Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Poincare am 19.02.2025 08:49
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Heute kam die Bezügemitteilung für März, das Netto liegt immer noch etwas unter dem im Rechner hier auf der Seite, da höhere Lohn- und Kirchensteuer abgezogen werden. Kann es sein, dass die neuen Freibeträge immer noch nicht berücksichtigt sind, oder liegt irgendwo ein Fehler vor? Beim LBV finde ich dazu keine Informationen.
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Ich hatte das LBV in diesem Thema bereits kontaktiert im Januar.
Erste Aussage: Das Gesetz sei gar nicht beschlossen.
Auf den Hinweis, dass dies beschlossen wurde und dessen Fundstelle, kam diese Antwort:
Das Landesamt sei noch in der Programmierung.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/programmablaufplaene-fuer-den-lohnsteuerabzug-2025_164_634230.html
Ab dem 1.3.25 müssen Sie die neue Tabelle anwenden. Mal schauen, ob sie das hinbekommen.
So lange wird die Tabelle vom Dezember 24 angewendet.
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Auch bei mir noch falsch.
Was ist für Konsequenz, wenn es am 1.3. nicht angewendet wird?
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Auch bei mir noch falsch.
Was ist für Konsequenz, wenn es am 1.3. nicht angewendet wird?
Dass die Bezüge weiterhin in der falschen Höhe ausgezahlt werden.
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Ich hatte das LBV in diesem Thema bereits kontaktiert im Januar.
Erste Aussage: Das Gesetz sei gar nicht beschlossen.
Auf den Hinweis, dass dies beschlossen wurde und dessen Fundstelle, kam diese Antwort:
Das Landesamt sei noch in der Programmierung.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/programmablaufplaene-fuer-den-lohnsteuerabzug-2025_164_634230.html
Ab dem 1.3.25 müssen Sie die neue Tabelle anwenden. Mal schauen, ob sie das hinbekommen.
So lange wird die Tabelle vom Dezember 24 angewendet.
Ist halt die Frage, was Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1.3.2025 zu korrigieren bedeutet, aber vermutlich ist es dann in der Besoldungsabrechnung für April nachgezahlt.
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Wird denn Zuviel oder zuwenig Lohnsteuer abgezogen?
Habe keinen Überblick, weil ich nen Jobrad und nen Steuerfreibetrag drin habe.
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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.
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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.
Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?
Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?
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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.
Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?
Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?
Definiere Konsequenzen:
Gemäß §41c Abs. 1 EStG kann der AG zu viel einbehaltene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung erstatten.
Eine Korrektur ist erst nicht mehr möglich, wenn das Lohnkonto geschlossen ist.
Daher wirst du einfach in der nächsten Bezügemitteilung eine Rückerstattung erhalten.
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Steht alles auf der Internetseite des LBV:
https://intranet.lbv.bwl.de/-/steuerliche-%C3%A4nderungen-ab-januar-2025
Dort insbesondere die Aktualisierung am Ende vom 03.02.2025. Die sind also noch dran und dann wird es rückwirkend berichtigt. Dann sollte es für alle eine kleine Nachzahlung geben.
Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?
Und nochmals:
Gibt es für die irgendwelche Konsequenzen, da es nicht rechtzeitig umgesetzt wurde?
Definiere Konsequenzen:
Gemäß §41c Abs. 1 EStG kann der AG zu viel einbehaltene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung erstatten.
Eine Korrektur ist erst nicht mehr möglich, wenn das Lohnkonto geschlossen ist.
Daher wirst du einfach in der nächsten Bezügemitteilung eine Rückerstattung erhalten.
Also keine Konsequenzen; sie wissen ja noch nicht Mal etwas von der Neuerung.
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Um welche Summe geht es da monatlich?
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Bei mir sind es knapp 20€.
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Knapp 50 euro
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Mir wurde vom.lbv geschrieben, dass schon alles korrekt sei und auf meine Abrechnungen seit November verwiesen.
Kann es sein, dass die es nicht blicken?
LBV und nicht blicken!? Neeeeeiiiiiinnn ;D
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Bei mir wurde in der Bezügemitteilung für März auch noch die Lohnsteuer auf Basis des Steuerjahres 2024b berechnet. Sind auch etwas über 16 € die mir da fehlen.
Dann müssten nächsten Monat knapp 50 € mehr überwiesen werden. Bin mal gespannt, ob sie es bis dahin gesch***en bekommen 😅
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Die denken ja, die machen es richtig
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"Nach Rücksprache mit dem Sachgebietsleiter wird Ihnen mitgeteilt, dass die Steuermerkma-
le vom Finanzamt übermittelt werden und eine Auszahlung Ihrer Bezüge anhand dieser er-
hobenen Daten mit entsprechendem Grundfreibetrag durch das LBV erfolgt"
Auskunft LBV zum Grundfreibetrag.
Was haltet ihr davon?
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Die Antwort ist nichts wert.
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Ja.
Vor allem stimmt diese Info?
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Müsste dann aber eigentlich auf der Gehaltsrechnung in 1 1/2 Wochen drauf sein.
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Das Kommunale Rechenzentrum hat letzte Woche eine Mitteilung über den PAP herausgegeben:
"4.1 Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22.01.2025 den Programmablaufplan (PAP) für den Lohnsteuerabzug 2025 veröffentlicht.
Dieser PAP gilt für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2025.
Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bekanntmachung vom 22. November 2024 vorgenommene Lohnsteuerabzug (Wir haben in der Information KM-Personal Personalabrechnung 01/2025 vom 09.01.2025 darüber berichtet) ist somit obsolet und wird entsprechend dem neuen PAP 2025 korrigiert.
Der neue PAP enthält folgende wichtige Anpassungen:
Anhebung des Grundfreibetrags, Erhöhung der Kinderfreibeträge und Anhebung der Freigrenze des Solidaritätszuschlags.
Der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug wird bei aktiven Personalfällen im Abrechnungslauf automatisch rückwirkend korrigiert und nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt. Es ist deshalb möglich, dass es zu einer Erstattung oder in Einzelfällen zur Nachforderung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen kann.
Bei bereits ausgeschiedenen Fällen und ausgestellter Lohnsteuerbescheinigung besteht laut BMF keine Verpflichtung zur Korrektur. Wird allerdings bei bereits ausgeschieden Fällen eine Rückrechnung ausgelöst, zum Beispiel durch die Pflege eines abrechnungsrelevanten Infotypen, wird auch hier der geänderte PAP 2025 in der Abrechnung berücksichtigt. Dies führt dann zu einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung. Es ist nicht möglich die Anwendung des geänderten PAP 2025 zu verhindern."
Ich habe mal in der Abrechungssimulation für April geschaut, da ist es bereits drin, inklusive der Rückrechnung ab Januar.
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In der neuen Gehaltsmitteilung ist der fehlende Betrag nun inkludiert inklusive der Nachzahlung für die letzten drei Monate.
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In der neuen Gehaltsmitteilung ist der fehlende Betrag nun inkludiert inklusive der Nachzahlung für die letzten drei Monate.
So ist es bei mir auch, allerdings stimmt es nicht mit dem Rechner überein. Ich habe 35 cent weniger (34 Lohnsteuer, 1 Kirchensteuer), als der Rechner mir gönnen würde. Bin noch am rausfinden, woran es liegt.
Edit: Hab es rausgefunden, passt alles.