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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Nucky am 31.01.2025 13:20

Titel: Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Nucky am 31.01.2025 13:20
Hallo!

Man hat mir im Zuge meiner Personalentwicklung (ich soll von meiner E6/6-Stelle weiter entwickelt werden zu einer E9a) ans Herz gelegt einen Ausbilderschein zu machen. Alle weiteren Aufgaben, die mich erwarten, stellen mich vor keine Herausforderung. Man sagt mir, dass weder die Eingruppierung noch die Stelle selbst von meiner Entscheidung abhängen.

Ich bezweifle auch nicht, dass ich den Schein machen kann, frage mich aber was mich als Ausbilderin in Zukunft erwarten würde? (Ich persönlich sehe mich auch nicht als menschlich geeignet, aber mit dieser Meinung bin ich im Haus allein, alle anderen haben mich vorgeschlagen: "Du bist immer so lieb und erklärst den Studenten das so gut".) Ich habe keine Erfahrung in Personalführung und habe auch privat nichts mit Jugendarbeit oder so gemacht.

Wie viel Zeitaufwand bedeutet die Betreuung eines Auszubildenden? Muss ich mich auch mit den Lehrern befassen oder "nur" mit der Personalabteilung? Kann ich als Ausbilderin in das Bewerbungsverfahren eingebunden werden?

Oder auch nur generell: Wie sind die Erfahrungen von anderen Ausbildern hier im Forum? Ist es eine unliebsame Aufgabe?

Ich bedanke mich für jede Rückmeldung.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Casa am 31.01.2025 13:52
Du bis Ansprechpartner für die Azubis, stimmst mit deinen Kollegen ab, wann der Azubi wo mitarbeitet, erklärst den Azubis in deinem Bereich die Arbeit und kontrollierst die Arbeit. Das ist üblicherweise alles.
Mir scheint, als ob du genau das bereits tust, abgesehen von der Abstimmung mit Kollegen.

Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Tiffy am 31.01.2025 16:27
Mache ich auch alles ohne Schein und trotzdem in 9a.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Rowhin am 31.01.2025 16:40
Mache ich auch alles ohne Schein und trotzdem in 9a.

Wäre bei Nucky wahrscheinlich ähnlich, siehe "Man sagt mir, dass weder die Eingruppierung noch die Stelle selbst von meiner Entscheidung abhängen.". Trotzdem mag der ein oder andere zukünftige AG wert auf solche verbrieften Fähigkeiten legen.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Schokobon am 01.02.2025 21:02
Diese auf den ersten Blick irrelevante verbriefte Fähigkeit schließt konkret Lernmethoden und Didaktik mit ein, die du auch im normalen Einlernbetrieb bei normalen Mitarbeitern - oder irgendwann als Team- oder Bereichsleiter... - ganz wunderbar einsetzen kannst und den anderen Bewerbern, die das alles "ohne Schein und trotzdem in 9a" machen, voraus hast.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: ElBarto am 03.02.2025 08:59
Von wieviel Beschäftigten und v.a. Auszubildenden reden wir hier?

Gibt es eine Ausbildungsabteilung?

Sind denn überhaupt geeignete Leute (persönlich, fachlich...) für die Ausbildung vorhanden?

Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Thomber am 03.02.2025 09:27
Jeder Betrieb, der Personal ausbildet, benötigt mind. einen offiziellen Ausbilder.
Jeder mit entsprechender Qualifikation darf sein Wissen an Azubis, Anwärter & Co. weitergeben, aber dennoch muss es auf dem Papier einen Ausbilder geben mit so einer Ausbildung.

Ich kann daher nur empfehlen, den Schein zu machen, denn den kannst du halt überall, in jeder Behörde und jedem Betrieb einsetzen. Könnte mal ein Pluspunkt für eine Bewerbung sein.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Nucky am 03.02.2025 09:49
Danke für die bisherigen Antworten!

Interessant ist der Schein für andere Arbeitgeber nicht, da ich nicht beabsichtige zu wechseln. Wenn möglich möchte ich bis zur Rente hier bleiben  :)

@ElBarto: Die Größe unserer Einrichtung erlaubt nur einen Auszubildenden. Wir haben in anderen Abteilungen des Hauses (IT, Verwaltung) auch andere Auszubildende, die aber jeweils ihre eigenen Leiter haben.
Es gibt sonst niemanden im Haus mit Schein, der die Kapazitäten hätte, um sich zu kümmern.

Bisher klingt das alles nicht so furchtbar, wie ich befürchtet hatte. Ich tendiere im Moment dazu, dem Wunsch meiner Leitung folgen.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Bruce Springsteen am 03.02.2025 11:17
Der Schein ist absoluter Schwachsinn. In diversen Stellenbeschreibungen wird er aber erwünscht.

Hab selbst Azubis ausgebildet. Habe es komplett anders gemacht als im Seminar vorgegeben wurde. Ich halte von der Methode so nichts, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Beruflich gebracht hat er mir nichts. Wer sich aber dafür interessiert, dem lege ich das ans Herz.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Thomber am 03.02.2025 12:27
Zitat
Ausbilden ohne Ausbilderschein, das ist seit dem 1. August 2009 in Deutschland eigentlich nicht mehr möglich.

An diesem Tag nämlich trat die Ausbilder-Eignungsverordnung (kurz AEVO) in Kraft. In dieser Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind klare Voraussetzungen definiert, unter denen eine Person im besten Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Ausbilder gilt.

Konkret heißt es dabei in § 28 Abs. 1 S 2 BBiG, dass in Deutschland nur jene Personen als Ausbilder tätig sein dürfen, die sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sind. Eine wichtige Voraussetzung, um als fachlich geeignet zu gelten, ist dabei der Ausbilderschein.


Natürlich gilt das für den öD nicht - klar, denn wir stehen drüber und werden auch nicht kontrolliert.  Kann man so sehen, ist aber falsch.   
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: ElBarto am 03.02.2025 14:57
Der Schein ist absoluter Schwachsinn. In diversen Stellenbeschreibungen wird er aber erwünscht.

Hab selbst Azubis ausgebildet. Habe es komplett anders gemacht als im Seminar vorgegeben wurde. Ich halte von der Methode so nichts, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Beruflich gebracht hat er mir nichts. Wer sich aber dafür interessiert, dem lege ich das ans Herz.

Bei meinem Schein gab mehr als 1 Methode
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Fragmon am 04.02.2025 08:13
Zitat
Ausbilden ohne Ausbilderschein, das ist seit dem 1. August 2009 in Deutschland eigentlich nicht mehr möglich.

An diesem Tag nämlich trat die Ausbilder-Eignungsverordnung (kurz AEVO) in Kraft. In dieser Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind klare Voraussetzungen definiert, unter denen eine Person im besten Sinne des Berufsbildungsgesetzes als Ausbilder gilt.

Konkret heißt es dabei in § 28 Abs. 1 S 2 BBiG, dass in Deutschland nur jene Personen als Ausbilder tätig sein dürfen, die sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sind. Eine wichtige Voraussetzung, um als fachlich geeignet zu gelten, ist dabei der Ausbilderschein.


Natürlich gilt das für den öD nicht - klar, denn wir stehen drüber und werden auch nicht kontrolliert.  Kann man so sehen, ist aber falsch.

Warum sollte es nicht für den öffentlichen Dienst gelten? Klar muss auch ein Rathaus welche Verwaltungsfachangestellte ausbildet mind. eine Person mit AdA Schein besitzen.




Der Schein ist absoluter Schwachsinn. In diversen Stellenbeschreibungen wird er aber erwünscht.

Hab selbst Azubis ausgebildet. Habe es komplett anders gemacht als im Seminar vorgegeben wurde. Ich halte von der Methode so nichts, aber das muss jeder für sich entscheiden.

Beruflich gebracht hat er mir nichts. Wer sich aber dafür interessiert, dem lege ich das ans Herz.

Es gibt nicht nur eine Methode. Bei dem Ausbilderschein werden die Kompetenzen im allgemeinen verbessert. Weiterhin lernt man auch die rechtlichen Grundlagen. Davon haben die wenigsten ohne Schein genaue Kenntnisse, was ein minderjähriger Azubi darf und was nicht.

Der AdA hat seine Daseinsberechtigung.
Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Thomber am 04.02.2025 08:38
Zitat
Warum sollte es nicht für den öffentlichen Dienst gelten? Klar muss auch ein Rathaus welche Verwaltungsfachangestellte ausbildet mind. eine Person mit AdA Schein besitzen.

Keine Ahnung - frag mal den Vocalartisten Bruce Springsteen



Titel: Antw:Ausbilderschein machen?
Beitrag von: Fragmon am 04.02.2025 10:58
Zitat
Warum sollte es nicht für den öffentlichen Dienst gelten? Klar muss auch ein Rathaus welche Verwaltungsfachangestellte ausbildet mind. eine Person mit AdA Schein besitzen.

Keine Ahnung - frag mal den Vocalartisten Bruce Springsteen

Entschuldigung. Ich habe die Ironie nicht erkannt.