Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Harastsdf am 12.02.2025 11:22

Titel: ALG Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Harastsdf am 12.02.2025 11:22
Hallo,

mein ehemaliger AG hätte in der Arbeitsbescheinigung, die ich für das Arbeitsamt für das Übergangsgeld brauche, angegeben, es wäre kein Urlaub mehr abzugelten, was nicht richtig gewesen wäre.
Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt.
Für diese Tage habe ich ja dann keinen Anspruch aufs ALG.
Meine Frage ist, was wäre passiert, wenn das nicht ausgebessert worden wäre, kommt sowas jemals auf?
Ich hätte mir ja somit mehr Leistung erschlichen, als mir zugestanden wäre?
Titel: Antw:ALG Urlaubsabgeltung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 12.02.2025 11:38
Der TV-L trifft dazu naheliegerweise keine Regelung.
Titel: Antw:ALG Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Rowhin am 12.02.2025 12:16
Wenn es aufgekommen wäre - und spontan wüsste ich nicht wie und wodurch - dann hättest du wahrscheinlich nachweisen müssen, dass der Fehler beim AG lag, und du dir nichts erschleichen wolltest. Ob das geklappt hätte, mag keiner von uns vorhersehen.
Titel: Antw:ALG Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Rentenonkel am 12.02.2025 12:26
Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass kein Resturlaub abzugelten ist, wird er einen solchen Anspruch auch weder anerkennen noch abgelten. Daher müsstest Du den Anspruch vor dem Arbeitsgericht zeitnah einklagen, wenn Du glaubst, im Recht zu sein.

Grundsätzlich empfiehlt sich da erst einmal eine Rechtsberatung durch einen Sachkundigen im Bereich Arbeitsrecht. Sofern weder eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht, gibt es jedoch ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko, da man selbst, wenn man gewinnt, auf den eigenen Kosten hängen bleibt.
Titel: Antw:ALG Urlaubsabgeltung
Beitrag von: Harastsdf am 12.02.2025 13:19
Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass kein Resturlaub abzugelten ist, wird er einen solchen Anspruch auch weder anerkennen noch abgelten. Daher müsstest Du den Anspruch vor dem Arbeitsgericht zeitnah einklagen, wenn Du glaubst, im Recht zu sein.

Grundsätzlich empfiehlt sich da erst einmal eine Rechtsberatung durch einen Sachkundigen im Bereich Arbeitsrecht. Sofern weder eine Rechtsschutzversicherung oder eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht, gibt es jedoch ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko, da man selbst, wenn man gewinnt, auf den eigenen Kosten hängen bleibt.

Danke für die Antwort. Die Urlaubsabgeltung habe ich schon tatsächlich ausbezahlt bekommen. Das ist nicht das Problem...