ich denke das liegt am Dezember, wo einiges aus den Vormonaten nachgeholt wurde. Und es nicht nachgerechnet und auf die einzelnen Monate verteilt wurde.
Guckst du was im November war oder im Julidann geht es dir wieder besser.
Welche Krankenkasse bist Du denn, dass dort nichts teurer geworden ist :o
Will ich auch !!!
ich denke das liegt am Dezember, wo einiges aus den Vormonaten nachgeholt wurde.Und es nicht nachgerechnet und auf die einzelnen Monate verteilt wurde.
Guckst du was im November war oder im Julidann geht es dir wieder besser.
Welche Krankenkasse bist Du denn, dass dort nichts teurer geworden ist :o
Will ich auch !!!
Oh das ist ja unsere LfF-Abrechnung.Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, warum der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ erst mit der Februar-Abrechnung berücksichtigt wird und ob es weitere Änderungen in der Lohnsteuerberechnung gibt, die Arbeitnehmer betreffen könnten?Hole io (https://agargame.io/holeio)Ich kann als LfF-Arbeitnehmer-Bezüge-SB folgendes sagen:
Derzeit ist auf der Bezügeabrechnung noch der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784€ berücksichtigt. Die Korrektur auf diesen Grundfreibetrag erfolgte mit der Dezember-Abrechnung 2024 bei dem die „Lohnsteuer-Erstattung“ verrechnet wurde mit „Lohnsteuer lfd.“ - Das war damals 2023 noch anders mit der Darstellung.
Daher zahlt man nicht mehr Lohnsteuer im Grunde, da im Dezember die rückwirkenden Erstattungen „mitverrechnet“ worden sind.
Voraussichtlich mit der Februar Abrechnung (Arbeitnehmer) soll dann der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ berücksichtigt werden. Die „späte Berücksichtigung“ kommt vom „verspätetet“ veröffentlichten Programmlaufplan des Bundesfinanziministerium.
Ich hoffe das hilft weiter.
Der aktuelle Grundfreibetrag ist noch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich Februar/März nachgeholt.
Der aktuelle Grundfreibetrag ist noch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich Februar/März nachgeholt.
Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.
Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
Dummerweise spielt die Tariferhöhung ab 02/25 auch noch mit rein, damit man dies ja nicht mehr transparent nachrechnen kann :-(
Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.
Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, warum der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ erst mit der Februar-Abrechnung berücksichtigt wird und ob es weitere Änderungen in der Lohnsteuerberechnung gibt, die Arbeitnehmer betreffen könnten?
Unabhängig davon sollte ich trotzdem keine Lohnsteuerschwankungen in dieser Höhe haben.
Was hilft es mir, wenn 2025 dann diese Differenz dank neuen Grudnfreibetrag wieder ausgeglichen wird, obwohl ich ja dann eigentlich "mehr" netto haben müsste?
Im Dezember 2024 wurde die Anpassung des Grundfreibetrags nachgeholt und bei Lohnsteuer laufend eingerechnet. Wäre die Nachverrechnung wie die Vorjahre zuvor für jeden Monat einzeln aufgelistet worden, dann wäre das meiner Ansicht dann besser nachvollziehbar. Leider ist es nun so gelaufen, was uns tatsächlich viele Anfragen deshalb eingebracht hat.Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, warum der aktuelle Grundfreibetrag von 12.096€ erst mit der Februar-Abrechnung berücksichtigt wird und ob es weitere Änderungen in der Lohnsteuerberechnung gibt, die Arbeitnehmer betreffen könnten?
Der Programmlaufplan des Bundesfinanzministerium hierfür lag erst in der zweiten Januarhälfte vor. Da war die Januar-Abrechnung bereits „gelaufen“. Ich kann aber sagen, dass der erhöhte Grundfreibetrag von 12.096€ erstmalig in der Februar-Abrechnung (Angestellte) bzw. März-Abrechnung (Beamte) berücksichtigt wird. Eine entsprechende Nachverrechnung wird mir derzeit auch ausgewiesen bei bisher simulierten Fällen. Die weiteren Änderungen betreffen u.a. den Kinderfreibetrag. Diese Infos finden Sie aber dann auch auf der kommenden Abrechnung als Mitteilung.
(https://i.ibb.co/n8mJ9Wfc/02.jpg)
... und meine Lohnsteuer ist nun von 114 € auf 162 € gestiegen.
Klar ich bekomme mehr Brutto, aber irgendwas stimmt hier einfach nicht.
Zum 01.02.2025 wurden die Bezüge im TV-L um linear 5,5 % erhöht. Dementsprechend steigt auch selbstverständlich die Lohnsteuerlast.
Zum 01.02.2025 wurden die Bezüge im TV-L um linear 5,5 % erhöht. Dementsprechend steigt auch selbstverständlich die Lohnsteuerlast.
Klar, aber bei 170 € brutto mehr dann gleich 50 € Lohnsteuer? Irgendwie +40 % mehr, obwohl mein Gehalt NICHT 40 % gestiegen ist.
Zum 01.02.2025 wurden die Bezüge im TV-L um linear 5,5 % erhöht. Dementsprechend steigt auch selbstverständlich die Lohnsteuerlast.
Klar, aber bei 170 € brutto mehr dann gleich 50 € Lohnsteuer? Irgendwie +40 % mehr, obwohl mein Gehalt NICHT 40 % gestiegen ist.