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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marline am 30.01.2025 08:20

Titel: Mögliche Stufenzuordnung bei Neueinstellung
Beitrag von: Marline am 30.01.2025 08:20
Ich bin aktuell in der EG 9a in der Stufe 3, wäre normalerweise bereits in der Stufe 5, aber nach Arbeitgeberwechsel bekam ich damals nur in die Stufe 2 Und wurde 2018 nach der Entgektumwandlung auch nochmal wieder zurückgestuft  ::). Nun habe ich nächste Woche ein Vorstellungsgespräch, da ich gerne den Arbeitgeber wechseln möchte, um näher am Wohnort zu arbeiten. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 7 ausgeschrieben. Da der Fahrtweg wegfallen würde, würde es sich ausgleichen, wenn ich die Stufe 5 bekäme.
Besteht hier eine realistische Chance? Berufserfahrung habe ich im öffentlichen Dienst ohne Unterbrechung seit 2009.
Titel: Antw:Mögliche Stufenzuordnung bei Neueinstellung
Beitrag von: Organisator am 30.01.2025 08:31

Besteht hier eine realistische Chance?

Ja, wenn du das vor Vertragsunterschrift entsprechend verhandelst und dein neuer AG willig ist.
Titel: Antw:Mögliche Stufenzuordnung bei Neueinstellung
Beitrag von: Sjuda am 30.01.2025 08:34
Es besteht kein Anspruch auf Stufe 5, daher müsste diese ausgehandelt werden. Welche Stufe dir rechtlich zusteht, bestimmt sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Dazu liegen uns keine Informationen vor. Es kann ausgehend von der Sachverhaltsschilderung weder eingeschätzt werden, auf welche Stufe ein Anspruch besteht, noch, wie hoch die Chancen auf Stufe 5 sind.
Titel: Antw:Mögliche Stufenzuordnung bei Neueinstellung
Beitrag von: Umlauf am 30.01.2025 13:04
Wie kann man nach der Entgeltumwandlung zurückgestuft werden?
Das verstehe ich nicht.

Ansonsten gilt: verhandeln und für die Vortätigkeiten Nachweise haben. Bei uns sind da Arbeitszeugnisse mit der Arbeitsbeschreibung sehr hilfreich. Aber das ist behördenabhängig.
Titel: Antw:Mögliche Stufenzuordnung bei Neueinstellung
Beitrag von: KlammeKassen am 31.01.2025 11:20
Wie kann man nach der Entgeltumwandlung zurückgestuft werden?
Das verstehe ich nicht.

Ansonsten gilt: verhandeln und für die Vortätigkeiten Nachweise haben. Bei uns sind da Arbeitszeugnisse mit der Arbeitsbeschreibung sehr hilfreich. Aber das ist behördenabhängig.

Das wäre mir auch neu - zumal es für den Arbeitgeber in der Regel positiv ist, da er noch ein paar Groschen durch geringere Sozialbeiträge spart.
Wüsste auch nicht, womit das begründet werden sollte....

Es gibt sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220121_entgeltumwandlung.html

Im TVöD gibt es dazu auch eine Regelung
TV-EUmw/VKA

Da steht nirgendwo etwas davon, dass man dann runterzustufen ist; hat man dadurch plötzlich weniger Vorerfahrungen?