Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Versorger112 am 27.02.2025 08:45
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Hallo,
mal eine Frage in die Runde.
Da wir in unserem Bereich (Wasserversorgung) relativ eng besetzt sind,
haben wir natürlich viele Überstunden angehäuft.
Nun kam unsere Personalabteilung auf die Idee, alle Überstunden die bis 31. März
nicht abgebaut werden, bis auf 60 zu kürzen.
Es besteht keine Dienstvereinbarung.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Was meint Ihr?
Danke schon mal für eure Antworten.
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Sind es geleistete Überstunden (also angeordnet) oder Mehrarbeit (freiwillig) - da gibt es unterschiedliche Regelungen im TVöD.
Der Abbau kann angeordnet werden. Was du machen kannst, fza einreichen, das du auf 60 runterkommst, wenn abgelehnt darf m.W.n. nicht gekürzt werden - da du keine Chance hattest abzubauen. Oder diese auf ein (mögliches) Langzeitkonto einzahlen.
Und zu guter Letzt, frag bei deinem Personalrat nach.
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Es kann jeden Monat das Gleitzeitkonto auf 40 Stunden gekappt werden. Kenne da auch Behörden, die es so machen. Bei uns finden diese Kappung nur zum Jahresende auf 40 Stunden statt.
Das sollte vorzugsweise per Dienstvereinbarung geregelt sein. Damit es für alle klar geregelt ist.
Ach ja, es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen angeordneten echten Überstunden und freiwilliger Mehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit, die nur der Volksmund Überstunden nennt.
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Danke schon mal für die Antworten,
bei uns findet die Gleitzeitregelung keine Anwendung.
Da wir in der Versorgung tätig sind, kommt es natürlich öfters vor, dass wir
Überstunden leisten müssen. Die werden nicht von "oben" angeordnet, das regeln wir
selber. Die Amtsleitung wird von uns darüber per E-Mail, auch außerhalb der normalen
täglichen Arbeitszeit, informiert.
Es muss sich hier um Überstundenhandeln, weil diese so auch als "Überstundenkonto" geführt werden.
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Danke schon mal für die Antworten,
bei uns findet die Gleitzeitregelung keine Anwendung.
Da wir in der Versorgung tätig sind, kommt es natürlich öfters vor, dass wir
Überstunden leisten müssen. Die werden nicht von "oben" angeordnet, das regeln wir
selber. Die Amtsleitung wird von uns darüber per E-Mail, auch außerhalb der normalen
täglichen Arbeitszeit, informiert.
Es muss sich hier um Überstundenhandeln, weil diese so auch als "Überstundenkonto" geführt werden.
Auch wenn der AG keine Überstunden im Vorfeld angeordnet hat, so wurde er (in jedem Fall?) über die geleisteten Stunden informiert und hätte im Wiederholungsfall reagieren müssen, um diese Arbeiten und zusätzlichen Stunden zu unterbinden. Oder er duldet sie, was hier wohl geschehen ist, denn er hat sie technisch sogar in ein "Überstundenkonto" überführt.
Damit wird eine Kappung ohne Vergütung dieser Stunden nicht zulässig sein.
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Sollten es wirklich Überstunden im tarifrechtlichen Sinne sein, was aus dem Sachverhalt immer noch nicht eindeutig hervorgeht, so sind diese neben dem Ausgleich spätestens nach drei Monaten auszubezahlen.
Wenn es nur Arbeitsstunden sind, so sind auch diese gem. § 8 Abs. 2 TVÖD abzubummeln oder auszuzahlen.
im Ergebnis können nur Gleitzeitstunden gekappt werden (da eine explizite Anordnung). Gibt es dazu aber keine Regelungen, dann ist es rechtlich auch nicht möglich.
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Hallo,
was ist der Unterschied zwischen Arbeitsstunden und Überstunden?
In der Lohnabrechnung werden immer Überstundenzuschläge ausgewiesen.
Vielen Dank schon mal 👍
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Wenn es Zuschläge gibt, dann sind das echte Überstunden.
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Wenn es Zuschläge gibt, dann sind das echte Überstunden.
und nicht streichbar.
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Hallo,
was ist der Unterschied zwischen Arbeitsstunden und Überstunden?
In der Lohnabrechnung werden immer Überstundenzuschläge ausgewiesen.
Vielen Dank schon mal 👍
Überstunden entstehen idR nur ungeplant. Beispiel: Laut Dienstplan soll ich morgen 7.8 Stunden arbeiten. Der AG ordnet jedoch kurzfristig an, dass ich 10 Stunden arbeiten soll. Werden die 2.2 h dann nicht bis zum Ende der Folgewoche durch Freizeit ausgeglichen, entsteht ein Anspruch auf den Überstundenzuschlag.
Ergänzung: ich muss mit den ungeplanten 2.2 h auch noch die VAZ von 39 h/Woche überschreiten, damit es zuschlagspflichtige Ü Stunden werden.
Arbeitsstunden entstehen, wenn der Arbeitgeber mich "überplant". Beispiel: ich arbeite nach Dienstplan in einem 24/7 Schichtsystem und bin Vollzeit (39 h). Der Arbeitgeber verplant mich diese Woche einen Tag mehr, ich soll Samstag auch eine volle Schicht arbeiten. Somit hätte er mich um 7.8 h "überplant". Dies sind jedoch keine (zuschlagspflichtigen) Überstunden, sondern diese Stundrn müssen innerhalb eines Jahres nach entstehen durch Freizeit ausgeglichen werden, geschieht dies nicht sind die Stunden auszuzahlen (ohne Ü-Zuschlag)..
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Hier auch nochmal schön zusammengefasst:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/fachmagazin/fachartikel/ueberstunden-bei-schicht-und-wechselschicht.html-1
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Also wurde die Überstunden ausgezahlt?
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Wahrscheinlich liegt das Problem wieder an den Begrifflichkeiten...
Da der TE nirgends was von "Kappung" schreibt, gehe ich mal davon aus, dass es sich bei der "Kürzung" um die Auszahlung der Stunden >60 handelt.
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Kann es sein, dass die Ankündigung der Stundenstreichung darauf beruht, dass sich der Mitarbeiter weigert, die angesammelten Überstunden abzufeiern?
Bei uns ist das häufig der Fall. Die Mitarbeiter haben jederzeit die Gelegenheit, Stunden abzufeiern. Wollen es aber nicht. Irgendwann baut der Arbeitgeber dann aber Druck auf. Tja, und dann kommt die Frage: Darf er das?
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Deswegen empfehlen sich Dienstvereinbarungen, in der geregelt wird, wieviele Mehr- und Minderstunden auf den Arbeitszeitkonten erlaubt sind.
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Hallo, erst mal Danke für die zahlreichen Antworten,
und Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung, Influenza hatte mich fest im Griff...
Wie ich schon geschrieben habe, bin ich in der Wasserversorgung mit Bereitschaftsdienst tätig.
Am Wochenende und an Sonn-und Feiertagen müssen wir eine Stunde in unser Betriebsgebäude, um alle
Prozesszustände auszulesen. Diese werden schon jahrzehntelang als Überstunden bezahlt. Das heißt
eigentlich nur die Zeit-Zuschläge. Da wir auch öfters einen Notfall haben, fallen auch dort wieder Überstunden an, und die Zeit-Zuschläge werden ausbezahlt, die Stunden auf einem Stundenkonto geführt. Da wir den Bereitschaftsdienst nur mit drei MA leisten, fallen regelmäßig Überstunden an. Wir versuchen natürlich diese immer wenn möglich abzubauen, wir weigern uns nicht diese abzubauen, im Gegenteil. Von einer Auzahlung der Überstunden war noch nicht die Rede, muss ich auch nicht unbedingt haben.
Ich hatte das so verstanden, dass diese Regelung zur Kürzung der Überstunden bis auf 60, nur im Falle der Gleitzeitregelung greift, oder?
Aber schauen wir mal wie es weitergeht, ich werde euch auf dem laufenden halten.