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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: uBAB am 18.02.2025 12:47

Titel: Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich und Zuschlag
Beitrag von: uBAB am 18.02.2025 12:47
Hallo,

bei uns herscht Uneinigkeit:

Es wurde an einem Feiertag(Do.) auf Anweisung gearbeitet: Arbeitszeit: 7h48min.
Es gibt ein Gleitzeitkonto.
Auf diesem wurden die 7h48min gutgeschrieben.
Da es durch das Gleitzeitkonto einen Freizeitausgleich gibt, wurde ein Zuschlag von 35% als Lohn gewährt.

Kollegen meinen jetzt, dass sie nicht nur 7h48min+35%€, sondern auch noch weitere 7h48min gutgeschrieben bekommen müssten.


https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/feiertage-entgelt-bei-feiertagsarbeit-54-zeitzuschlaege-fuer-feiertagsarbeit_idesk_PI13994_HI1436639.html
Titel: Antw:Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich und Zuschlag
Beitrag von: Fitch am 18.02.2025 12:55
Einen Tag frei plus 135% Zuschlag.
Titel: Antw:Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich und Zuschlag
Beitrag von: itseme am 18.02.2025 15:05
Zwei Varianten:

Sollarbeitszeit (auf Zeitkonto) + tatsächlich geleistete Arbeitszeit (auf Zeitkonto) + 35% Zeitzuschläge auf tatsächlich geleistete Arbeitszeit

oder

tatsächlich geleistete Arbeitszeit (auf Zeitkonto) + 135% Zeitzuschlag auf tatsächlich geleistete Arbeitszeit
Titel: Antw:Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich und Zuschlag
Beitrag von: TVOEDAnwender am 18.02.2025 15:41
Wenn die SAZ in dem Monat um den Feiertag reduziert wurde, dann gibt es keine 135 %, sondern nur 35 %, da damit dann "Plusstunden" aufgebaut werden, die durch einen entsprechenden FZA ausgeglichen werden.