Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Heno am 24.02.2025 07:42
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Moin in die Runde,
ich hätte gerne mal eine Einschätzung für eine Eingruppierung einer Stelle.
Stelle im Vollzugsdienst / Vollstreckung
Aufgaben sind Umfangreich:
- Vollstreckung von Forderungen inklusive Pfändung
- Zwangsstillegungen von Kfz
- Aufbewahrungskontrollen von Waffen
- Unterstützung bei Abschiebungen
- Vollzugsaufgaben für Ämter ohne Außendienst
- Allgemeine Ermittlungstätigkeiten für Ämter im LK
Unterumständen kommen noch weitere Aufgaben im Bereich Asyl und Abschiebungen mit zu, je nach Politik.
Ich schreibe erstmal absichtlich nicht wie die Stelle hier eingruppiert ist, hätte aber gerne mal eine Einschätzung von außen.
VG
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Würde E5-E6 vermuten
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Habe kürzlich eine Stellenausschreibung gesehen mit E8.
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Habe kürzlich eine Stellenausschreibung gesehen mit E8.
Da sind wir tatsächlich bei der beschriebenen Stelle eingruppiert. Das "Problem" momentan sind nicht alle Aufgaben in unserer Stellenbeschreibung eingetragen (Abschiebungen,...) und es kommen immer wieder Neue hinzu wie zum Beispiel die Aufnahme und Überstellung von Minderj. Asylsuchenden, Unterstützung Jugendamt bei Kontrollen von Häuslicher Gewalt und einiges mehr..
Ist es realistisch eine höhere Einstufung zu erwirken?
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Es kommt halt immer auf die Wertigkeit (was tue ich und was muss ich entscheiden?) der Aufgaben an.
"Mehr" Aufgaben ist immer blöd, aber hilft nichts, wenn diese neuen Aufgaben auch E8-Wertigkeit haben. Das kann ich leider nicht beurteilen.
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Moin in die Runde,
ich hätte gerne mal eine Einschätzung für eine Eingruppierung einer Stelle.
Stelle im Vollzugsdienst / Vollstreckung
Aufgaben sind Umfangreich:
- Vollstreckung von Forderungen inklusive Pfändung
- Zwangsstillegungen von Kfz
- Aufbewahrungskontrollen von Waffen
- Unterstützung bei Abschiebungen
- Vollzugsaufgaben für Ämter ohne Außendienst
- Allgemeine Ermittlungstätigkeiten für Ämter im LK
Unterumständen kommen noch weitere Aufgaben im Bereich Asyl und Abschiebungen mit zu, je nach Politik.
Ich schreibe erstmal absichtlich nicht wie die Stelle hier eingruppiert ist, hätte aber gerne mal eine Einschätzung von außen.
VG
Deckt sich mit den Aufgaben des „Vollzugdienstes“ in unserem LK und da kriegen die Außendienstler E9a. Habe aber auch gehört das es Landkreise gibt die E10 zahlen, wie da jedoch die Aufgaben sind würde mich interessieren.
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Es kommt halt immer auf die Wertigkeit (was tue ich und was muss ich entscheiden?) der Aufgaben an.
"Mehr" Aufgaben ist immer blöd, aber hilft nichts, wenn diese neuen Aufgaben auch E8-Wertigkeit haben. Das kann ich leider nicht beurteilen.
Es hilft ja womöglich nicht einmal, wenn die neuen Aufgaben eine noch höhere Wertigkeit als E8 haben, sofern sie eben nur mit geringen Zeitanteilen anfallen.
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Schau mal....
Landesarbeitsgericht Hamm: Urteil vom 07.07.2016 – 8 Sa 306/16
Darauf stützen sich ganz viele Vollstrecker, die die E9 bekommen