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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Heike32 am 02.02.2025 12:46
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Hallo zusammen,
ich habe bislang nebenberuflich studiert und mein Arbeitgeber (Gemeinde in NRW) hat mir dafür pro Kalenderjahr fünf Tage Bildungsurlaub gewährt. Dieser Anspruch steht mir nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch gesetzlich zu. Ich musste dafür einfach nur eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bei meinem Chef und der Personalabteilung einreichen.
Nun ist die Situation wie folgt: Ich habe meine Bachelorarbeit schon sehr früh angemeldet, sodass ich die bereits im
Oktober erfolgreich abschließen konnte. Meine Regelstudienzeit läuft aber noch bis Ende Februar und die Uni exmatrikuliert mich nicht mit Bestehen der Bachelorarbeit, sondern erst mit Ablauf des Semesters. Aus diesem Grund habe ich auch noch eine bis zum 28.02.2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Kann ich damit trotzdem den Bildungsurlaub beantragen? Grundsätzlich gelte ich ja noch als Student und damit als Teilnehmer einer anerkannten Arbeitnehmerweiterbildung.
Wie seht ihr das?
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Moralisch ja zweifelhaft, wenn du Bildungsurlaub nimmst ohne an einer Fortbildung teilzunehmen.
Rechtlich könnte es ja korrekt sein, dass die ImmaBescheinigung ausreicht für einen Nachweis der Teilnahme einer anerkannten Arbeitnehmerweiterbildung
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Ohne tatsächliche Weiterbildung - wie auch immer diese aussehen mag - kann kein Bildungsurlaub gewährt werden.