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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Intensivpflege123 am 27.01.2025 11:07

Titel: Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
Beitrag von: Intensivpflege123 am 27.01.2025 11:07
Hallo zusammen,

ich arbeite seid 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit laut TVÖD. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Viele Dank.
Titel: Antw:Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
Beitrag von: Schokokeks am 27.01.2025 13:26
Ja, Ausbildungszeit gehört auch zur Betriebszugehörigkeit.

Was Du aber wahrscheinlich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meinst, ist die Beschäftigungszeit in einem Arbeitsverhältnis, hier zählt die Ausbildung nicht.
Titel: Antw:Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
Beitrag von: Einsnull am 27.01.2025 13:29
Genau wie Schokokeks es geschrieben hat ist es. Ich hatte letztens genau so einen Fall bei uns.
Titel: Antw:Betriebszugehörigkeit nach TVöD K
Beitrag von: Intensivpflege123 am 28.01.2025 10:00
Danke für die Antwort  :)