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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: rebru82 am 19.02.2025 14:31

Titel: Krankengeldzuschuss im TV-L
Beitrag von: rebru82 am 19.02.2025 14:31
Hi,

ich habe mal ne Frage zum KG-Zuschuss, die mir mein Chef leider nicht beantworten kann. Ich werde in Kürze wohl mehr als 6 Wochen ausfallen und würde dann KG beziehen. Damit der Arbeitgeber den Zuschuss (Differenz) zahlt, muss man da einen Antrag stellen? Oder läuft das automatisch? Woher weiß des Land als Arbeitgeber, wieviel KG die Kasse gezahlt hat und wie hoch dann die Differenz ist?

Vielleicht hat da jemand Erfahrung.

LG rebru82
Titel: Antw:Krankengeldzuschuss im TV-L
Beitrag von: Rowhin am 19.02.2025 15:24
Unterschiedlich. Leider.

Die Uni Kiel z.B. macht das automatisch (https://www.uni-kiel.de/personal/de/informationsangebot/tech-admin-personal/Dienst-und-arbeitsunfaehigkeit/dateien-dienst-und-arbeitsunfaehigkeit/Krankengeldzuschuss_informationen.pdf):

Zitat
Krankengeldzuschuss muss nicht beantragt werden, er wird automatisch vom DLZP berechnet und gezahlt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Mein AG ist da z.B. noch nicht so weit (https://portal.mytum.de/kompass/personalwirtschaft_public/index_html/kompass/personalwirtschaft_public/entgelt_im_krankheitsfall):

Zitat
Während die sechswöchige Lohnfortzahlung durch die Bezügestelle automatisch in Gang gesetzt wird, bedarf die Gewährung des Krankengeldzuschusses der Mitwirkung durch den/die Beschäftigten. Diese Leistung des Arbeitgebers wird nur auf Antrag unter Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse über das Brutto- und Nettokrankengeld von der Bezügestelle berechnet und ausgezahlt.

Wir können dir also nicht 100%ig vorhersagen, wie das bei deinem AG ist. Im Zweifelsfall bei der entsprechenden Stelle (Personalabteilung oder wer immer zuständig ist) nachfragen.
Titel: Antw:Krankengeldzuschuss im TV-L
Beitrag von: TVOEDAnwender am 19.02.2025 17:23
Es ist eine Tarifautomatik, ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Jedoch gilt auch hierfür die sechsmonatige Ausschlussfrist, falls der AG den KGZ nicht zahlt. Jedoch ist der Hinweis richtig, dass der Bezügestelle natürlich die Informationen der Krankenkasse über das Brutto- und Nettokrankengeld vorliegen muss, damit der KGZ von ihr richtig berechnet werden kann.
Titel: Antw:Krankengeldzuschuss im TV-L
Beitrag von: websgeisti am 19.02.2025 21:18
Im Normalfall, wenn alles elektronisch durch die Krankenkasse übermittelt wird, dann wird der Krankengeldzuschuss automatisch ausgezahlt bei uns (in Bayern). Es gibt Sonderfälle, wo das nicht automatisch funktionieren kann:

Beispiele:
- die Krankenkasse übermittelt (warum auch immer) nichts
- die ersten Krankheitstage waren ohne Attest, dann mit Attest