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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: nina234 am 12.02.2025 12:10

Titel: Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: nina234 am 12.02.2025 12:10
Hallo,

ich habe eine Frage zur Neuregelung der Stufenlaufzeiten im TVöd SuE.

Ich bin zum 01.12.2022 bei meinem Arbeitgeber eingestellt worden, S14 Stufe 2.

Der Aufstieg in Stufe 3 wäre nach den "alten" Stufenlaufzeiten zum 01.12.2025 erfolgt. Ich dachte, aufgrund der neuen, verkürzten Stufenlaufzeiten wäre der Aufstieg bereits zum 01.12.2024. Das Personalamt sagt, die Verkürzung der Laufzeiten erfolgt erst ab Erreichung der nächsten Stufe. Also ab 01.12.2025 würde ich von der Verkürzung der Laufzeit in Stufe 3 profitieren da ich zum Stichtag (01.10.2024) noch nicht die 2 Jahre erreicht hatte.

Ist das so korrekt?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: McOldie am 13.02.2025 11:53
Nein, das ist nicht in Ordnung
Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe bereites die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, werden in die nächste Stufe übergeleitet. Die Stufenlaufzeit beginnt dann zum 01.10.2024 von neuem. Restzeiten aus der vorherigen Stufe werden nicht mitgenommen.
Titel: Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: Wabi Sabi am 13.02.2025 13:17
Sicher?

Am 1.10.2024 war in der Stufe 2 gerade noch nicht eine Stufenlaufzeit von mehr als 2 Jahren absolviert. Siehe § 28e Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA. Von daher erscheint mir die Ansicht des Personalamtes zutreffend zu sein.
Titel: Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: McOldie am 13.02.2025 14:59
Sicher?

Am 1.10.2024 war in der Stufe 2 gerade noch nicht eine Stufenlaufzeit von mehr als 2 Jahren absolviert. Siehe § 28e Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA. Von daher erscheint mir die Ansicht des Personalamtes zutreffend zu sein.

Ab dem 1.10.24 gilt eine kürzere Stufenlaufzeit von zwei Jahren. Dieses hat auch Auswwirkungen auf Bestandsfälle. Dieses bedeutet nach meinem Verständnis, dass die zweijährige Stufenlaufzeit hier am 1.12.24 erfüllt ist.
Titel: Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: Wabi Sabi am 13.02.2025 15:26
Klingt nachvollziehbar. So (wohl) auch Wäldele/Stehle, ZTR 2024, S. 548 ff. (Ziffer 4.4).
Titel: Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: ohneWorte am 02.03.2025 20:34
Wo finde ich das? Gibt es hier auf der Seite eine Stelle, wo ich das nachlesen bzw. nachweisen kann  ;)
Titel: Antw:Überleitung Stufenlaufzeiten
Beitrag von: ohneWorte am 03.03.2025 13:16
Nein, das ist nicht in Ordnung
Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe bereites die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, werden in die nächste Stufe übergeleitet. Die Stufenlaufzeit beginnt dann zum 01.10.2024 von neuem. Restzeiten aus der vorherigen Stufe werden nicht mitgenommen.

Was ist mit Personen, welche zum 01.01.2025 die nächste Stufe erreichen? (8b Stufe 4/4)