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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Zahnfee am 13.02.2025 22:06

Titel: Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 13.02.2025 22:06
- Eingruppierung (mitlerer Dienst)
- Die Tätigkeit  (gehobener Dienst) und wird mit einer Zulage abgegolten seit 2018.

Ich bin habe eine GDB 80 und alleinerziehend.

Ich habe 3 Kinder unter 12 Jahren.

Wie soll ich vorgehen, wenn mir VL2 angeboten wird?

Gibt es Ausnahmen oder eine mir unbekannte Befreiung von der Prüfungspflicht für GDB 80 und alleinerziehende mit schwerer fortschreitender Krankheit?






Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Schokokeks am 14.02.2025 07:19
Im TVÖD gibt es weder den mittleren noch den höheren Dienst
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Organisator am 14.02.2025 08:27
Im TVÖD gibt es weder den mittleren noch den höheren Dienst

Und dennoch wissen alle, das der TE damit meint.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.02.2025 08:30
Steht denn die Verpflichtung zum VL 2 im Raum?

Zu den Fragen:

1. So, wie du möchtest.

2. Nein.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 14.02.2025 21:27
Laut der Kommune werden alle MA die noch keinen VL 2 gemacht haben in den nächsten Jahren aufgefordert VL 2 abzulegen.

Eingruppiert in EG 5
Tätigkeit EG10 ( Zulage von EG5 zu EG10)




Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.02.2025 21:46
Auch wieder sehr geile Personaler-Logik. Fast 10 Jahre lang traut man dir zu, die Aufgaben zu erledigen und dann fragt man nach Formalien.

In welchen Bundesland arbeitest du?
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 14.02.2025 22:43
Rheinland Pfalz
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.02.2025 23:14
Da damit für dich die Vorbemerkung Nr 7. zur Entgeltordnung gilt, kannst du dem Begehren des AG (tariflich) nur etwas entgegenstellen, wenn für dich einer der Ausnahmetatbestände von Abs. 5 der Nr. 7 zutrifft oder du nach Abs. 6 vergleichbare Qualifikationen hast.  :-\
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 14.02.2025 23:25
Ich bin Diplomkauffrau FH 2010


Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Schmitti am 15.02.2025 09:55
Tätigkeit EG10 ( Zulage von EG5 zu EG10)
Ernsthaft?
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 15.02.2025 13:02
Noch ernster geht es leider nicht!

Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: TVOEDAnwender am 17.02.2025 06:20
Wie alt warst Du am 31.12.2016?
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 17.02.2025 12:27
Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: TVOEDAnwender am 17.02.2025 13:32
Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du seit 2010 bei der Kommune? Dann versuch es bis 2030 rauszuzögern, dann wären die 20 Jahre öD aus der Vorbemerkung Nr. 7 erfüllt.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80
Beitrag von: Zahnfee am 17.02.2025 17:26
BEI EUCH SIND THERMOSKANNEN  ERLAUBT???


??
Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du seit 2010 bei der Kommune? Dann versuch es bis 2030 rauszuzögern, dann wären die 20 Jahre öD aus der Vorbemerkung Nr. 7 erfüllt.


Bin seit 2018 im der Kommune. Und habe insgesamt bis jetzt 13 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Also die 20 Jahre sind in ferner weite.