Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: itler2021 am 31.01.2025 09:50

Titel: Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: itler2021 am 31.01.2025 09:50
Hallo, liebe Forum.
Ich habe eine kurze frage zum Thema "Kinderkrank"

Meine Frau ist Richterin (Beamtin) und privat versichert. Unser ein jähriger Sohn ist über meine Frau privat versichert.
Ich bin angestellter im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert.

Wie verhält es sich, wenn unser Sohn krank ist?
Wie viele Tage im Jahr kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist und ich es zuhause betreuen muss?

Wie viele Tage kann meine Frau zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist uns sie es zuhause betreuen muss?

Werden mir / meiner Frau Gehalt bzw. Bezüge gezahlt oder müssen wir unbezahlten Urlaub nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 31.01.2025 10:11
Hallo, liebe Forum.
Ich habe eine kurze frage zum Thema "Kinderkrank"

Meine Frau ist Richterin (Beamtin) und privat versichert. Unser ein jähriger Sohn ist über meine Frau privat versichert.
Ich bin angestellter im öffentlichen Dienst und gesetzlich versichert.

Wie verhält es sich, wenn unser Sohn krank ist?
Wie viele Tage im Jahr kann ich zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist und ich es zuhause betreuen muss?

Wie viele Tage kann meine Frau zuhause bleiben wenn mein Kind krank ist uns sie es zuhause betreuen muss?

Werden mir / meiner Frau Gehalt bzw. Bezüge gezahlt oder müssen wir unbezahlten Urlaub nehmen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Bei Google findet man unter "kind krank" gleich beim ersten Ergebnis die Antwort auf deine Fragen
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: itler2021 am 31.01.2025 10:54
Das war das erste was ich tat.

Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:

Mein Anspruch:
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist.

Kein Anspruch auf Geld:
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.



Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).



Ist das so korrekt???
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 31.01.2025 11:49
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld.html



"Wie ist es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert und das andere Elternteil privat versichert ist?

Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld."

Ich würde also sagen, dass du lieber arbeiten gehen solltest, insofern ihr nicht auf Geld verzichten wollt.

Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 31.01.2025 12:12
Das war das erste was ich tat.

Ich bin mir allerdings unsicher - ich verstehe es folgendermaßen:

Mein Anspruch:
Nach § 45 Abs. 5 SGB V habe ich als gesetzlich versicherter Elternteil das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist – auch wenn es privat versichert ist.

Kein Anspruch auf Geld:
Ich bekomme kein Kinderkrankengeld, weil das Kind privat versichert ist.



Anspruch meiner Frau:
Sie hat Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub (bis zu 13–26 Tage pro Jahr, je nach Bundesland und ob sie alleinerziehend ist).



Ist das so korrekt???

jepp.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 31.01.2025 12:13
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: FearOfTheDuck am 31.01.2025 12:21
Und wenn dazu noch eine AU vom Arzt ausgestellt wird, sogar mutmaßlich gemeinschaftlicher Betrug.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: monkey am 31.01.2025 12:25
Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: itler2021 am 31.01.2025 12:33
Ok, bevor Ihr Euch jetzt zerfleischt - wenn mein Kind krank ist werde ich die unbezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Das sollte die sauberste Lösung sein.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Rentenonkel am 31.01.2025 12:33

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

Als Angestellter im ÖD kann man pro Jahr bis zu 4 Tage Sonderurlaub / Freistellung nach § 29 TVÖD aufgrund der Erkrankungen eines Kindes beantragen, wenn man keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die Eltern, deren Kind nicht gesetzlich versichert ist.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: FearOfTheDuck am 31.01.2025 12:34
Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: itler2021 am 31.01.2025 12:35

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

Als Angestellter im ÖD kann man pro Jahr bis zu 4 Tage Sonderurlaub / Freistellung nach § 29 TVÖD aufgrund der Erkrankungen eines Kindes beantragen, wenn man keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat. Hierbei handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die Eltern, deren Kind nicht gesetzlich versichert ist.


Aber wieso ist das dann nur auf 4 Tage begrenzt? Das ist ja total unrealistisch... Wie soll das denn funktionieren???
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: monkey am 31.01.2025 12:39
Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Ich hole mir schnell eine AU, Kind ist akut krank vs Anträge stellen bzgl. gesetzlicher Möglichkeiten... Ich weiß ehrlich gesagt genau, was da praktikabler ist in der heutigen Zeit.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Rentenonkel am 31.01.2025 12:41
Ab dem 5. Tag muss man sich entweder um eine anderweitige Betreuung gekümmert haben, oder der andere Elternteil muss die Betreuung übernehmen, oder man muss von seinem Jahresurlaub was abzwacken.

Ich finde 4 Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub für ein krankes Kind schon entgegenkommend. Schließlich gab es ja auch die Möglichkeit, das Kind gesetzlich zu versichern  ;)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 31.01.2025 12:44
Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

Wie Fear schon schreibt - sich an die rechtlich vorgegebenen Lösungen zu halten, die itler in seinem zweiten Posting zutreffend zusammengefasst hat.

Ich halte es für bedenklich, Betrug als mögliche Lösung anzubieten, zumal gerade Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine gewisse Vorbildfunktion haben sollten.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Casa am 31.01.2025 14:09
Tolle Idee. Das Kind privat versichern und sich anschließend Gedanken machen, welche rechtlichen Folgen das hat. Wie schade, dass kein Volljurist in der Familie ist, der darüber vorher hätte nachdenken können.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: conny111 am 31.01.2025 23:00


Aber wieso ist das dann nur auf 4 Tage begrenzt? Das ist ja total unrealistisch... Wie soll das denn funktionieren???

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: cinderella am 01.02.2025 08:34

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?

Meine Frau und ich sind gesetzlich versichert. Schon on den ersten Jahren mussten wir deutlich mehr Kindkrank Tage nehmen als du. Wir haben keine Unterstützung innerhalb der Familie und wir sind beide voll berufstätig und brauchen das Geld. Hattest du Unterstützung aus der Familie oder waren deine Kinder nie krank?

Kinder bei Krankheit zu Hause zu betreuen ist keine Erholung und auch nicht im geringsten erstrebenswert. Missbrauch mit Kindkrank-Tagen kann ich mit nicht vorstellen (meine Erfahrung und die Erfahrung meiner Kollegen).
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 01.02.2025 13:52
Und dennoch vielfach die praktikabelste Lösung, weil die wenigsten AG die Mühe der Prüfung machen und es extreme Krankenstände braucht.

Was wäre eure praktikable Lösung statt einfach auf den "Betrug" hinzuweisen?

jap, ich weiß auch, dass viele es so machen. Insbesondere bei bis zu drei Tagen komplett problemlos... einige haben Migräne, bei anderen ist das Kind krank, aber man ruft halt an (oder schreibt Mail) und sagt, man fühlt sich nicht gut, hat Kopfschmerzen, Magen-Darm oder was auch immer...

Da ich keine Kinder habe, trifft das auf mich nicht zu. Aber Kollegen, mit denen ich mich gut verstehe, sagen auch, dass sie das hin und wieder so lösen (immer wäre etwas auffällig; dass das Kind nämlich nie krank wäre, wäre etwas auffällig)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 01.02.2025 13:53
Ok, bevor Ihr Euch jetzt zerfleischt - wenn mein Kind krank ist werde ich die unbezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. Das sollte die sauberste Lösung sein.

Oder deine Frau bleibt halt zu Hause  ;)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 01.02.2025 13:54
Es gibt immer zwei Seiten der Medaille und auf diese hat @Organisator hingewiesen. Muss jeder selbst für sich wissen, sofern er das Risiko kennt. Oftmals steckt man sich tatsächlich schnell bei seinem Kind an. ;)

Praktikabel wäre doch zuvorderst, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Ich hole mir schnell eine AU, Kind ist akut krank vs Anträge stellen bzgl. gesetzlicher Möglichkeiten... Ich weiß ehrlich gesagt genau, was da praktikabler ist in der heutigen Zeit.

Und gibt auch nur 90 % des Gehalts für die Tage oder? Sofern ich weiß...(ohne Gewähr)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 01.02.2025 13:58

Ich halte es für bedenklich, Betrug als mögliche Lösung anzubieten, zumal gerade Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine gewisse Vorbildfunktion haben sollten.

Guter Witz  :D. Wenn ich die Krankenstände bei uns im Haus sehe (und das bestätigen ja auch offizielle Statistiken für Verwaltung), sind diese doch sehr hoch.
So dass es genügend Leute gibt, die wegen ein bisschen Kopfweh direkt zu Hause bleiben oder einfach sagen, dass sie Magendarm haben, weil sie lieber liegenbleiben.

Da stelle ich mit meinen 5-10 Tagen, die ich jedes Jahr wegen Corona und/oder Erkältung zu Hause geblieben bin, eine absolute Ausnahme dar. Ziehe den Schnitt bei uns immerhin runter, bringt bei einer Person von ca.1000 Mitarbeitern aber nicht sonderlich viel. Besonderes Lob oder finanzielle Belohnungen gibt es dafür auch nicht  ;).

Und dann arbeite ich zusätzlich noch ohne "Bürgerkontakt", es merkt also niemand etwas von einer Vorbildfunktion
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: monkey am 01.02.2025 19:16

Ich halte es für bedenklich, Betrug als mögliche Lösung anzubieten, zumal gerade Beschäftigte des öffentlichen Dienstes eine gewisse Vorbildfunktion haben sollten.

Glück gehabt, ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst. Vorbildfunktion finde ich eh albern und überbewertet.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: conny111 am 01.02.2025 23:14

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?

Meine Frau und ich sind gesetzlich versichert. Schon on den ersten Jahren mussten wir deutlich mehr Kindkrank Tage nehmen als du. Wir haben keine Unterstützung innerhalb der Familie und wir sind beide voll berufstätig und brauchen das Geld. Hattest du Unterstützung aus der Familie oder waren deine Kinder nie krank?

Kinder bei Krankheit zu Hause zu betreuen ist keine Erholung und auch nicht im geringsten erstrebenswert. Missbrauch mit Kindkrank-Tagen kann ich mit nicht vorstellen (meine Erfahrung und die Erfahrung meiner Kollegen).

Meine Kinder waren tatsächlich nicht so oft krank. Zumindest nicht so krank, dass man dann zuhause hätte bleiben müssen. Wenn sie mal krank waren, war das oft am Wochenende oder im Urlaub/Ferien der Fall. Kenn ich auch von mir. In beinahe jedem Urlaub werde ich krank. Wir waren auch immer beide berufstätig. Manchmal, wenn es keine ansteckende Krankheit war, habe ich meinen Sohn dann einfach ins Büro mitgenommen. Homeoffice gabs damals noch  nicht. Das ist in meinen Augen heute geradezu paradiesisch.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: cinderella am 02.02.2025 09:53

Guter Witz  :D. Wenn ich die Krankenstände bei uns im Haus sehe (und das bestätigen ja auch offizielle Statistiken für Verwaltung), sind diese doch sehr hoch.

Hast du die Statistiken evtl. zur Hand? Ich würde gern einen Blick rein werfen. Danke für die Hilfe.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: monkey am 02.02.2025 10:53

Guter Witz  :D. Wenn ich die Krankenstände bei uns im Haus sehe (und das bestätigen ja auch offizielle Statistiken für Verwaltung), sind diese doch sehr hoch.

Hast du die Statistiken evtl. zur Hand? Ich würde gern einen Blick rein werfen. Danke für die Hilfe.

Ich weiß natürlich nicht genau auf was sich KlammeKassen bezieht, aber hier wäre z.B. eine Aufschlüsselung nach Branchen zu finden:
https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-498654/

Verwaltung wäre demnach mit 25,2 Tagen im Schnitt oben mit dabei.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: cinderella am 02.02.2025 11:21
Verwaltung wäre demnach mit 25,2 Tagen im Schnitt oben mit dabei.

Das ist schon viel. Da hätte ich, wenn ich schätzen müsste, deutlich drunter getippt. Da liegt unsere gesamte Familie in Summe drunter.  :)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: MoinMoin am 02.02.2025 12:05

Guter Witz  :D. Wenn ich die Krankenstände bei uns im Haus sehe (und das bestätigen ja auch offizielle Statistiken für Verwaltung), sind diese doch sehr hoch.

Hast du die Statistiken evtl. zur Hand? Ich würde gern einen Blick rein werfen. Danke für die Hilfe.
Also ich kann folgende Infos dir geben, nämlich dass bei uns
die Beamten ~17 Tage im Schnitt Krank waren
die Angestellten ~26
und bezogen auf Laufbahngruppen bzw. entsprechende EGs
eD 28
mD 21
gD 15
hD 11

Mehr verrate ich nicht  ::)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 02.02.2025 14:42
Viel krank ist das ja nicht, allerdings wären die Arbeitsunfähigkeiten doch noch interessant. ;)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: monkey am 02.02.2025 15:06

Guter Witz  :D. Wenn ich die Krankenstände bei uns im Haus sehe (und das bestätigen ja auch offizielle Statistiken für Verwaltung), sind diese doch sehr hoch.

Hast du die Statistiken evtl. zur Hand? Ich würde gern einen Blick rein werfen. Danke für die Hilfe.
Also ich kann folgende Infos dir geben, nämlich dass bei uns
die Beamten ~17 Tage im Schnitt Krank waren
die Angestellten ~26
und bezogen auf Laufbahngruppen bzw. entsprechende EGs
eD 28
mD 21
gD 15
hD 11

Mehr verrate ich nicht  ::)

Interssanterweise könnte man dies dann auch auf das allgemeine Motivationslevel und "Spaß" am Arbeiten beziehen. Die im "höheren" Dienst haben vielleicht einfach Lust an Arbeit, die anderen wollen nur einen Lebensunterhalt. Dementsprechend dann auch schon vorher der Aufstieg und Bildung.

Wird man nicht beheben können, erklärt aber auch ein wenig die gefühlte Diskrepanz, wenn von "oben" (den Arbeitswütigen) das Unverständnis kommt.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 02.02.2025 15:32

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?

Meine Frau und ich sind gesetzlich versichert. Schon on den ersten Jahren mussten wir deutlich mehr Kindkrank Tage nehmen als du. Wir haben keine Unterstützung innerhalb der Familie und wir sind beide voll berufstätig und brauchen das Geld. Hattest du Unterstützung aus der Familie oder waren deine Kinder nie krank?

Kinder bei Krankheit zu Hause zu betreuen ist keine Erholung und auch nicht im geringsten erstrebenswert. Missbrauch mit Kindkrank-Tagen kann ich mit nicht vorstellen (meine Erfahrung und die Erfahrung meiner Kollegen).

Meine Kinder waren tatsächlich nicht so oft krank. Zumindest nicht so krank, dass man dann zuhause hätte bleiben müssen. Wenn sie mal krank waren, war das oft am Wochenende oder im Urlaub/Ferien der Fall. Kenn ich auch von mir. In beinahe jedem Urlaub werde ich krank. Wir waren auch immer beide berufstätig. Manchmal, wenn es keine ansteckende Krankheit war, habe ich meinen Sohn dann einfach ins Büro mitgenommen. Homeoffice gabs damals noch  nicht. Das ist in meinen Augen heute geradezu paradiesisch.

Ab einem gewissen Alter geht das natürlich auch, aber zwischen 0 und 6 kannst du die ja schlecht alleine zu Hause lassen
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 02.02.2025 15:35

Guter Witz  :D. Wenn ich die Krankenstände bei uns im Haus sehe (und das bestätigen ja auch offizielle Statistiken für Verwaltung), sind diese doch sehr hoch.

Hast du die Statistiken evtl. zur Hand? Ich würde gern einen Blick rein werfen. Danke für die Hilfe.

https://www.rundblick-niedersachsen.de/krankheitstage-im-oeffentlichen-dienst-steigen-stark-an/

https://www.spiegel.de/karriere/krankentage-und-fehlzeiten-beim-bund-bundesbeschaeftigte-so-lange-krank-wie-nie-zuvor-a-f7303bac-4dcb-4d00-86f4-b13b58b327e4

https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/melden-sich-angestellte-im-oeffentlichen-dienst-haeufiger-krank-47002614

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/08/berlin-krankenstand-oeffentlicher-dienst-hoechststand.html

etc etc.

Einfach googlen
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: conny111 am 02.02.2025 21:15

Ich hab drei Kinder großgezogen und in über 20 Jahren (vom Zeitpunkt der Geburt des ersten bis zum 12. Geburtstag des letzten Kindes) habe ich vielleicht 2 oder 3 mal ein paar Kindkrank-Tage genutzt. Inwiefern ist das dann so unrealistisch?

Meine Frau und ich sind gesetzlich versichert. Schon on den ersten Jahren mussten wir deutlich mehr Kindkrank Tage nehmen als du. Wir haben keine Unterstützung innerhalb der Familie und wir sind beide voll berufstätig und brauchen das Geld. Hattest du Unterstützung aus der Familie oder waren deine Kinder nie krank?

Kinder bei Krankheit zu Hause zu betreuen ist keine Erholung und auch nicht im geringsten erstrebenswert. Missbrauch mit Kindkrank-Tagen kann ich mit nicht vorstellen (meine Erfahrung und die Erfahrung meiner Kollegen).

Meine Kinder waren tatsächlich nicht so oft krank. Zumindest nicht so krank, dass man dann zuhause hätte bleiben müssen. Wenn sie mal krank waren, war das oft am Wochenende oder im Urlaub/Ferien der Fall. Kenn ich auch von mir. In beinahe jedem Urlaub werde ich krank. Wir waren auch immer beide berufstätig. Manchmal, wenn es keine ansteckende Krankheit war, habe ich meinen Sohn dann einfach ins Büro mitgenommen. Homeoffice gabs damals noch  nicht. Das ist in meinen Augen heute geradezu paradiesisch.

Ab einem gewissen Alter geht das natürlich auch, aber zwischen 0 und 6 kannst du die ja schlecht alleine zu Hause lassen

Ich sprach nicht davon, dass ich sie alleine gelassen hätte. Niemals. Aber sie waren nicht so krank, dass sie selber nicht in den Kindergarten/Schule hätten gehen können. Wegen jedem Schnupfen bleibt man ja nicht zuhause. Ich selbst bin auch so gut wie nie krank.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Marber85 am 03.02.2025 10:36
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 03.02.2025 10:49
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 03.02.2025 13:18
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Willst du Betrug damit legitimieren, dass andere das auch machen und sogar noch viel schlimmer?

Das wäre ja so, als würde ich dich um 1.000 € betrügen und, wenn du dich darüber beschwerst, mit dem Argument kommen würde, dass ich andere noch um viel mehr betrogen habe.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 03.02.2025 13:20
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

Dann gib mir mal bitte deine Kontonummer, gerne per PM. Ich verspreche auch, dich höchstens 2 Mal im Jahr zu betrügen. Und jeweils auch nur ein ganz bischen. Keine Sorge, andere betrüge ich viel schlimmer!
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 03.02.2025 13:29
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

Dann gib mir mal bitte deine Kontonummer, gerne per PM. Ich verspreche auch, dich höchstens 2 Mal im Jahr zu betrügen. Und jeweils auch nur ein ganz bischen. Keine Sorge, andere betrüge ich viel schlimmer!

Wenn ich der Lastschrift dann mal nicht wegen Widerspruchs widerspreche  ;) oder die Lastschrift wird mangels Deckung gar nicht erst eingelöst  :D
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 03.02.2025 13:39
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Ja, ich sehe es halt auch so. Wenn jemand eh wenig fehlt, finde ich das unproblematisch.

Bei den Beamten, die jahrelang ihr Gehalt weiterbekommen, ist das aber alles natürlich kein Ding  ;) - oder den Kollegen, die jede Woche montags und freitags zufällig krank sind

Zumal wie du sagst: Verwaltunsgaufwand, finanzielle Einbußen - Kinder sind doch gesellschaftlich gewollt, daher finde ich es in Ordnung, wenn man das so macht und nicht immer alleine auf den Kosten sitzenbleibt.
Es sollte natürlich keine Überhand nehmen, aber wenn das 2 Mal im Jahr für 3 Tage vorkommt, so what

Dafür hat Kollege G an 20 Freitagen Kopfschmerzen

Dann gib mir mal bitte deine Kontonummer, gerne per PM. Ich verspreche auch, dich höchstens 2 Mal im Jahr zu betrügen. Und jeweils auch nur ein ganz bischen. Keine Sorge, andere betrüge ich viel schlimmer!

Wenn ich der Lastschrift dann mal nicht wegen Widerspruchs widerspreche  ;) oder die Lastschrift wird mangels Deckung gar nicht erst eingelöst  :D

keine Sorge. Ich werde dich so gut betrügen, dass es dir nicht auffällt zwischen den ganzen anderen Betrugsfällen.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Marber85 am 03.02.2025 14:17
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Willst du Betrug damit legitimieren, dass andere das auch machen und sogar noch viel schlimmer?

Das wäre ja so, als würde ich dich um 1.000 € betrügen und, wenn du dich darüber beschwerst, mit dem Argument kommen würde, dass ich andere noch um viel mehr betrogen habe.

Haha, mir war klar, dass exakt dieses Gegenargument kommt. Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 03.02.2025 14:37
Oder du meldest dich halt selbst (statt das Kind) krank - wird auch oft praktiziert...

das nennt sich dann Betrug und rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

Ich überlege gerade ob ich mit MIMIMI antworte oder doch eher mit sachlichen Argumenten.

Ich kenne Beamte die sind seit Jahren "krank" und auch Kollegen, die jede Woche "krank" sind. Aber wenn daheim das Kind / die Kinder wirklich krank sind und man sich diese Scheiße mit Kinderkrank (Papierschein, Rückerstattung durch Krankenkasse, dann aber nur 90% etc.) nicht antun will dann "betrügt" man den AG.

Willst du Betrug damit legitimieren, dass andere das auch machen und sogar noch viel schlimmer?

Das wäre ja so, als würde ich dich um 1.000 € betrügen und, wenn du dich darüber beschwerst, mit dem Argument kommen würde, dass ich andere noch um viel mehr betrogen habe.

Haha, mir war klar, dass exakt dieses Gegenargument kommt. Wer ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein.

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 03.02.2025 16:40
Es reagiert wohl gar nicht.

Die Einstellungen hier sind schon recht grenzwertig.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: monkey am 03.02.2025 17:51

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

Bitte nicht den eigentlichen Grund unterschlagen. Meine imaginäre Reinigungskraft würde ich nach Hause schicken, wenn ich wüsste, dass sie für mich gerade arbeitet, aber eigentlich bei ihrem kranken Kind sein müsste, das nun allein zuhause sitzt.
Nennt sich Menschlichkeit. Wenn es in einigen Fällen nur durch Betrug zu erreichen ist in unserer Gesellschaft, dann habe ich mit dem Betrug kein Problem.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Organisator am 04.02.2025 08:41

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

Bitte nicht den eigentlichen Grund unterschlagen. Meine imaginäre Reinigungskraft würde ich nach Hause schicken, wenn ich wüsste, dass sie für mich gerade arbeitet, aber eigentlich bei ihrem kranken Kind sein müsste, das nun allein zuhause sitzt.
Nennt sich Menschlichkeit. Wenn es in einigen Fällen nur durch Betrug zu erreichen ist in unserer Gesellschaft, dann habe ich mit dem Betrug kein Problem.

Natürlich würdest du sie nach Hause schicken. Der öffentliche AG macht das auch und der gesunde Menschenverstand sowieso.
Aber wir würdest du reagieren, wenn sie - obwohl gesund - sich krank meldet, die Arbeit nicht erledigt und dennoch dir (und nicht der Krankenkasse) eine Rechnung stelltm nur weil sie kein Bock hat, den Papierkram zu erledigen?
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 04.02.2025 09:09
Die Fälle sind absolut nicht vergleichbar. Natürlich kommt die Putze frei nach 616 BGB, sie hat insofern einen Rechtsanspruch. Sie wird ja wohl nicht nach TVÖD rumwieseln.

Der TVÖD hat im Gegensatz hierzu einen abschließenden Katalog zur Konkretisierung normiert, hier gibt es keinen solchen Anspruch über die dort festgelegten Tage hinaus.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Cico1901 am 04.02.2025 09:15
Mal abgesehen von "Kind krank" noch eine etwas abweichende Frage: Wie schaut es denn aus, wenn die Mutter als Betreuungsperson erkrankt ist? Meine Frau hat aktuell Fieber, Kind ist 7 Monate und wird eigentlich von ihr betreut.

Fällt dies dann unter §29 (1) e) cc)? Könnte ich dann unter Entgeltfortzahlung (bis zu 4 Tage) zuhause bleiben?

Hier wäre dann noch die Besonderheit zu beachten, dass wir 2023 vom TVöD in den TV-V gewechselt sind. Daher ist die o.g. Rechtsgrundlage vermutlich eigentlich gar nicht mehr einschlägig, wobei eigentlich die im TVöD geregelten Dinge laut mündlicher Aussage in eine Dienstvereinbarung gepackt werden sollten. Was allerdings bis heute noch nicht geschehen ist...
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 04.02.2025 09:31
Unabhängig von einer Einordnung in welchen Tarif muss ja auch sehen, ist der Ausdruck "schwere Erkrankung" ein unbestimmter Rechtsbegriff. ;)
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 04.02.2025 12:55

Gut, und wie reagierst du in der Sache auf dieses Argument?

bzw, wie würdest du als Privatperson reagieren, wenn deine Reinigungskraft, Handwerker o.ä. unberechtigt seine Arbeitsleistung nicht erbringt aber dennoch in Rechnung stellt?

und wie würdest du auf die Person reagieren, die deiner Reinigungskraft, Handwerker o.ä. zu solchem Handeln anstiftet?

Bitte nicht den eigentlichen Grund unterschlagen. Meine imaginäre Reinigungskraft würde ich nach Hause schicken, wenn ich wüsste, dass sie für mich gerade arbeitet, aber eigentlich bei ihrem kranken Kind sein müsste, das nun allein zuhause sitzt.
Nennt sich Menschlichkeit. Wenn es in einigen Fällen nur durch Betrug zu erreichen ist in unserer Gesellschaft, dann habe ich mit dem Betrug kein Problem.

Natürlich würdest du sie nach Hause schicken. Der öffentliche AG macht das auch und der gesunde Menschenverstand sowieso.
Aber wir würdest du reagieren, wenn sie - obwohl gesund - sich krank meldet, die Arbeit nicht erledigt und dennoch dir (und nicht der Krankenkasse) eine Rechnung stelltm nur weil sie kein Bock hat, den Papierkram zu erledigen?

Das weißt du ja eben gar nicht.
Bist du dir sicher, dass alle deine Kolleg*innen immer krank sind, wenn sie sich krankmelden? Bei uns im Haus gibt es da ganz gewiss auch einige Kandidaten, die einfach nur keine Lust haben oder es ist den Abend zuvor etwas spät geworden.... ruft man morgens halt an (oder schreibt Email), dass man Kopfschmerzen hat / Magendarm oder was auch immer hat.

Und nein, ich mache das nicht, habe für jeden krankgeschriebenen Tag 2024 und 2023 ein Attest bzw. 2 Stück gehabt (6+3;  und 3 +5) Tage, also ohnehin weit unter dem Schnitt. Aber bei manchen.... so oft kann man gar nicht kurzzeitig für einen Tag krank sein (oder 2-3), zufällig immer vor Attestpflicht aber wieder im Dienst.

Wenn aber Kollege Waldemar immer null Fehltage hat und das einmal mit Kindkrank so lösen würde, wäre er natürlich der große Betrüger...

Mal abgesehen davon: Wie willst du Waldemar beweisen, dass er nicht doch selbst Kopfschmerzen hat? In seinen Kopf gucken kann nicht mal ein Arzt
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: Cico1901 am 04.02.2025 13:07
Unabhängig von einer Einordnung in welchen Tarif muss ja auch sehen, ist der Ausdruck "schwere Erkrankung" ein unbestimmter Rechtsbegriff. ;)

Mit Fieber im Bett würde ich schon als "schwer" bezeichnen. Aber da rechtlich im Unklaren zu sein, ist irgendwie nicht so schön. Notfalls muss man dann wohl Urlaub für sowas nehmen.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 04.02.2025 13:17
Mit Fieber im Bett würde ich schon als "schwer" bezeichnen. Aber da rechtlich im Unklaren zu sein, ist irgendwie nicht so schön. Notfalls muss man dann wohl Urlaub für sowas nehmen.

Nee nee, das Merkmal "schwer" ist wohl schon durch die Erkrankung der betreuende Person erfüllt. Was ist also mit dem Begriff "Erkrankung"? Da würde ich ja mit meinem Bluthochdruck immer krank sein und halt im Sinne des TVÖD auch schwer erkrankt.
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 04.02.2025 13:18

Das weißt du ja eben gar nicht.
Bist du dir sicher, dass alle deine Kolleg*innen immer krank sind, wenn sie sich krankmelden? Bei uns im Haus gibt es da ganz gewiss auch einige Kandidaten, die einfach nur keine Lust haben oder es ist den Abend zuvor etwas spät geworden.... ruft man morgens halt an (oder schreibt Email), dass man Kopfschmerzen hat / Magendarm oder was auch immer hat.


Bei der eigenen Krankheit bedarf es einer AU, bei Kind krank muss man nur erkrankt sein...
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 04.02.2025 13:33

Das weißt du ja eben gar nicht.
Bist du dir sicher, dass alle deine Kolleg*innen immer krank sind, wenn sie sich krankmelden? Bei uns im Haus gibt es da ganz gewiss auch einige Kandidaten, die einfach nur keine Lust haben oder es ist den Abend zuvor etwas spät geworden.... ruft man morgens halt an (oder schreibt Email), dass man Kopfschmerzen hat / Magendarm oder was auch immer hat.


Ab Kalendertag 4 braucht es eine AU

Bei der eigenen Krankheit bedarf es einer AU, bei Kind krank muss man nur erkrankt sein...
Titel: Antw:Regelung "Kinderkrank" 2025
Beitrag von: BAT am 04.02.2025 13:35
Ich meine nicht das Attest, sondern den Zustand "AU".