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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Intensivpflege123 am 27.01.2025 11:31

Titel: Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
Beitrag von: Intensivpflege123 am 27.01.2025 11:31
Hallo zusammen,

ich arbeite seit 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit laut TVÖD K. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
Beitrag von: ColleenHaley am 08.02.2025 07:36
uno online (https://unoonline.io)
Sie sind so gut, weil die meisten Leute, die im Krankenhaus arbeiten, gut und kompetent sind.
Titel: Antw:Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
Beitrag von: barkerxavierr am 09.07.2025 10:22
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Ausbildungszeit wird im TVöD-K nicht zur Beschäftigungszeit gezählt, wenn du danach direkt übernommen wurdest – das hat bei meiner Kündigung auch für Verwirrung gesorgt.
Titel: Antw:Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?
Beitrag von: jpobserver am 10.07.2025 07:34
Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich sagen: Im TVöD-K wird die Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungszeit angerechnet, selbst wenn du im Anschluss direkt übernommen wurdest. Das hat bei meinem eigenen Austritt ebenfalls zu Missverständnissen geführt.