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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marymaus2024 am 29.01.2025 17:35
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Hallo ihr Lieben.
Ich habe heute meinen Lohnzettel erhalten. Bin seit September im Krankenstand. Dauert auch noch.
Bekomme vom AG Krankengeldzuschuss. Von diesem wird mein Anteil ZVK abgezogen. Der ist höher als der Zuschuss. Dadurch gehe ich ins Minus.Schulde Ich dem AG dadurch Geld?
Ist das denn okay? 🤔
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Scheint mir korrekt zu sein, dass die ZVK-Beiträge berechnet werden.
Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäf-
tigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben - auch
wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht
gezahlt wird -, das fiktive Entgelt nach § 21 TVöD/§ 21 TV-L bzw. entsprechenden ta-
rifvertraglichen Regelungen, das für die Tage, für die tatsächlich Anspruch auf Ent-
gelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss bestand, im Falle eines entspre-
chenden Entgeltfortzahlungsanspruchs gezahlt worden wäre. 4In diesen Kalendermo-
naten geleistete einmalige Zahlungen sind neben dem fiktiven Entgelt nach § 21
TVöD/§ 21 TV-L bzw. entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen nach Maßgabe
der Sätze 1 und 2 zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
Anlage 3 zum ATV
Auf die Frage, wer die Beiträge zahlt, habe ich spontan keine Antwort gefunden. Ich gehe davon aus, der AN hat die Beiträge zu zahlen.
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Ja das habe ich auch gelesen. Danke 🤗