Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: poing am 10.02.2025 11:31
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Hallo,
kennt sich jemand von euch mit der TA Luft aus?
Gibt es durch die TA Luft Zusatz Urlaubsanspruch beispielweise für Kläranlagenwärter?
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Die TA Luft regelt Emissionen und Immissionen, sowie seit Integration der GIRL mit der TA Luft von 2021 auch Gerüche für BImSchG-Anlagen.
Inwieweit sich daraus Zusatzurlaub ableiten soll, ist mir jetzt nicht ganz klar. Das wäre ja eher Tarifrecht und keine Immissionsschutzrecht. Wobei man sich natürlich auf letzteres berufen könnte, wenn man da was regeln möchte. Aber unmittelbar ist da sicherlich keine Regelung drin enthalten.
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Wahrscheinlich bist du auf der Suche nach dem hier: BMT-G II / § 42 Zusatzurlaub.