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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: derneue am 03.02.2025 15:07
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Hallo zusammen,
wird jemand, der z.B. in 9c Stufe 5 ist, z.B. in Stufe 4 zurück gestuft, wenn er eine 10er-Stelle antritt?
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Kommt darauf an; handelt es sich um den gleichen Arbeitgeber oder bei einem Wechsel?
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Gleiche Arbeitegeber, gleiche Amt, gleiche Abteilung...
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Dann sollte § 17 Abs. 4 TVöD einschlägig sein 👍
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Danke...
Also gleiche Eingruppierung...
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Nein. Stufengleiche Höhergruppierung.
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und Stufenlaufzeit auf 0
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der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung
Also 0 kann ja nicht sein...
Also 9c Stufe 5 in 10 Stufe 5, Laufzeit beginnt von vorne.
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Doch. Stufenlaufzeit beginnt von vorne = auf 0 gesetzt. (0 Tage, 0 Wochen, 0 Monate, 0 Jahre)
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Typische Fall von aneinander vorbei geredet....
Solange die Stufe bleibt ist alles gut..