Nachteile entstehen.
Dennoch ist man an sich kein Beamter, auch kein halber oder so.
Natürlich kann man sich bei einer Kommune auf eine Beamtenstelle bewerben, ob man aber verbeamtet werden kann, hängt davon ab, ob man die beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt - Vertragsbeamter hin, Vertragsbeamter her.
Wie lassen sich denn die Rechte und Pflichten von Beamten qua Vertrag darstellen? z.B. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht sind qua Gesetz abschließend geregelt und allenfalls DO-Angestellte bie den BGs und früher KVs würden ein beamtenähnliches Angestelltenverhältnis darsellen.
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Die Beschäftigten in den kommunalen Spitzenverbänden sind bspw. Vertragsbeamte, die wie Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Dafür gibt es eine gesetzliche Ausnahme. Es wird vertraglich vereinbart, dass die Beschäftigten die gleichen Rechte und Pflichten wie Beamte nach dem LBG haben. Aber in der Tat, sie sind keine echten Beamten und können nicht versetzt werden. Wer also zu einem öff.-rechtl. Dienstherrn wechseln möchte, muss kündigen und dann die Verbeamtung unter den gesetzlichen Voraussetzungen beantragen.
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Wie lassen sich denn die Rechte und Pflichten von Beamten qua Vertrag darstellen? z.B. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht sind qua Gesetz abschließend geregelt und allenfalls DO-Angestellte bie den BGs und früher KVs würden ein beamtenähnliches Angestelltenverhältnis darsellen.
Einige kirchliche Angestellte dürften ein entsprechendes Arbeitsverhältnis haben. Wenn ich mich recht erinnere betrifft dies die evangelischen Lehrer in NRW. Weiterhin glaube ich, dass die Direktoren der Max-Planck-Institute sich in mit Beamten vergleichbarem Angestelltenverhältnis befinden. Dann aber Verdienst > Beitragsbemessungsgrenze, vereinbarter Beihilfeanspruch / oder Zahlung höherer PKV-Anteil durch den AG, zusätzliche Alterssicherung und unkündbar sind die Direktoren auch weitgehend.
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Moin, Moin,
ich habe eine Frage zu sog. Vertragsbeamten.
Derzeit bin ich Vertragsbeamter bei einer K.d.ö.R. Mich treibt die Frage um, ob es möglich ist, sich als solcher auf Beamtenstellen bei Kommunen zu bewerben und dann in den "normalen" Beamtenstatus zu wechseln.
Liebe Grüße
Nicht, dass ich jetzt falsch liege, aber hierbei handelt es sich doch um ein privat-rechtliches Arbeitsverhältnis, bei dem sich die Vertragspartner darauf verständigen, dass Beamtenrecht analog anzuwenden.
Das wäre dann das Modell, was lange Zeit z. B. bei der KGSt angewendet wurde, um Beamte von den Behörden abzuwerben, ohne dass Ihnen besoldungs- und versorgungstechnisch faktisch Nachteile entstehen.
Dennoch ist man an sich kein Beamter, auch kein halber oder so.
Natürlich kann man sich bei einer Kommune auf eine Beamtenstelle bewerben, ob man aber verbeamtet werden kann, hängt davon ab, ob man die beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt - Vertragsbeamter hin, Vertragsbeamter her.
Wie lassen sich denn die Rechte und Pflichten von Beamten qua Vertrag darstellen? z.B. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht sind qua Gesetz abschließend geregelt und allenfalls DO-Angestellte bie den BGs und früher KVs würden ein beamtenähnliches Angestelltenverhältnis darsellen.
Die KGSt verweist da auf einen Runderlass des Innenministeriums - 31 - 26.06.2002 - 3 - 125/09 vom 06.01.2010.
Quelle: https://kgst.de/karriere-kgst
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Die KGSt verweist da auf einen Runderlass des Innenministeriums - 31 - 26.06.2002 - 3 - 125/09 vom 06.01.2010.
Quelle: https://kgst.de/karriere-kgst
Danke. Gibt es bezüglich der KV eine vergleichbare Regelung?
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Das Thema ist nicht trivial. um welche Art KdÖR handelt es sich (kommunal, kirchlich oder andere Art)?
Bist Du DO-Angestellter oder hast du ein beamtenrechtsähnliches Anstellungsverhältnis?