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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Alkoplop am 07.02.2025 11:00
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Hallo zusammen,
ich bin seit 20 Jahren verbeamtet und freiwillig in der GKV. In ca. 2 Jahren könnte ich aufgrund von Schwerbehinderung eine Gesetzliche Rente mit Abschlägen bei ca. 20 Versicherungsjahren beantragen, würde dann aber auch noch parallel 2 Jahre im Beamtendienst Vollzeit verbleiben wollen. Da ab 2023 die Zuverdienstgrenzen bei gesetzlichen Grenzen aufgehoben wurden, erkenne ich momentan kein Gesetz oder Verordnung, das diese Vorgehensweise verhindert. Bei der Pensionierung würde dann ja nach üblichen Regeln die gesetzliche Rente angerechnet, aber anscheinend erst genau dann. Ist das soweit korrekt? Hat hier jemand praktische Erfahrungen gemacht? Ist bezüglich der Krankenversicherung etwas besonderes zu beachten?
Vielen Dank für den Austausch im voraus!
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Hallo
Bevor wir mit den der Anrechnung anfangen, bei 20 Versicherungsjahren wird das vermutlich nichts mit der Rente. Wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen will, der braucht 35 Versicherungsjahre.
Dazu am besten Mal von der Rentenversicherung beraten lassen und Versicherungsverlauf bei der Kontenklärung aufarbeiten, sofern noch nicht passiert.
Ansonsten stimmt die Annahme, dass es erst mit Eintritt in die Pension zur Anrechnung kommt.
Grüße
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Danke schon einmal für die Antwort, ich muss korrigieren, es sind ziemlich genau 23 Arbeitsjahre rentenversicherungspflichtige Jobs, allerdings kommen diverse Anrechnungszeiten hinzu, wodurch eventuell 35 Jahre zumindest möglich erscheinen. Dies ist noch in Klärung.
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Ich kann mir gerade schwer vorstellen, wie man auf 35 Versicherungsjahre kommen will, wenn man seit 20 Jahren verbeamtet ist. Hattest du seitdem eine rentenversicherungspflichtige Nebentätigkeit oder Kindererziehungszeiten?
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Ich kann mir gerade schwer vorstellen, wie man auf 35 Versicherungsjahre kommen will, wenn man seit 20 Jahren verbeamtet ist. Hattest du seitdem eine rentenversicherungspflichtige Nebentätigkeit oder Kindererziehungszeiten?
Ja, beides.