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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Lennart am 23.01.2025 19:13

Titel: Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Lennart am 23.01.2025 19:13
Hallo,

Ich war während meines Studiums 2,5 Jahre als Aushilfskraft im Rahmen eines geringfügig entlohnten Minijobs eingestellt. Mit BA Abschluss werde ich jetzt als Sachbearbeiter mit einer 9a übernommen. Ich bleibe in der gleichen Abteilung und bearbeite weiterhin meine alten Aufgaben.

Ist es möglich, dass ich direkt in eine 9a Stufe 2 einsteigen kann?
Wenn ja, wie müsste ich argumentieren?

Danke.
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Organisator am 24.01.2025 07:30
ja, wäre es. Zu argumentieren wäre, dass dir dein Arbeitgeber förderliche Zeiten anerkennen soll. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und dies wäre vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Schinkensandwich am 24.01.2025 09:59
ja, wäre es. Zu argumentieren wäre, dass dir dein Arbeitgeber förderliche Zeiten anerkennen soll. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und dies wäre vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.

Die Stelle müsste aber erst mal ausgeschrieben werden, damit man an sowas wie förderliche Zeiten überhaupt denken kann.
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Lennart am 24.01.2025 11:20
Vielen Dank bis hierhin.

Die Stelle ist ausgeschrieben. Beworben habe ich mich offiziell auch.

Ich hatte gelesen, dass ich als Minijobber keine Anspruch auf eine höhere Stufe stellen kann, da ich vorher kein abgeschlossenes Studium oder Beruf erlernt hatte. Dem ist aber nicht so?

Aber die Möglichkeit besteht also schon, wenn der Arbeitgeber möchte?
Gibts dazu einen Paragrafen oder öffentliche Beispiele?
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: FearOfTheDuck am 24.01.2025 11:53
§ 16 Abs. 2 S. 4 TVL
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Wabi Sabi am 24.01.2025 12:00
TV-L?
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Organisator am 24.01.2025 14:21
Vielen Dank bis hierhin.

Die Stelle ist ausgeschrieben. Beworben habe ich mich offiziell auch.

Ich hatte gelesen, dass ich als Minijobber keine Anspruch auf eine höhere Stufe stellen kann, da ich vorher kein abgeschlossenes Studium oder Beruf erlernt hatte. Dem ist aber nicht so?

Aber die Möglichkeit besteht also schon, wenn der Arbeitgeber möchte?
Gibts dazu einen Paragrafen oder öffentliche Beispiele?

genau, einen Anspruch hast du nicht. Jedoch hat der AG die Möglichkeit, förderliche Zeiten für eine entsprechende Stufe anzuerkennen, was im Vorfeld zu verhandeln wäre. Im TVöD gibt es dazu einen Passus analog zum Verweis von Fear auf den TVL
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: FearOfTheDuck am 24.01.2025 21:36
TV-L?

Mea Culpa. ;)

@TE: Im TVÖD ist es der 3 Satz des Abs. 2 des § 16. @Organisator hat den Inhalt auf den Punkt gebracht.
Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Wabi Sabi am 25.01.2025 12:10
Hier auch noch etwas zum Nachlesen zur tariflichen Regelung im TVöD Bund (dort Ziffer 2.4, Seite 9 ff.):

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.html

Und hier zu übertariflichen Möglichkeiten (dort Ziffer 3, Seite 4 f.):

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20241217.html


Titel: Antw:Einstufung zum Einstieg
Beitrag von: Bastel am 25.01.2025 14:48
Warum willst du mit einem Bachelor in die 9a?