Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: uBAB am 18.02.2025 12:47
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Hallo,
bei uns herscht Uneinigkeit:
Es wurde an einem Feiertag(Do.) auf Anweisung gearbeitet: Arbeitszeit: 7h48min.
Es gibt ein Gleitzeitkonto.
Auf diesem wurden die 7h48min gutgeschrieben.
Da es durch das Gleitzeitkonto einen Freizeitausgleich gibt, wurde ein Zuschlag von 35% als Lohn gewährt.
Kollegen meinen jetzt, dass sie nicht nur 7h48min+35%€, sondern auch noch weitere 7h48min gutgeschrieben bekommen müssten.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/feiertage-entgelt-bei-feiertagsarbeit-54-zeitzuschlaege-fuer-feiertagsarbeit_idesk_PI13994_HI1436639.html
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Einen Tag frei plus 135% Zuschlag.
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Zwei Varianten:
Sollarbeitszeit (auf Zeitkonto) + tatsächlich geleistete Arbeitszeit (auf Zeitkonto) + 35% Zeitzuschläge auf tatsächlich geleistete Arbeitszeit
oder
tatsächlich geleistete Arbeitszeit (auf Zeitkonto) + 135% Zeitzuschlag auf tatsächlich geleistete Arbeitszeit
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Wenn die SAZ in dem Monat um den Feiertag reduziert wurde, dann gibt es keine 135 %, sondern nur 35 %, da damit dann "Plusstunden" aufgebaut werden, die durch einen entsprechenden FZA ausgeglichen werden.