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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: bab am 26.01.2025 14:43

Titel: [BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 26.01.2025 14:43
Ich wurde vor Kurzem im höheren Dienst verbeamtet und stehe noch vor der Entscheidung, ob ich in der GKV bleibe oder in die PKV gehe.

In Berlin gibt es für Beamte sowohl die pauschale als auch die inviduelle Beihilfe, sprich, auch in der GKV wird zumindest die Hälfte meiner Gesundheitskosten übernommen.
Sollte ich jemals wechseln, bspw. zum Bund, sieht es schon schlechter aus. Stand heute wird es für Bundesbeamte keine pauschale Beihilfe geben -- und meine jetzige Entscheidung gilt fürs Leben, ungeachtet eines Wechsels in eine andere ÖD-Organisationseinheit ohne pauschale Beihilfe (Bund und einige Bundesländer) oder aus dem ÖD heraus.

Ich arbeite in Teilzeit (80 Prozent), bin fast 40 Jahre alt und muss einen Risikozuschlag von 30 Prozent tragen und bin wegen Vorerkrankrankungen von bestimmten PKV-Leistungen ausgeschlossen (v.a. von den sog. Beihilfeergänzungstarifen). Ob ich die später dazubuchen kann, ist unklar.

Die individuelle Beihilfe trüge derzeit 70 Prozent der Kosten, bald nur noch 50 Prozent, in Pension wieder 70 Prozent.

Ich habe mehrere Szenarien durchgerechnet und mir sowohl die Vor- und Nachteile beider Systeme aufgeschrieben. Zusammengefasst wird es im Alter in der GKV günstiger, wenn ich in einem Land mit pauschaler Beihilfe bleibe (also v.a. nicht zum Bund gehe) oder den ÖD verlassse. Und in der PKV wird es günstiger, wenn ich in ein Land (oder zum Bund) mit individueller Beihilfe gehe. Das weiß ich jetzt noch nicht, muss mich aber zeitnah entscheiden. Denn in die PKV komme ich jetzt, nicht mehr später.

Wie gelange ich am besten zu einer guten Entscheidung? Und übersehe ich etwas?

Ich freue mich über jeden Hinweis.  :)
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 26.01.2025 21:44
Die pauschale Beihilfe deckt in der Pension auch nur die Hälfte der GKV- Beiträge ab, OHNE Zusatzbeitrag, die zahlt man zu 100% selbst.

Im höheren Dienst kommt man auch recht bald über die Beitragsbemessungsgrenze, zumindest bei einer Vollzeitstelle, und die Beitragsbemessungsgrenze ist zum Jahreswechsel kräftig gestiegen, wie im Übrigen die Beiträge etlicher PKVen auch. Mit welchem Szenario hast Du denn gerechnet, dass pauschale Beihilfe im Alter billiger ist? V.a. mit Hinblick auf die Mehrkosten,  die Du im aktiven Dienst haben wirst?

Es fällt schwer in die Glaskugel zu blicken. Aber im höheren Dienst ist die Wahrscheinlichkeit,  dass die individuelle Beihilfe plus PKV günstiger ist noch am höchsten.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 26.01.2025 23:25
Danke für deine Antwort, die Hinweise und Überlegungen. Das alleinige Tragen der Zusatbeiträge habe ich jetzt berücksichtigt.

Zu der Frage, mit welchem Szeario ich gerechnet habe:
Ich habe veranschlagt, dass sich sowohl die GKV- als auch die PKV-Beiträge in den nächsten 30 Jahren (ungefähr mein Pensionseintritt) verdreifachen. Ich erwarte in A 14 eine Pension iHv 2.000-2.500 Euro, wenn ich weiter 80 Prozent arbeiten.

In der Pension müsste ich dann zwischen 585 und 730 Euro GKV-Beiträge zahlen (hier unter der Annahme, dass 14,6 Prozent hälftig vom Dienstherren getragen werden, der Zusatzbeitrag iHv 2,45 Prozent komplett von mir, beide Beiträge zusammen mal drei).
Der günstigste PKV30-Tarif, der mir derzeit angeboten wird, liegt mit Risikizuschlag iHv 30 Prozent (Öffnungsaktion) bei 310 Euro. In 30 Jahren würde ich dann mit PKV-Beiträgen i.H.v. 930 Euro rechnen. Und zwischendurch (in meiner aktiven Zeit) höhere Beiträge zahlen, da mir ein paar Jahre mit PKV50 bevorstünden.
 
Sprich, als GKV-Mitglied, das von pauschaler Beihilfe profitiert, würde ich 200 bis 345 Euro weniger zahlen, als GKV-Mitglied ohne pauschale Beihilfe (bspw. Wechsel zum Bund) 95 bis 350 Euro mehr als als PKV-Mitglied.
(Wobei ich nicht zum Bund gehen würde, wenn ich mich für die GKV entscheide und auf Bundesebene nicht die pauschale Beihilfe kommt. Dem Szneario ohne pauschale Beihilfe wäre ich also nicht ausgeliefert.)

Welche Mehrkosten, die ich im aktiven Dienst haben werde, meinst du bitte? Das Überschreiten der (ansteigenden) Beitragsbemessungsgrenze, so ich Vollzeit arbeiten sollte?
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 27.01.2025 06:55
Wie kommst Du auf eine so niedriger Pension? A14 Endstufe sind in Berlin 6.472 Euro Brutto. Ich komme bei 30 Jahren und 80 % Stelle auf eine Pension von heute knapp 2.800 Euro. Hinzu kommen noch Rentenansprüche,  die Du vermutlich auch noch hast. Du müsstest schon bei den derzeitiger Beitragssätzen vermutlich schon über 300 Euro für die GKV plus pauschale Beihilfe zahlen. Zudem vergisst Du, dass die Pensionen und Renten auch steigen werden (Zinseszins bei der GKV).

Wenn Du heute sagen wir mal wegen Teilzeit 4000 Euro Brutto verdienst, müsstest Du um die 382 Euro GKV (7,1%+2,45%) bezahlen und zwar jetzt schon. Das sind eindeutig mehr als 310 Euro wären.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Gewerbler am 27.01.2025 08:40
Ich kann nur für mich sprechen, aber im höheren Dienst gibt es eigentlich fast nichts, was für die GKV spricht, außer evtl. der "Soziale Gedanke" dabei. Glaskugel für die Zukunft hat niemand, aber ich zahle bei Eintritt mit 38 mit Öffnungsaktion inklusive Wahlleistungen derzeit zumindest nicht mehr als in der GKV bei wohl deutlich besserer Leistung.

Du kannst mir auch gerne eine PN schicken oder die anderen Beiträge und Themen zu dieser Fragestellung anschauen...
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Johann am 27.01.2025 14:25
Mit der pauschalen Beihilfe bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert. Damit musst du neben den Einnahmen aus deiner Erwerbstätigkeit auch auf weitere Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichten. Und zwar sowohl arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge, in Summe derzeit also ca. 17%.

Bedeutet, wenn du bisher fürs Alter vorgesorgt hast, indem du dir beispielsweise Immobilien zur Vermietung oder ein dickes ETF-Portfolio mit hohen Dividendenausschüttungen angelegt hast, wirst du diese nicht nur besteuern müssen, sondern obendrauf auch noch mit krankenversicherungsbeträgen belasten müssen.

Bevor ich das wusste, stellte sich für mich auch eine ernsthafte Überlegung, ob PKV per Öffnungsaktion oder GKV per pauschaler Beihilfe. Jetzt stellt sich die Frage allerdings gar nicht mehr, weil Krankenversicherungsbeiträge i.H.v. 17% auf Mieteinnahmen die ganze Rechnung zerstören.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: lumer am 27.01.2025 16:08
Man sollte sich die jeweilige landesrechtliche Regelung genau anschauen. Berlin übernimmt z.B. die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, § 76 I 4 LBG Berlin. Das bedeutet, dass auch KK-Beiträge, die auf Mieten oder Kapitalerträge zu entrichten sind, und der Zusatzbeitrag, zur Hälfte vom Land übernommen werden. Hinsichtlich des Zusatzbeitrags wäre etwas anderes auch nicht (mehr) zu erklären, da Arbeitgeber diesen seit 2019 auch zur Hälfte übernehmen müssen.

Der KK-Beitrag beträgt für Beamte übrigens 14% und nicht 14,6%. Denn Beamte haben keinen Anspruch auf Krankentagegeld.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 28.01.2025 06:26
Falls man als Pensionär zufällig rentenbezugsverechtigt ist, gibt der Rentenversicherung noch 8,55% der Rente als Zuschuss für die KV dazu. Für spät Verbeamtete ist das evtl. relevant.
Titel: [BE] PKV-Öffnungsaktion (individuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 28.01.2025 21:07
Danke für eure Antworten und Gedanken. Ich bin krank geworden, deswegen erst jetzt eine Antwort:
Ich werde als Pensionärin rentenbezugsberechtigt sein. Nicht viel, aber es sollte reichen, um in die KVdR zu kommen. Und dann müsste ich, wenn ich das richtig verstehe, keine KV-Beiträge auf Mieten und Kapitalerträge zahlen (zu Johanns Beitrag). Wobei, wenn ich lumer richtig verstehe, selbst diese Beiträge hälftig von meinem Dienstherrn übernommen würden (so das Land Berlin bei Pensionseintritt noch mein Dienstherr ist).

Falls man als Pensionär zufällig rentenbezugsverechtigt ist, gibt der Rentenversicherung noch 8,55% der Rente als Zuschuss für die KV dazu. Für spät Verbeamtete ist das evtl. relevant.
Was das wiederum bedeutet, verstehe ich nicht. D.h. ich kriege meine Rente plus 8,55 % meiner Rente als Zuschuss für die KV? Nur für die GKV oder auch für die PKV?

Ich bin sehr empfänglich für die Empfehlung einer Maklerin oder eines Maklers. Gewerbler, ich schreibe dir gerne eine PN, muss aber erstmal herausfinden, wie das geht.

Eine unabhängige Beraterin meinte, dass sich die PKV erst lohnt, wenn ich eine Pension in Höhe von 4.000 Euro brutto erziele. Das ist etwas illusorisch.
Andererseits merke ich, dass ich der klassischen Angstmacherei von Versicherungsvertretern (nicht der Beraterin) erliege: Ich rechne Kosten hoch, nicht aber meine Einnahmen. Stand heute würde ich im schlimmsten Fall (es geht nach A14 nicht weiter, ich arbeite nur Teilzeit und komme auf einen Ruhegehaltssatz unter 32 %) eine Pension iHv 2.300 bis 2.500 Euro erzielen. (Das ist der Versorgungsbezug, darauf müsste ich wohl Steuern zahlen, richtig?)
Wenn nun aber die Renten jedes Jahr knapp 2 % steigen, verhält es sich mit den Pension nicht ähnlich? Clarion hatte dazu auch schon was geschrieben.

Wie nervig ist es denn für euch PK-Versicherte, Rechnungen in Vorausleistung zu begleichen, sie bei der Beihilfe und bei der PKV einzureichen? Ich kann Papierkram sehr gut, aber es nimmt mir Lebensfreude...
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (individuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Talion am 28.01.2025 21:35
Wie nervig ist es denn für euch PK-Versicherte, Rechnungen in Vorausleistung zu begleichen, sie bei der Beihilfe und bei der PKV einzureichen? Ich kann Papierkram sehr gut, aber es nimmt mir Lebensfreude...

Mittlerweile macht man alles per App (sowohl bei der Beihilfestelle wie auch der Krankenversicherung) und somit sind beispielsweise 10 Rechnungen innerhalb von 10-15 Minuten bei beiden Apps per Scan eingereicht. Bei meiner Krankenversicherung habe ich das Geld nach 5-8 Tagen auf dem Konto, bei der Beihilfe dauert es auch Mal 4-6 Wochen. Aufwand ist also insgesamt eher eine 3 auf einer Skala bis 10  :)
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 28.01.2025 22:44
Hallo,

aktuell scheint es so zu sein, dass das Land Berlin auch dann die Hälfte übernimmt, wenn man noch andere Einkünfte wie Vermietung, Verpachtung und Zinserträge hat.

In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Den Zuschuss von 8,55% ( Zahl kann abhängig vom Zusatzbeitrag leicht variieren) gibt die Rentenversicherung  bei privat Versicherten Rentnern. Bei den gesetzlich Versicherten geht das direkt zur GKV. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner_node.html

Bei individueller Beihilfe würde der Beihilfesatz auf 70% steigen. Die heutigen Pensionäre  zahlen für die 30% PKV ca. 240 bis 280 Euro, wenn ich mir die Zahlen aus dem Forum so rekapituliere. 4.000 Euro Pension Brutto bekommen vielleicht höhere Dienste, die auf mindestens 35 anrechenbare Jahre kommen, der weitaus größte Anteil der Pensionäre wird weniger Pension bekommen und die meisten können mit den KV Beiträgen dennoch gut leben.

Wie kommt die Beraterin da auf 4.000 Euro?

Pensionen steigen, wenn die Besoldung steigt, da sie direkt von der Besoldungstabelle abhängen. Die Besoldung steigt, wenn im ÖD Tarifverhandlungen gelaufen sind. Die Renten steigen proportional zur allgemeinen Lohnentwicklung. Wenn die Krankenversicherungskosten exorbitant steigen, wird der Druck groß sein, dass auch die Löhne und in dem Zuge auch die Besoldung stark steigen.

Rechne doch einfach mal ein paar fiktive Szenarien mit x% jährlicher Lohnsteigerung und y% jährliche KV Beiträge vom aktuellen Lebensjahr bis zum 90. Geburtstag. Ich glaube dass bezüglich der KV Steigerungen die GKV und PKV sich nicht viel nehmen werden. Bisher war die PKV leicht günstiger,  aber da verdammt viele Beamte der Babyboomer Generation angehören, werden die Kosten auch bei den PKVen ins Kontor schlagen.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Waldvogel am 29.01.2025 07:23
Ich würde gerne zum letzten von Clarion genannten Punkt noch eine Überlegung in den Raum stellen. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Threadersteller, nur ein paar Jahre jünger und mache mir dementsprechend auch so meine Gedanken.

Wenn ich in 30 Jahren in Pension gehe, wird ein Großteil der Babyboomer, die bis dahin für hohe Kosten in den PKVen gesorgt hatten, verstorben sein. Falls das System diese Zeit hoher Belastung übersteht, sollten dann doch die Beiträge sinken oder (seien wir mal realistisch) zumindest für einige Zeit langsamer steigen.

Nach 2-3 herausfordernden Jahrzehnten sollte sich die Situation in den Sozialversicherungssystemen für alle wieder entspannen. Rein biologisches Argument. Übersehe ich da etwas?
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 29.01.2025 09:29
Talion, warst du vorher GK-versichert und hast jetzt mehr Aufwand? Klingt ja an sich nicht so schlimm, ich müsste das ganze aber für vier Menschen machen. Was mich ziemlich nervt... Rein subjektiv wirkt das wie ne dauernde Steuererklärung auf mich.

Und a propos vier Menschen: Im Moment wäre die GKV deutlich günstiger für mich, wegen der Familienversicherung. Wenn der Bund die pauschale Beihilfe hätte, würde ich vermutlich in der GKV bleiben und gut wäre es. Oder sind die Leistungen dort wirklich soviel schlechter als in der PKV mit Öffnungsaktion (= stationärem Leistungsausschluss, ohne Beihilfeergänzungstarife)?

Bei individueller Beihilfe würde der Beihilfesatz auf 70% steigen. Die heutigen Pensionäre  zahlen für die 30% PKV ca. 240 bis 280 Euro, wenn ich mir die Zahlen aus dem Forum so rekapituliere. 4.000 Euro Pension Brutto bekommen vielleicht höhere Dienste, die auf mindestens 35 anrechenbare Jahre kommen, der weitaus größte Anteil der Pensionäre wird weniger Pension bekommen und die meisten können mit den KV Beiträgen dennoch gut leben.

Wie kommt die Beraterin da auf 4.000 Euro?

Sie hat gesagt, dass ich mit GKV-Kosten iHv 10% meiner Pensionseinkünfte rechnen soll (20 Prozent, aber hälftig vom Dienstherrn getragen) und meinte dann, dass die GKV für mich maximal 400 Euro maximal kostet, wenn ich 4.000 Euro Einkünfte habe. Meine PKV30 würde jetzt schon, nur für mich, ca. 310 Euro im Monat kosten. Und dann in der Pension vermutlich 2-3 mal soviel.

Pensionen steigen, wenn die Besoldung steigt, da sie direkt von der Besoldungstabelle abhängen. Die Besoldung steigt, wenn im ÖD Tarifverhandlungen gelaufen sind. Die Renten steigen proportional zur allgemeinen Lohnentwicklung. Wenn die Krankenversicherungskosten exorbitant steigen, wird der Druck groß sein, dass auch die Löhne und in dem Zuge auch die Besoldung stark steigen.

Rechne doch einfach mal ein paar fiktive Szenarien mit x% jährlicher Lohnsteigerung und y% jährliche KV Beiträge vom aktuellen Lebensjahr bis zum 90. Geburtstag. Ich glaube dass bezüglich der KV Steigerungen die GKV und PKV sich nicht viel nehmen werden. Bisher war die PKV leicht günstiger,  aber da verdammt viele Beamte der Babyboomer Generation angehören, werden die Kosten auch bei den PKVen ins Kontor schlagen.

Heißt das, dass ich für PKV und GKV eine ähnliche Preissteigerung pro Jahr annehme? Und für den Lohn vermutlich knapp 2 %...?
Werden die Pensionen eigentlich auch noch angepasst, wie die Renten? Oder wird die Rechnung gemacht, sobald der Mensch in Pension geht und dann gibt es keine Steigerungen mehr? In dem Fall würde ich in meinem Modell mit 67 aufhören, die Pensionshöhe anzupassen.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Johann am 29.01.2025 09:51
Heißt das, dass ich für PKV und GKV eine ähnliche Preissteigerung pro Jahr annehme? Und für den Lohn vermutlich knapp 2 %...?
Werden die Pensionen eigentlich auch noch angepasst, wie die Renten? Oder wird die Rechnung gemacht, sobald der Mensch in Pension geht und dann gibt es keine Steigerungen mehr? In dem Fall würde ich in meinem Modell mit 67 aufhören, die Pensionshöhe anzupassen.
PKV und GKV sollten ungefähr im selben Maße steigen, wobei du bei PKV mehr Leistungen pro Euro bekommst.

Du bekommst in keinem Fall eine Pension in absoluten Zahlen. Du hast in deinem aktiven Dienstleben einen prozentualen Anspruch erworben. Dieser Anspruch wird immer auf deine letzte Besoldungsgruppe und Stufe angerechnet. Wenn der Tabellenwert an dieser Stelle also steigt, so steigt auch deine Pension entsprechend deiner erworbenen Prozente.

--

Zur Thematik, ob in 20-30 Jahren nachdem der letzte Boomer in den Ruhestand gegangen ist, wieder alles gut ist: Ich gehe davon aus, dass es dann langsam wieder bergauf gehen kann und zwar die Sozialversicherungsbeiträge wieder reduziert werden können, sofern die Bevölkerungswachstumsrate sich stabilisiert und nicht weiter so deutlich schrumpft. Wenn sie sich stabilisiert, werden aber wahrscheinlich im selben Maße wie die Sozialversicherungsbeiträge sinken, die Steuern steigen. Aus dem Grunde, weil dann 30 Jahre lang ein sehr, sehr großer Teil der Haushalte für die Versorgung von Alten (gleich ob Pensionäre oder Rentner) draufgegangen ist. Dieses Geld wird dann bei notwendigen Investitionen gefehlt haben, die dann nachgeholt werden müssen.

Zweites Szenario ist, dass an den Investitionen nicht gespart wurde, dafür aber die Schuldenbremse nicht nur gelockert, sondern völlig außer Kraft gehoben wurde, weil es anders nicht zu stemmen wäre. Dann wurde fleißig weiter investiert mit geliehenem Geld, die Boomer danken ab und das freigewordene Budget wandert in Tilgung und vor allem Zinszahlung für die Kredite der Vergangenheit. Ich glaube, zu unserer Lebzeit werden wir in Deutschland nicht nochmal finanziell unbeschwerte 2010er Jahre erleben.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 29.01.2025 14:24
Du würdest schon jetzt mit pauschalen Beihilfe  knapp 10% vom Brutto zahlen. In 30 Jahren zahlst Du 10% Deiner Pension plus Rentenansprüche und auch nur dann wenn die Zusatzbeiträge nicht exorbitant steigen.

Mit den Apps sind Rechnungen ruckzuck bei PKV und Beihilfe eingereicht, aber etwas Disziplin beim Bezahlen der Rechnungen,  Einreichen und Kontrolle der Rücküberweisung gehört halt dazu.

Wenn Du vorhast, den Rest des Berufslebens umfangreich Teilzeit zu arbeiten, wird die GKV tendenziell günstiger,  weil Du wenig Pension bekommen wirst und davon müsstest Du 10% an die GKV abführen. 10% einer hohen Pension ist dann eben auch eine teure Krankenversicherung.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 29.01.2025 18:03
Ja, das kann ich noch nicht beurteilen. Ich komme auf meine 40 Stunden, aber nicht komplett im Beamtenverhältnis.


Was mich noch beschäftigt, aus einem anderen Faden, in dem jemand in die PW wechseln könnte und Meinungen erbittet:
Ich will mich ein wenig wiederholen, aber bist du jetzt schon sicher, mit 56 nicht mal noch was anderes außer Behörde machen zu wollen?!

Dann musst du kündigen.. erheblich nachteilig finanziell

Sonst musst du dich auf eigene Kosten beurlauben lassen… Beihilfe fällt dann weg bis Pensionseintritt

Aus PKV kommst Du ab 55 nicht mehr raus, außer du ziehst nach Liechtenstein o.ä. um, damit die eine GKV dort aufnimmt….


Die Einschränkung der Freiheit ist mE das, was gegen eine Verbeamtung spricht…. Geh ggf. in den öD als Angestellter … auch wenn es weniger Netto bedeutet….

Du kannst jetzt niemals wissen, dass du in 30 Jahren noch das willst, was du heute denkst….
nur meine Einschätzung….
Good Luck.
Wenn ich davon ausgehe, mit 60 Jahren ggf. auch nochmal was anderes machen zu wollen, spricht das auch für die GKV.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 29.01.2025 21:33
Wer einmal Beamtin ist, lässt sich nicht mit 60plus entlassen, wage ich mal zu behaupten. Wenn Du Dir die PW offen halten willst, solltest Du die Verbeamtung ganz sein lassen. Dann stellt sich auch die Frage nach der PKV nicht.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Saxum am 30.01.2025 09:32
In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.

Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) verdeutlicht.

Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Talion am 10.02.2025 16:01
Talion, warst du vorher GK-versichert und hast jetzt mehr Aufwand? Klingt ja an sich nicht so schlimm, ich müsste das ganze aber für vier Menschen machen. Was mich ziemlich nervt... Rein subjektiv wirkt das wie ne dauernde Steuererklärung auf mich.

Natürlich hatte ich in derGKV keinerlei Aufwand - dafür hatte ich halt die ganzen Nachteile als Kassenpatient.

Wie gesagt, die Eingabe in die App(s) kostet nicht viel Zeit und zumeist "sammelt" man ja auch erstmal die Belege und macht es dann in einem Rutsch alles hintereinander weg. Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen, wenn Dich das stört.   :-X :-X :-X
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 18.02.2025 22:59
Danke dir, die Einschätzung hilft mir schon. Das werde ich dann wohl auch hinbekommen.

Ich habe mich übrigens mittlerweile entschieden, für die PKV. Wie auch andere geschrieben haben: Da ich niemals in die KVdR kommen würde, ist die GKV sehr unattraktiv geworden. Ausschlaggebend war aber letztlich, dass ich meinen Dienstherrn ohne großen finanziellen Verlust wechseln können möchte, ob dieser nun die pauschale Beihilfe anbietet oder nicht.

Danke allen in dieser Runde, die ihre Erfahrungen und Überlegungen mit mir geteilt haben!

Als Nächstes stehe ich vor der Wahl der PKV. Auch nervig, weil ich (niemand, vermute ich) wissen kann, wie sich die Beiträge entwickeln. Und ich, aufgrund der eingeschränkten Wahl (ÖA), eher mit PKVs konfrontiert bin, die viele Tarife öffnen und dementsprechend schnell auch wieder schließen. Was, so wie ich es verstanden habe, eher gegen eine stabile Beitragsentwicklung spricht.
Aber das ist wahrscheinlich die Kröte, die ich schlucken muss.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 19.02.2025 06:47
Die Debeka  hat m.W. nur drei Tarife, den geschlossen Unisex männlich, den geschlossenen Unisex weiblich und den offenen BiSex Tarif. Die Unisextarife wurden aufgrund der Gesetzeslage geschlossen und nicht weil die PKVen es wollten.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 19.02.2025 07:59
Okay. Ist die Debeka das Gegenbeispiel für den Zusammenhang zwischen der geringen Anzahl der Tarife und der Beitragsstabilität, oder habe ich einen falschen Eindruck von der Debeka?
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 23.02.2025 19:39
In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.

Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

  • § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) für aktive Beamte und
  • § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) für Beamte im Ruhestand.
Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) verdeutlicht.

Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.

Dazu möchte ich etwas nachreichen: Ich habe mit einer Pensionsberatung gesprochen. Zumindest in Berlin kommen Beamte in die KVdR.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 23.02.2025 23:00
Und Du bist sicher, die Pensionsberatung hat Recht?

Das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung liest sich anders.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 23.02.2025 23:25
Ja, bin ich mir. Ich habe mehrfach nachgefragt, weil ich zuvor auch mehrfach widersprüchliche Informationen erhalten habe. Die Pensionsberatung blickt auf Pensionäre, die jetzt schon in der KVdR sind. Sind in dem Fall alles Lehrer, aber ich denke nicht, dass das einen Unterschied macht. Die Betroffenen waren lange genug tarifbeschäftigt, dann verbeamtet und sind in der GKV geblieben.
Die Mitarbeiter des GKV-Telefons des BMG waren sich auch sicher, dass Beamte unter solchen Bedingungen in die KVdR dürfen -- schriftlich habe ich mir das allerdings nicht bestätigen lassen. Wenn es mal jemanden hier betrifft, empfehle ich die schriftliche Nachfrage.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: clarion am 24.02.2025 06:54
Es geht ja nicht um die KVdR an sich, sondern ob man dort pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Freiwillig Versicherte müssen auf alle Einkunftsarten KV Beiträge bezahlen, während Pflichtversicherte nur auf bestimmte Einkünfte KV Beiträge zahlen müssen. Insbesondere gibt es da Unterschiede bei Kapitaleinkünfte und Miet- und Pachteinnahmen.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 24.02.2025 09:05
Ja und nein.
Die KVdR ist das Mittel zum Zweck, nicht auf alle Einkunftsarten KV-Beiträge zahlen zu müssen, prominent die von dir genannten Kapitaleinkünfte, Miet- und Pachteinnahmen.
Zitat von: Finanztip, Link siehe unten
  • Wer in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, muss auf viele Einnahmen keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
  • Um diesen Status zu bekommen, musst Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein.
  • Erfüllst Du die Voraussetzungen nicht, kannst Du Dich unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Du zahlst dann aber oft mehr für die Krankenversicherung.

Quelle: https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/ (https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/)

Mag sein, dass ein Antrag gestellt werden muss, aber nur wer nicht in die KVdR kommt, muss sich stattdessen freiwillig versichern, mit allen Nachteilen und ggf. Vorteilen (Familienversicherung, aber das weiß ich nicht sicher).

Natürlich sind Beamte grundsätzlich ausgeschlossen, aber nicht diejenigen, die ausreichend lange SV-pflichtig beschäftigt waren und freiwillig in der GKV geblieben sind.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Saxum am 24.02.2025 10:12
In die KVdR würdest Du reinkommen, Betriebsrenten also VBL sind wohl beitragspflichtig, Kapitaleinkünfte nicht, wobei nach der Bundestagswahl sicherlich diskutiert werden wird, dass man alle Einkunftstarten über gewisse Freibeträge hinaus berücksichtigen muss aufgrund der Situation der Kranken- und Pflegeversicherung.

Da hier wieder das Thema "KVdR" aufkommt.

Nein, Beamte kommen nicht in die KVdR - auch wenn diese einen Rentenanspruch erworben haben und in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der 9/10 Regelung verblieben sind.

Der "Ausschluss" aus der KVdR von Personen mit einem Beamtenstatus läuft über die Versicherungsfreiheit nach

  • § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) für aktive Beamte und
  • § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) für Beamte im Ruhestand.
Eine Versicherungsfreiheit kollidiert zwangsweise mit einer Versicherungspflicht, beides kann nicht gleichzeitig bestehen.

Das wird hier auch durch § 6 Abs. 3 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) i.V.m. Nr. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html) verdeutlicht.

Das könnte man wohl nur auflösen, indem man den Beamtenstatus komplett aufgibt und die damit verbundenen erheblichen Nachteile in Kauf nimmt, also eine Nachversicherung in der DRV anhand des geringeren Bruttos sowie der Wegfall der Zusatzversorgung bzw. dass hier keine Beiträge dort nachgezahlt werden.

Dazu möchte ich etwas nachreichen: Ich habe mit einer Pensionsberatung gesprochen. Zumindest in Berlin kommen Beamte in die KVdR.

Ich bin nicht sicher inwieweit ich der "Pensionsberatung" traue. Ich will nicht ausschließen, dass dem einen oder anderen Sachbearbeiter*in aus Unkenntnis der Rechtslage mal ein paar glücklicherweise "durchgerutscht" sind oder es war ggf. noch zu Zeiten als die Ausschlussklausel nach § 6 Abs. 3 SGB (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html) nicht bestand oder die Sachbearbeiter*innen verwechseln den allgemeinen Zuschuss mit der KVdR Pflicht-Mitgliedschaft.

Die Norm, so wie diese da steht und meines Erachtens nach zu interpretieren ist, lässt aber den Zugang zur KVdR tatstächlich nicht zu, solange Beihilfe und Bezüge (auch im Ruhestand) gewährt werden. Wer versicherungsfrei bleibt kann nicht versicherungspflichtig (in der KVdR) werden.

Berlin hat, auch selbst als Stadtstaat, keine Kompetenz sich über SGB V "hinwegzusetzten".

Dass man auch seitens der gesetzlichen Rentenversicherung bei bestehendem Rentenanspruch einen Zuschuss zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhält ist nicht gleichzusetzten mit der Pflichtmitgliedschaft in der KVdR und der dadurch einschränkten Berücksichtigungsfähigkeit der Einkunftsarten. Hier spielt die 9/10 Regelung keine Rolle, die betrifft nicht die Regelung für den Zuschuss.

Das betrifft auch die "lange genug" die Voraussetzungen erfüllen. Die Norm lässt hier mEn keinen Spielraum zu.

Daher halte ich es hier für eine Verwechselung, dass man den Zuschuss mit der KVdR gleichsetzt.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: bab am 24.02.2025 19:49
Ich habe genau mit dem Verweis auf die Paragraphen nachgefragt. Da es für mich nicht mehr relevant ist, habe ich mir nichts schriftlich geben lassen.
Wenn ich den ganzen PKV-Kram durchgezogen habe und wieder Luft habe, frage ich ggf. mal bei der Rente nach. Aber letztlich ist es für mich nicht mehr relevant.
Titel: Antw:[BE] PKV-Öffnungsaktion (invididuelle Beihilfe) vs. GKV (pauschale Beihilfe)?
Beitrag von: Saxum am 25.02.2025 09:34
Gut, jedoch auch wichtig zu wissen: Den Zuschuss zur Krankenversicherung erhält man auch, wenn man im Beamtenstatus befindet und privat Krankenversichert ist. Das bezieht sich ja nur konkret auf die gesetzliche Rente die man neben der Pension beziehen kann. Der hälftige Beitragssatz auf den Zahlbetrag der Rente wird dann als Zuschuss zusätzlich ausgezahlt. Allerdings nur auf separaten Antrag, nicht automatisch.

Nähere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung - Hilfe für Rentner: Zuschuss zur Krankenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2021/210112_zuschuss_krankenversicherung.html)

Auch hier steht es, neben der Norm, nochmals dass die KVdR für Beamt*innen ausgeschlossen ist: auf Seite 8 (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=6)