Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: anorex1 am 12.02.2025 10:33
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Hallo,
mir wurde mit Wirkung zum 1.11. eine höherwertige Tätigkeit im IT-Bereich übertragen. Vorher war ich im Sekretariat eines Amtes bei einer Stadt mit ü 500.000 Einwohnern mit EG 7 + Zulage iHv 200€ eingruppiert. Da mir die höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft übertragen wurde, wurde meine Arbeitsplatzbeschreibung angepasst.
Im Rahmen der Stellenbewertung kam nun die EG 8 heraus. Damit verdiene ich weniger als vorher, da die Zulage iHv 200€ entfällt und meine Stufenlaufzeit beginnt von Neuem. Meines Erachtens werden meine Interessen als Arbeitnehmer nicht abgewägt.
Kann ich mich irgendwie gegen diese höherwertigen Aufgaben, die mich finanziell schlechter dastellen lassen, wehren? Ablehnen? Oder ist dies im Rahmen des Direktionsrechtes des AG legitim? Würde es Sinn machen, den Personalrat einzuschalten?
Danke vorab.
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Soweit ich weiß sind Änderungen, die zu anderen Entgeltgruppen führen, zustimmungspflichtig. Wäre natürlich die Frage, ob du langfristig mit der EG 8 evtl. doch besser dran bist oder ggf. noch eine Zulage aushandeln kannst.
Aber die Übertragung ist in deinem Fall jetzt schon erfolgt? Oder ist es mit Wirkung zum 01.11.2025?
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Soweit ich weiß sind Änderungen, die zu anderen Entgeltgruppen führen, zustimmungspflichtig. Wäre natürlich die Frage, ob du langfristig mit der EG 8 evtl. doch besser dran bist oder ggf. noch eine Zulage aushandeln kannst.
Aber die Übertragung ist in deinem Fall jetzt schon erfolgt? Oder ist es mit Wirkung zum 01.11.2025?
Mir wurden diese Aufgaben zum 1.11.24 übertragen, ja (allerdings bisher nicht schriftlich). Langfristig betrachtet, werde ich mit einer EG 8 immer weniger als EG 7 + 200€ verdienen.
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Eine Höhergruppierung ist gerade nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Es bedarf deiner Zustimmung. Du hast doch sicher einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag unterschrieben. Das ist in solchen Fällen erforderlich. Falls (noch) nicht, dann hast du Glück und verweigerst einfach die Zustimmung aus den genannten Gründen.
Falls du schon unterschrieben hast, dann kannst du nur das Gespräch suchen und dich darum bemühen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
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Eine Höhergruppierung ist gerade nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Es bedarf deiner Zustimmung. Du hast doch sicher einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag unterschrieben. Falls (noch) nicht, dann hast du Glück und verweigerst einfach die Zustimmung aus den genannten Gründen.
Falls du schon unterschrieben hast, dann kannst du nur das Gespräch suchen und dich darum bemühen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
Ja, ich habe glücklicherweise noch nichts unterschrieben. Meine alte Stelle soll meine Kollegin (inkl. der 200€ Zulage) erhalten. Kann im Worst Case mein AG mir die 200€ entziehen?
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Wofür wird die Zulage gezahlt und in welcher Weise ist diese vereinbart bzw. zugesichert worden?
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Ist es nicht so, dass die Tarifautomatik greift, wenn die Tätigkeiten übertragen worden sind? Oder ist zur wirksamen Übertragung dann die Zustimmung erforderlich?
Denn dann dürfte ja seit November eben auch nicht das andere Entgelt gezahlt werden, wenn noch nicht zugestimmt wurde und es dürften weiterhin nur die alten Tätigkeiten ausgeübt werden?
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Eine Zulage kann immer vom AG zurückgenommen werden.
Alleine deswegen fährst du jetzt schon mit der 8 besser.
Also laut gehaltsrechner hast du z.b. von 7/3 in 8/3 mehr netto.
Du fällst ja in der Stufe nicht zurück, die bleibt dir erhalten.
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Eine Zulage kann immer vom AG zurückgenommen werden.
Alleine deswegen fährst du jetzt schon mit der 8 besser.
Also laut gehaltsrechner hast du z.b. von 7/3 in 8/3 mehr netto.
Du fällst ja in der Stufe nicht zurück, die bleibt dir erhalten.
Das mag nur ohne Zulage korrekt sein, finanziell stehe ich faktisch schlechter da mit der EG 8 anstatt EG 7 + 200€. In meinem konkreten Fall kann die Zulage nicht zurückgenommen werden, außer ich bin nicht mehr die Assistenz.
Wofür wird die Zulage gezahlt und in welcher Weise ist diese vereinbart bzw. zugesichert worden?
Die außertarifliche Zulage ist stellenbezogen (Assistenz der Amtsleitung) aufgrund eines Ratsbeschlusses.
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Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?
Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.
Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
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Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?
Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.
Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
Eine Zulage wurde noch nicht diskutiert. Dem Artikel zufolge gebe ich dir Recht.
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Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?
Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.
Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html
Eine Zulage wurde noch nicht diskutiert. Dem Artikel zufolge gebe ich dir Recht.
Hast du den schon das neue Gehalt erhalten?
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Hast du den schon das neue Gehalt erhalten?
Nein.
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Hier wird meines Erachtens 2 Dinge miteinander verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben.
1. Dir wurden bisher Aufgaben der EG 7 übertragen und dafür hast Du auch die EG 7 erhalten.
Nun werden Dir andere Aufgaben der EG 8 übertragen und dafür wirst Du nach EG 8 eingruppiert.
Soweit aus meiner Sicht alles okay.
2. Du bekommst bisher eine Zulage von mtl. 200 €, die aber an zusätzliche Aufgaben / die Funktion als "Assistenz der Amtsleitung" gekoppelt sind.
Die Zulage entfällt somit, sobald diese Funktion nicht mehr übernommen wird bzw. der AG diese jemand anderem überträgt.
Wenn die Assistenz-Funktion auch an die neue Stelle gekoppelt werden kann, dann würde die Zulage ja auch weiterhin bezahlt werden. Wenn der AG das nicht machen und auch keine sonstige zusätzliche Zahlung leisten möchte, bliebe nur der Weg auf der EG 7 Stelle zu bleiben und zu hoffen, dass der AG die Assistenz-Funktion nicht trotzdem jemandem anders überträgt.
Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.
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Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.
Neue ABP (EG8): 35% Assistenzaufgaben, 50% IT
Alte ABP (EG7): 60% Assistenzaufgaben
Die Aufgabenbeschreibungen sind identisch, nur der Umfang wurde verringert.
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Hier wird meines Erachtens 2 Dinge miteinander verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben.
1. Dir wurden bisher Aufgaben der EG 7 übertragen und dafür hast Du auch die EG 7 erhalten.
Nun werden Dir andere Aufgaben der EG 8 übertragen und dafür wirst Du nach EG 8 eingruppiert.
Soweit aus meiner Sicht alles okay.
Wenn es nicht so gemeint ist, kommt es zumindest missverständlich rüber.
Der Arbeitgeber kann gerade nicht ohne Zustimmung des Beschäftigten eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen vornehmen, weder wenn sich daraus eine niedrigere, noch eine höhere Eingruppierung ergibt. Lediglich sofern sich die Eingruppierung nicht ändert, können ohne Zustimmung andere Tätigkeiten übertragen werden. Auch dabei sind natürlich gewisse Dinge zu beachten wie die Eignung.
Die Frage ist, warum der Sachverhalt hier so passiert ist. Dachte man, dem Threadersteller damit etwas gutes zu tun und hat die negativen finanziellen Auswirkungen übersehen? Wollte man ihn aus irgendeinem Grund auf der alten Stelle loswerden? Wollte man ggf. gar die durch die Zulage finanziell attraktive Stelle dem Nachfolger zuschustern? Fragen über Fragen. Ggf. hilft es, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen und die negativen finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen und vor diesem Hintergrund die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung abzulehnen.
Was mir gerade nicht klar ist: Hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit, eine Umsetzung auf eine andere EG7-Stelle (ohne die Zulage) vorzunehmen, wenn er den Arbeitnehmer hier loswerden will? Der Fall ist mir noch nicht untergekommen...