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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nic979 am 03.02.2025 09:09

Titel: Fernstudium genehmigungspflichtig?
Beitrag von: nic979 am 03.02.2025 09:09
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich überlege aktuell ein Fernstudium neben meiner Arbeit zu machen (Vollzeit TVÖD-VKA) und würde gerne wissen ob man das dem Arbeitgeber melden bzw. vllt sogar genehmigen lassen muss?
Im Tarifvertrag habe ich dazu nichts spezifisches gefunden.

(Mir ist natürlich aber klar, dass es vllt sowieso einen guten Eindruck macht und man es melden kann :))

Danke euch im Voraus

LG
Titel: Antw:Fernstudium genehmigungspflichtig?
Beitrag von: MoinMoin am 03.02.2025 09:51
Nebentätigkeiten sind im §3 TVöD Absatz 3 geregelt.

Also Fernstudium, nein musste nichts melden, weil unentgeltliche und keine Nebentätigkeit.
Da steht also mE nichts im TVöD zu.

Es geht das Gerücht, dass man dafür jedoch eine Woche Bildungsurlaub bekommen kann.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,125462.0.html
Titel: Antw:Fernstudium genehmigungspflichtig?
Beitrag von: Britta2 am 03.02.2025 09:57
Die Genehmigung benötigst Du nur für die Finanzierung durch den Arbeitgeber. Alles andere ist Dein persönliches "Hobby". Ich habe zwei solche Fernstudien-Lehrgänge (jeweils knapp 3 Jahre Dauer) absolviert. Nur der erste Lehrgang wurde vom Arbeitgeber "gestattet und finanziert" - danach bekam ich striktes Verbot. Begründung "wird nicht benötigt". Also schob ich den zweiten Lehrgang privat finanziert nach --- Reaktion Arbeitgeber: Entzug der Tätigkeit. Weil ab dann hätte er mich höher einstufen müssen. Logisch bestand kein Interesse ...
Titel: Antw:Fernstudium genehmigungspflichtig?
Beitrag von: MoinMoin am 03.02.2025 10:41
Die Genehmigung benötigst Du nur für die Finanzierung durch den Arbeitgeber. Alles andere ist Dein persönliches "Hobby". Ich habe zwei solche Fernstudien-Lehrgänge (jeweils knapp 3 Jahre Dauer) absolviert. Nur der erste Lehrgang wurde vom Arbeitgeber "gestattet und finanziert" - danach bekam ich striktes Verbot. Begründung "wird nicht benötigt". Also schob ich den zweiten Lehrgang privat finanziert nach --- Reaktion Arbeitgeber: Entzug der Tätigkeit. Weil ab dann hätte er mich höher einstufen müssen. Logisch bestand kein Interesse ...
Also im TVx wäre das nicht der Fall, das man dich nur weil man einen Weiterbildung gemacht hat plötzlich höhergruppieren müsste (ich denke das meinst du mit höher einstufen), sofern man nicht schon diese höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hat und es dafür eine Ausbildungsvoraussetzung gibt, die man nicht hat und man deswegen eine EG niedriger eingruppiert ist.