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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Neuling4589 am 23.01.2025 16:36

Titel: Kündigungsfrist
Beitrag von: Neuling4589 am 23.01.2025 16:36
Hallo Community,

wahrscheinlich ist meine Frage für viele leicht zu beantworten…
Ich bin ein bisschen verwirrt und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich bin seit 3,5 Jahren bei meinem AG beschäftigt und möchte kündigen.
Verstehe ich meine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende richtig und ich kann erst am
31.03.2025 kündigen und scheide 6 Wochen später aus?

 
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: McOldie am 23.01.2025 17:31
Nein, die Kündigung muss 6 Wochen vor dem Ende des Quartals dem Arbeitgeber vorliegen. Das Ende des Arbeitsverhältnisses ist immer das Quartalende. Eine Kündigung zum 31.3. muss also am 17.2. de Arbeitgeber vorliegen
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: Schokokeks am 23.01.2025 17:33
Nein, wenn Du zum 31.03.2025 kündigen willst, musst Du 6 Wochen vorher Deine Absichtserklärung abgeben.

Wenn Du am 31.03. Deine Kündigung abgibst, kannst Du (ohne Auflösungsvertrag) zum 30.06. wechseln.
Titel: Antw:Kündigungsfrist
Beitrag von: FearOfTheDuck am 23.01.2025 19:56
Deine Kündigung zum 31.03.2025 einreichen kannst übrigens bereits jetzt.