Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Intensivpflege123 am 27.01.2025 11:31
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Hallo zusammen,
ich arbeite seit 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit laut TVÖD K. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.
Vielen Dank.
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uno online (https://unoonline.io)
Sie sind so gut, weil die meisten Leute, die im Krankenhaus arbeiten, gut und kompetent sind.
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Ausbildungszeit wird im TVöD-K nicht zur Beschäftigungszeit gezählt, wenn du danach direkt übernommen wurdest – das hat bei meiner Kündigung auch für Verwirrung gesorgt.
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Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich sagen: Im TVöD-K wird die Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungszeit angerechnet, selbst wenn du im Anschluss direkt übernommen wurdest. Das hat bei meinem eigenen Austritt ebenfalls zu Missverständnissen geführt.