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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: FrauHpunkt am 20.02.2025 16:54
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Hallo zusammen,
Ich erhoffe mir Hilfe zu folgendem Thema.
Ich arbeite mit einer Kollegin zusammen in einem Krankenhaus.
Wir haben das selbe Studium und die gleiche Arbeit.
Ich habe 15 Stunden meine Kollegin 30.
Wir sind direkt dem Chef untergestellt. Jetzt wird noch jemand mit 25 Stunden eingestellt.
Brauchen wir da direkt eine Abteilungsleiterin oder geht es dennoch „gleichberechtigt“.
Meine Kollegin ist meiner Meinung nach überhaupt nicht dafür geeignet. Schreit nur rumund hat meiner Meinung nach null führungskompetenz.
Ich habe dafür zu wenig Stunden und will’s auch nicht machen.
Danke falls mir jemand helfen kann.
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Nein.
Wie sich der AG organisiert und mit welchen Strukturen, ist seine Sache.
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Hallo zusammen,
eine Abteilungsleiterin ...... Schreit nur rumund ....
Ähm. Ist das so?
Das muss man sich nun nicht gefallen lassen!
Aber vielleicht hilft ja ein klärendes Gespräch mit der Abt.-Leiterin. Nett verpackt von Euch beiden klar machen, dass die Abt. mit Euren Willen funktionieren kann und richtig gut funktioniert, wenn dire Abt.-leiterin sich richtig um Eure Belange bemüht.
"Schlechten" Vorgesetzten kommt man eigentlich immer relativ einfach bei.
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet ;)
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Wir sind direkt dem Chef untergestellt.
Okay, und nun wird Chef´fe statt zwei drei direkte Mitarbeiter haben.
Bei uns haben Referatsleiter teilweise über 20 direkte Mitarbeiter. Kein Grund, eine Zwischenebene zu erfinden.
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Hallo Faunus,
Wie meinst du das mit „schlechten Vorgesetzten kommt man immer gut bei“?
Hast du ein Tipp was ich tun könnte?
Ich mag mir ihr Verhalten eigentlich auch als „nur“ Kollegin nicht mehr gefallen lassen?
So eine Situation hatte ich noch nie in meinen 8 Jahren im öffentlichen Dienst 😢
Was kann ich denn tun?
Bin über Tipps echt dankbar!
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Was kann ich denn tun?
Bin über Tipps echt dankbar!
Den Kontakt mit der Kollegin auf ein professionelles Minimum beschränken und für den Kontakt Verhaltensregeln aufstellen bzw. Grenzen definieren.