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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tobi47 am 13.02.2025 14:35
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Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer konkreten Beschreibung bzw. Definition des Begriffs „Dienststellung“ im TVöD. Wurde dieser Begriff schon im Rahmen eines Verfahrens vor dem BAG abschließend definiert? Bei meiner Recherche habe ich nur eine Definition des Begriffs im Rahmen der Vorgesetztenverordnung - VorgV der Bundeswehr gefunden.
Viele Grüße
Tobi
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Wo in TVöD findet sich denn der Begriff "Dienststellung" und in welchem Zusammenhang soll er angewandt werden?
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Der Begriff findet sich nicht im TVöD direkt sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beruhend auf dem TVöD. Es geht um die Frage ist mit dem Wort: „Dienststellung“ die Hierarchie (Amtsleitung, Abteilungsleitung, Teamleitung) oder die Eingruppierung zu sehen. Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es unterschiedliche Sichtweisen zu dem Begriff.
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Die unterschiedlichen Sichtweisen beruhen sicher auf dem Kontext, in dem der Begriff genutzt wird. Welcher wäre das?
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Die unterschiedlichen Sichtweisen beruhen sicher auf dem Kontext, in dem der Begriff genutzt wird. Welcher wäre das?
Genau - worum geht es?
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Den Kontext dürfte am ehesten der AG erläutern können, der das Arbeitsverhältnis geschlossen hat.
Hier, fern von diesem AG, bräuchte es deutlich mehr Beschreibung, um eine mutmaßliche Einordnung treffen zu können. "Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses" lässt da allenfalls weite Spekulationsräume offen.
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Im §39 des Bremischen Personalvertretungsgesetz wird es genutzt:
(10) Freigestellte Personalräte haben einen Anspruch darauf, dass ihnen nach Ablauf der Freistellung mindestens ihre alte Dienststellung wieder übertragen wird. …
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Vielleicht kannst Du Zugriff auf die ursprüngliche Drucksache mit Gesetzesbegründung erhalten. Daraus könnten sich verlässliche Anhaltspunkte ergeben. So ad hoc habe ich jedenfalls nichts gefunden, was den Begriff verlässlich präzisiert.
Nach meinem persönlichen Verständnis geht der Begriff bewusst über Eingruppierung/Besoldungsgruppe hinaus (sonst hätte man diese Begriffe ja wählen können) und dürfte auch die Funktionsebene (Hausmeister, Teamleiter etc.) umfassen.
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Im §39 des Bremischen Personalvertretungsgesetz wird es genutzt:
(10) Freigestellte Personalräte haben einen Anspruch darauf, dass ihnen nach Ablauf der Freistellung mindestens ihre alte Dienststellung wieder übertragen wird. …
Da würde ich mal in die Kommentarliteratur schauen. Für mich klingt das nach einem sehr alten Begriff.