Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: benutzername1 am 24.01.2025 12:11
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ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob es möglich ist, als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst die Laufbahn des gehobenen Dienstes einzuschlagen.
Dabei stellt sich für mich die Frage, ob ich diese Laufbahn parallel zu meiner derzeitigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst beginnen kann oder ob eine Kündigung meines bestehenden Tarifvertrages erforderlich wäre.
und wenn nicht, welche rechtlichen Grundlagen und Paragrafen dem Anliegen entgegenstehen.
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Ich verstehe noch nicht ganz, was genau gemeint ist.
Als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst kann man die Laufbahn des gehobenen Dienstes einschlagen, in dem man sich im gD verbeamten lässt. Was in unserer technischen Behörde die Regel ist.
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Ich verstehe noch nicht ganz, was genau gemeint ist.
Als Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst kann man die Laufbahn des gehobenen Dienstes einschlagen, in dem man sich im gD verbeamten lässt. Was in unserer technischen Behörde die Regel ist.
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich bin nun seit 10 Jahren im öffentlichen Dienst tätig und überlege, ob es möglich ist, die Laufbahn parallel zu meiner aktuellen Tätigkeit zu absolvieren. Konkret würde ich gerne meine derzeitige Stelle behalten und währenddessen weiterhin mein normales Gehalt beziehen, während ich die Laufbahn durchführe.
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Was heißt bei dir die Laufbahn durchführen?
Als Beamter tätig sein? Die Laufbahnausbildung (Studium) absolvieren? Auf der Tartanbahn des Sportplatzes (Laufbahn) Runden drehen?
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Das geht nur wenn ich als Beamter noch daneben ein Angestelltenverhältnis bekomme. Win Win Situation ....
Ich bin Schizo und habe ein Doppel Büro "alleine" und mein DH hat einen loyalen Angestellten mehr.
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Das geht nur wenn ich als Beamter noch daneben ein Angestelltenverhältnis bekomme. Win Win Situation ....
Ich bin Schizo und habe ein Doppel Büro "alleine" und mein DH hat einen loyalen Angestellten mehr.
Das ist sozusagen Goldstandard. 8)