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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: florena am 25.01.2025 22:14

Titel: rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: florena am 25.01.2025 22:14
Hallo zusammen,

ist die Auszahlung schon im Dezember erfolgt, oder kommt da noch was?

Wer weiß hier was?

Viele Grüße
Florena
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Umlauf am 25.01.2025 23:36
Wir wissen nicht, wie deine Bezügestelle bzw. deren Software arbeitet.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: maulwurf am 26.01.2025 11:52
In BW wurde es im Dezember ausgezahlt.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Lyly19 am 26.02.2025 02:39
Die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 wird in der Regel mit der Steuererklärung berücksichtigt. Falls du eine Anpassung über den Arbeitgeber erwartest (z. B. durch eine Nachzahlung), hängt das von der Umsetzung durch das Finanzamt und den Arbeitgeber ab. Wenn im Dezember noch keine Auszahlung erfolgt ist, könnte sie mit der nächsten Lohnabrechnung oder über die Steuererklärung nachgeholt werden.
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Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Rowhin am 26.02.2025 07:32
Wie gesagt, wir kennen deinen AG nicht. Für Bayern wurde es im TV-L Bereich bei mir und allen Kollegen/Bekannten mit dem Gehalt für Februar jetzt rückgerechnet.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 26.02.2025 09:33
Sollten unsere Bezüge nicht in diesem Monat um 5,5 Prozent steigen? Ich habe zwar noch nicht die detaillierte Abrechnung gesehen, aber das, was jetzt auf meinem Konto verbucht wurde, sind keine 5,5 Prozent  ::) Auch der Bezügerechner spuckt eine entsprechend höhere Summe aus.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Rowhin am 26.02.2025 09:55
Sollten unsere Bezüge nicht in diesem Monat um 5,5 Prozent steigen? Ich habe zwar noch nicht die detaillierte Abrechnung gesehen, aber das, was jetzt auf meinem Konto verbucht wurde, sind keine 5,5 Prozent  ::) Auch der Bezügerechner spuckt eine entsprechend höhere Summe aus.

Das LfF in Bayern hat die 5.5% umgesetzt und auch auf den Bezügemitteilungen dargestellt. Natürlich brutto. Bei mir stimmt die Summe auch mit dem Rechner überein, mit den üblichen Abweichungen im einstelligen Eurobereich.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 26.02.2025 10:00
Sollten unsere Bezüge nicht in diesem Monat um 5,5 Prozent steigen? Ich habe zwar noch nicht die detaillierte Abrechnung gesehen, aber das, was jetzt auf meinem Konto verbucht wurde, sind keine 5,5 Prozent  ::) Auch der Bezügerechner spuckt eine entsprechend höhere Summe aus.

Das LfF in Bayern hat die 5.5% umgesetzt und auch auf den Bezügemitteilungen dargestellt. Natürlich brutto. Bei mir stimmt die Summe auch mit dem Rechner überein, mit den üblichen Abweichungen im einstelligen Eurobereich.

Dass das Brutto ist, war mir schon klar. Allerdings habe ich netto eine recht hohe Abweichung, obwohl ich auch in eine günstigere KK gewechselt habe. Es sollten laut Bezügerechner um die 140 EUR netto mehr sein, sind allerdings nur knapp 60 EUR. Wir bekommen die Bezügemitteilung noch postalisch zugesandt, da muss ich wohl abwarten und nochmal alles durchschauen.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: PiratJack1991 am 26.02.2025 11:21
Moin,

Eventuell ist der Wechsel in die neue KK noch nicht vollzogen. Vermutlich ist von der KK ein Schreiben gekommen, ab wann man dann dort versichert ist, sodass es noch die Beiträge der alten KK sind.
Ich hatte sowas ähnliches in einem anderen Thread hier im Forum gelesen.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 26.02.2025 16:32
Moin,

Eventuell ist der Wechsel in die neue KK noch nicht vollzogen. Vermutlich ist von der KK ein Schreiben gekommen, ab wann man dann dort versichert ist, sodass es noch die Beiträge der alten KK sind.
Ich hatte sowas ähnliches in einem anderen Thread hier im Forum gelesen.

Das kann eigentlich nicht sein, ich kann ja im Bezügerechner die Beiträge eingeben. Und selbst mit den höheren meiner ursprünglichen Krankenkasse müsste ich mehr haben. Da gehts ja nur um ein paar 0,x Prozente.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 26.02.2025 19:56
Sollten unsere Bezüge nicht in diesem Monat um 5,5 Prozent steigen? Ich habe zwar noch nicht die detaillierte Abrechnung gesehen, aber das, was jetzt auf meinem Konto verbucht wurde, sind keine 5,5 Prozent  ::) Auch der Bezügerechner spuckt eine entsprechend höhere Summe aus.

Die Bezüge für den Monat 02/2025 sind bei den Angestellten noch garnicht überwiesen worden. Angestellte werden im Nachhinein bezahlt. Also beziehst du dich wohl auf den Abrechnungsmonat Januar 2025. Da gab es noch keine Erhöhung.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: IchWärDannSoweit am 27.02.2025 07:13
Bei dem Themenersteller hast du vllt. Recht, aber pauschal kann man das so nicht sagen. Bei uns kommt das Gehalt immer Mitte des Monats für den aktuellen Monat. Beispielsweise habe ich seit knapp zwei Wochen bereits mein Februargehalt.

Übrigens akurat mit den +5,5%  ;)
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 27.02.2025 08:11
Sollten unsere Bezüge nicht in diesem Monat um 5,5 Prozent steigen? Ich habe zwar noch nicht die detaillierte Abrechnung gesehen, aber das, was jetzt auf meinem Konto verbucht wurde, sind keine 5,5 Prozent  ::) Auch der Bezügerechner spuckt eine entsprechend höhere Summe aus.

Die Bezüge für den Monat 02/2025 sind bei den Angestellten noch garnicht überwiesen worden. Angestellte werden im Nachhinein bezahlt. Also beziehst du dich wohl auf den Abrechnungsmonat Januar 2025. Da gab es noch keine Erhöhung.

Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 27.02.2025 08:13
Bei dem Themenersteller hast du vllt. Recht, aber pauschal kann man das so nicht sagen. Bei uns kommt das Gehalt immer Mitte des Monats für den aktuellen Monat. Beispielsweise habe ich seit knapp zwei Wochen bereits mein Februargehalt.

Übrigens akurat mit den +5,5%  ;)

Dann muss ich wirklich auf das Oldschool-Schreiben warten und mal alles durchsehen, warum ich so eine Abweichung habe.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Umlauf am 27.02.2025 08:27
Bei uns ist es umgekehrt. Erst gibt es das Papier und später dann das Geld.

Sprich: Es kann nicht von den persönlichen Erfahrungen auf alle geschlossen werden.
Daher ist die Frage völlig berechtigt.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 27.02.2025 10:01
Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.

Also ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut wann die Bankdaten für die Gehaltszahlungen 02/2025 ausgeführt werden. Bei uns im LfF steht da der 27.02.2025 (also heute). Demzufolge kann (sofern die Bank die Wertstellungsdaten ignoriert) frühestens heute Nachmittag gutgeschrieben werden oder ansonsten morgen, am 28.02.2025.

Meine Vermutung ist daher du beziehst dich auf die Januar-Abrechnung und bezeichnest diese als Februar-Abrechnung. Oder es war eine Abschlagszahlung.
Außerdem empfiehlt sich eine Umstellung auf die digitale Zustellung von Bezügedokumenten, damit die Zustellung eher erfolgt. Vermutlich sind da auch ein paar Mahnschreiben versandt worden.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 27.02.2025 12:53
Das ist Quatsch, denn ich bin Angestellter und meine Bezüge für Februar waren zu dem Zeitpunkt bereits verbucht, als ich hier meine Anfrage geschrieben habe.

Also ich hab jetzt extra nochmal nachgeschaut wann die Bankdaten für die Gehaltszahlungen 02/2025 ausgeführt werden. Bei uns im LfF steht da der 27.02.2025 (also heute). Demzufolge kann (sofern die Bank die Wertstellungsdaten ignoriert) frühestens heute Nachmittag gutgeschrieben werden oder ansonsten morgen, am 28.02.2025.

Meine Vermutung ist daher du beziehst dich auf die Januar-Abrechnung und bezeichnest diese als Februar-Abrechnung. Oder es war eine Abschlagszahlung.
Außerdem empfiehlt sich eine Umstellung auf die digitale Zustellung von Bezügedokumenten, damit die Zustellung eher erfolgt. Vermutlich sind da auch ein paar Mahnschreiben versandt worden.

Du stehst scheinbar auf dem Schlauch. Wie schon mehrfach erwähnt, geht es um die Februarabrechnung, meine Januarabrechnung habe ich natürlich Mitte/Ende Januar erhalten. Das steht ja sogar in der Überweisung drin, dass es für Februar ist.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 27.02.2025 17:41
Du stehst scheinbar auf dem Schlauch. Wie schon mehrfach erwähnt, geht es um die Februarabrechnung, meine Januarabrechnung habe ich natürlich Mitte/Ende Januar erhalten. Das steht ja sogar in der Überweisung drin, dass es für Februar ist.

Dann ist es offenbar ein manuell (zu früh) angewiesener Abschlag. Denn die normalen Gehaltszahlungen gehen erst heute raus und sind spätestens morgen gutgeschrieben. Als SB kann man auch einen Verwendungszweck eingeben, der so aussieht:
„BEZUEGE F. DEINEPERSONALNR/202502 708DEINEPERSONALNR8 STOK B ORGNR“

Alles andere würde mich stark verwundern. Und ich mache den Job seit einigen Jahren schon. Aber ohne Gehaltsabrechnung ist es schwierig zu beurteilen. Ich mache beispielsweise gerne Bankrückrufe, wenn sich eine höhere Forderung ergeben hat, um diese zu verrechnen. Und die Restsumme weise ich dann mit einem „normalen Verwendungszweck“ wie oben beschrieben an. 

Die Gehaltsabrechnungen für den Monat 02/2025 sind auf jeden Fall digital um den 18.02.2025 herum rausgegangen. Per Post dauert das immer ewig. Und digitale Zustellung ist ja auch Pflicht geworden. Wer das noch nicht gemacht hat bekommt noch ca. 1x ein Mahnschreiben und dann wird man sehen was passiert. Härtefallanträge scheinen fast immer abgelehnt zu werden, was ich so mitbekomme.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Umlauf am 27.02.2025 19:41
Die persönlichen Verhältnisse bitte nicht für allgemein gültig erklären.
Bei mir gibt es keine Pflicht der digitalen Zustellung. Bevor dieses Modul für unsere Behörde eingerichtet wird, sind noch 2 andere Module dran.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 28.02.2025 09:38
Bei uns gibt es weder die Pflicht der digitalen Zustellung noch haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu. Ich wäre froh darüber. Da tickt wohl jedes Bundesland anders.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 28.02.2025 10:25
Bei uns gibt es weder die Pflicht der digitalen Zustellung noch haben wir überhaupt die Möglichkeit dazu. Ich wäre froh darüber. Da tickt wohl jedes Bundesland anders.

Bei Beschäftigten im Freistaat Bayern besteht seit Herbst 2024 ca. die Pflicht zum digitalen Erhalt der Bezügedokumente. Ausnahmen bestehen nur bei Körperschaften oder gewissen Härtefällen (auf Antrag).
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Lämpel am 28.02.2025 14:36
Bei Beschäftigten im Freistaat Bayern besteht seit Herbst 2024 ca. die Pflicht zum digitalen Erhalt der Bezügedokumente.

In NRW scheint das technisch bislang nicht möglich zu sein. Die postalischen Mitteilungen sind laut Auskunft der Finanzverwaltung allerdings "aus Gründen des schonenden Umgangs mit den Papierressourcen doppelseitig bedruckt", vielleicht ist das ja schon das Höchste der Gefühle.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 28.02.2025 19:05
In NRW scheint das technisch bislang nicht möglich zu sein. Die postalischen Mitteilungen sind laut Auskunft der Finanzverwaltung allerdings "aus Gründen des schonenden Umgangs mit den Papierressourcen doppelseitig bedruckt", vielleicht ist das ja schon das Höchste der Gefühle.

Ja, wir in Bayern sind was das angeht sehr weit. Die digitale Zustellung von Dokumenten geht schon seit bald 10 Jahren und seit letztem Jahr können Beschäftigte viele Formulare (z.B. Änderung Kontoverbindung, neue Adresse, VL) digital im Mitarbeiterportal ausfüllen und darüber uns verschlüsselt zusenden. Papierbescheinigungen und Nachweise können ebenso dort hochgeladen werden und es landet sofort beim zuständigen Bezügesachbearbeiter.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Saciel am 28.02.2025 20:13
Also ich bin in Sachsen, bei mir wurde das Gehalt vom Februar am 26.02. gebucht und ich erhielt den Brief hinterher (wie üblich).

Bei mir gibt es etwa 73 € Differenz zwischen dem Rechner und der Abrechnung, die ich erhalten habe (E13 St. 4), auch nur weil der Rechner seit Mittwoch nachkorrigiert hat.

Erklären kann ich mir diese Differenz allerdings nicht, aus der Abrechnung werde ich auch nicht schlauer, dort ist eigentlich alles niedriger als beim Rechner eingeschätzt. Nur der AN-Beitrag zur PV ist etwas höher als im Rechner, aber nicht so stark.

Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 01.03.2025 11:22
Also ich bin in Sachsen, bei mir wurde das Gehalt vom Februar am 26.02. gebucht und ich erhielt den Brief hinterher (wie üblich).

Bei mir gibt es etwa 73 € Differenz zwischen dem Rechner und der Abrechnung, die ich erhalten habe (E13 St. 4), auch nur weil der Rechner seit Mittwoch nachkorrigiert hat.

Erklären kann ich mir diese Differenz allerdings nicht, aus der Abrechnung werde ich auch nicht schlauer, dort ist eigentlich alles niedriger als beim Rechner eingeschätzt. Nur der AN-Beitrag zur PV ist etwas höher als im Rechner, aber nicht so stark.

Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 01.03.2025 12:19
Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.

Das ist unschön, denn wir in der Bezügestelle verweisen immer auf den Öffentlichen Dienstrechner. In der Vergangenheit war es nämlich so, dass du dann neben der regulären Arbeit noch oben drauf sehr viele Anfragen hattest wie „Können Sie mir meine Bezüge als Probeabrechnung zur Verfügung stellen für 20, 30, 40, 80, 100% und mit Höhergruppierung und ohne…?“.

Der ÖD-Rechner war da sehr praktisch, da er in der Regel recht „ähnliche Werte“ ausspuckt wie die reguläre Abrechnung.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: Zinc am 03.03.2025 13:47
Ist bei uns hier auch allen so, der Rechner gibt falsche Werte wieder, da liegen wohl einige falsche Parameter vor.

Das ist unschön, denn wir in der Bezügestelle verweisen immer auf den Öffentlichen Dienstrechner. In der Vergangenheit war es nämlich so, dass du dann neben der regulären Arbeit noch oben drauf sehr viele Anfragen hattest wie „Können Sie mir meine Bezüge als Probeabrechnung zur Verfügung stellen für 20, 30, 40, 80, 100% und mit Höhergruppierung und ohne…?“.

Der ÖD-Rechner war da sehr praktisch, da er in der Regel recht „ähnliche Werte“ ausspuckt wie die reguläre Abrechnung.

Also meine Bearbeiterin von der Bezügestelle wusste nichtmal, was der Bezügerechner ist und wo dieser zu finden ist.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: websgeisti am 04.03.2025 21:00
Also meine Bearbeiterin von der Bezügestelle wusste nichtmal, was der Bezügerechner ist und wo dieser zu finden ist.
Es gibt nicht nur ein Landesamt für Finanzen und je nach Referat und Sachbearbeiter kann es da Unterschiede geben.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: BTSV1 am 05.03.2025 12:39
Ich muss wohl auch warten bis die Abrechnung kommt. Ich habe glatte 3,69 Euro Netto mehr bekommen. Die kompletten 5,5% können nicht durch den höheren Krankenkassenbeitrag und der Pflegeversicherung aufgefressen wurden sein.
Titel: Antw:rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für 2024
Beitrag von: cyrix42 am 05.03.2025 15:56
Wieso nicht? Die Beitragsbemessungsgrenze wurde angehoben, was durchaus auch zu einer entsprechenden Mehrbelastung geführt hat.