Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Roderick85 am 25.01.2025 21:48
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Hallo zusammen,
ich hoffe das Schwarmwissen kann mir folgende Frage beantworten:
Aktuell bin ich Bundesbeamter A7 (gebündelter Dienstposten A6 - A8) und würde meine Stehzeit dieses Jahr zum 01.03. voll haben und könnte theoretisch eine Beförderung zu A8 bekommen. Nun bin ich seit dem 01.06.24 durchgehend krankgeschrieben. Heute habe ich von meinem Personaler die Mitteilung bekommen dass ich ab sofort in meinem Referat außerhalb eines Dienstpostens geführt werden soll.
Meine Frage wäre nun, wird durch die Krankheit eine potenzielle Beförderung gehemmt? (Mir ist klar dass ich eine Urkunde annehmen müsste) oder wird durch die Führung außerhalb eines Dienstpostens eine Beförderung gehemmt ? Oder sogar durch beides? Montag werde ich selbstverständlich mit meinem Personaler Kontakt aufnehmen, aber es lässt mir aktuell keine Ruhe.
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Hallo zusammen,
ich hoffe das Schwarmwissen kann mir folgende Frage beantworten:
Aktuell bin ich Bundesbeamter A7 (gebündelter Dienstposten A6 - A8) und würde meine Stehzeit dieses Jahr zum 01.03. voll haben und könnte theoretisch eine Beförderung zu A8 bekommen. Nun bin ich seit dem 01.06.24 durchgehend krankgeschrieben. Heute habe ich von meinem Personaler die Mitteilung bekommen dass ich ab sofort in meinem Referat außerhalb eines Dienstpostens geführt werden soll.
Meine Frage wäre nun, wird durch die Krankheit eine potenzielle Beförderung gehemmt? (Mir ist klar dass ich eine Urkunde annehmen müsste) oder wird durch die Führung außerhalb eines Dienstpostens eine Beförderung gehemmt ? Oder sogar durch beides? Montag werde ich selbstverständlich mit meinem Personaler Kontakt aufnehmen, aber es lässt mir aktuell keine Ruhe.
Grundsätzlich hindert die Krankheit nicht die Beförderung. Eine Urkunde kann dir auch postalisch übergeben werden.
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Heute habe ich von meinem Personaler die Mitteilung bekommen dass ich ab sofort in meinem Referat außerhalb eines Dienstpostens geführt werden soll.
Das betrifft meines Erachtens allein das Organisatorische und hat nichts mit Beamtenrecht zu tun.
Meine Frage wäre nun, wird durch die Krankheit eine potenzielle Beförderung gehemmt?
Da du trotz längerer Erkrankung bewertet werden kannst, hindert die Erkrankung nicht an einer möglichen Beförderung.
Oder gab es zu dem Schreiben auch eine Entlassungsurkunde, sodass Beamtenrecht für dich nicht mehr gilt?
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Ich verstehe die skizzierte Aussage des Personalbereichs dahingehend, dass aufgrund der langen Abwesenheit eine Ersatzplanstelle eingerichtet wird, so dass eine Wiederbesetzung des Dienstpostens mit einer Ersatzkraft möglich wird.
Auf die Möglichkeit einer Beförderung (in Abwesenheit) hat das grundsätzlich keine Auswirkung. Ob die Dienststelle jemanden in die Beförderungsplanung aufnimmt, der bereits mehr als ein halbes Jahr dienstunfähig ist, liegt im Ermessen der Dienststelle.
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@Casa, es gab keine Entlassungsurkunde zu dem Schreiben.
Ich danke vielmals für die Antworten :)
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Beförderung ohne Dienstposten? Ich glaube eher nicht, lasse mich aber gerne belehren.
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Beurlaubte Beamte haben auch keinen Dienstposten und können trotzdem befördert werden. Das sollte hier eher kein Hinderniss sein.
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Beurlaubte Beamte haben auch keinen Dienstposten und können trotzdem befördert werden. Das sollte hier eher kein Hinderniss sein.
hahhahaaa genau. mach es wie ich, von A12 auf A13 war ich dauerkrank, aber im Bundesministerium geht es trotzdem wegen Bündelposten usw. hahahaaaa seitdem gehts mir immer wieder mal gut und mal nicht so gut hahahaaa -
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hahhahaaa genau. mach es wie ich, von A12 auf A13 war ich dauerkrank, aber im Bundesministerium geht es trotzdem wegen Bündelposten usw. hahahaaaa seitdem gehts mir immer wieder mal gut und mal nicht so gut hahahaaa -
Welches Ministerium ist das?
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So, nach Rücksprache mit meinem Personaler ergibt sich folgendes:
Ich werde auf einen DPÄK (Dienstposten ähnliches Konstrukt) gesetzt. Somit bleibt alles komplett gleich. Es wird weiterhin eine Dienstpostenbündelung geben, keine Hemmungen bei Erfahrungsstufen, Beförderung etc.
Ich danke nochmals allen für die Antworten! :)
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Beurlaubte Beamte haben auch keinen Dienstposten und können trotzdem befördert werden. Das sollte hier eher kein Hinderniss sein.
(...) hahahaaaa seitdem gehts mir immer wieder mal gut und mal nicht so gut hahahaaa -
Auch ohne psychologisches Spezialwissen kann man Dir da nicht widersprechen.