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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Intensivpflege123 am 27.01.2025 11:07
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Hallo zusammen,
ich arbeite seid 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit laut TVÖD. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.
Viele Dank.
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Ja, Ausbildungszeit gehört auch zur Betriebszugehörigkeit.
Was Du aber wahrscheinlich zur Ermittlung der Kündigungsfrist meinst, ist die Beschäftigungszeit in einem Arbeitsverhältnis, hier zählt die Ausbildung nicht.
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Genau wie Schokokeks es geschrieben hat ist es. Ich hatte letztens genau so einen Fall bei uns.
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Danke für die Antwort :)