Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Incredible223 am 24.02.2025 17:31

Titel: [BW] Strukturzulage im Ruhegehalt berücksichtigt - Höhergruppierung A13 in A14
Beitrag von: Incredible223 am 24.02.2025 17:31
Hallo zusammen,

eine Beamtin arbeitet seit 30 Jahren in der Verwaltung, bisher in A13 Endstufe eingruppiert inkl. Strukturzulage Gehobener/höherer Dienst.

Nun steht eine Höhergruppierung in A14 bevor. Die Strukturzulage fällt demnach weg. Diese war aber all die Jahre ruhegehaltsfähig, wird diese bei der Berechnung des Ruhegehalts für die Pension weiterhin berücksichtigt?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Rückmeldung.
Titel: Antw:[BW] Strukturzulage im Ruhegehalt berücksichtigt - Höhergruppierung A13 in A14
Beitrag von: Gewerbler am 25.02.2025 07:42
Ich würde sagen, da sich das Ruhegehalt am letzten Amt bemisst: Nein, wird sie nicht. Macht ja auch nix, weil A14 trotz wegfallender Zulage immer eine höhere Besoldung ist, als A13. Damit müsste automatisch auch das Ruhegehalt höher sein, wenn ich jetzt keinen groben Denkfehler drin hab...