Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: StA 11 am 28.02.2025 08:16
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich sitze als A12er auf einer Stelle, die nach A13 hD bewertet wurde. Ich frage mich, ob ich auf dieser Stelle nach A13 gD befördert werden kann, da ich die Voraussetzungen für den hD in Form eines Masters, einer mQ oder ähnlichem nicht erfülle? Kann mir jemand weiterhelfen?
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Mir fällt bei der Sache spontan kein Problem ein.
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Habe Bedenken, weil ich an sich ja nicht die Beförderungsvoraussetzungen für den hD erfülle.
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Du wurdest doch als A12er gD in die Planstelle A13hD eingewiesen. Ggf. wurdest du auf dieser Planstelle bereits von A11gD auf A12gD befördert.
Die Planstelle A13hD bedeutet auch nicht, dass du für die Stelle die Befähigung für den hD benötigst.
Die eine Seite ist das Haushaltsrecht, die andere das Beamtenrecht. Haushaltsrechtlich kann man so ziemlich alles und jeden auf eine Beamtenplanstelle setzen, solange der Mitarbeiter nicht mehr kostet, als haushaltsrechtlich ausgewiesen ist.
Aber schauen wir mal, was die anderen dazu sagen.
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Du wurdest doch als A12er gD in die Planstelle A13hD eingewiesen. Ggf. wurdest du auf dieser Planstelle bereits von A11gD auf A12gD befördert.
Die Planstelle A13hD bedeutet auch nicht, dass du für die Stelle die Befähigung für den hD benötigst.
Die eine Seite ist das Haushaltsrecht, die andere das Beamtenrecht. Haushaltsrechtlich kann man so ziemlich alles und jeden auf eine Beamtenplanstelle setzen, solange der Mitarbeiter nicht mehr kostet, als haushaltsrechtlich ausgewiesen ist.
Aber schauen wir mal, was die anderen dazu sagen.
Zustimmung!
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Sehe ich ebenfalls so.
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Ja, genau so ist es! Da gibt es die kuriosesten Konstrukte...
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Also bei uns (große Kommune in Bayern), werden A13 in der 4. QE nur mit Modularer Quali oder einem Feststellungsvermerk für die Eignung 4. QE in der letzten periodischen Beurteilung vergeben. Mit Feststellungsvermerkt ist dann die Modulare Qualifikation zeitnah zu besuchen und erfolgreich zu bestehen (ansonsten wird man wieder umgesetzt).
Bewirbt man sich ohne einer diesen beiden Voraussetzungen, wird man abgelehnt. Master würde nur helfen, wenn man eine mehrjährige Arbeiterfahrung auf einer Stelle auf Masterniveau nachweisen kann. Das ist zumeist nicht der Fall, wenn man den Master berufsbegleitend gemacht hat und dabei Tätigkeiten auf einer QE3 Stelle ausgeübt hat.
Ob das nur bei uns so ist, weiß ich natürlich wurden.
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Also innerhalb der Bw gibt es nur 3 Wege, meines Wissens, um als gD´ler auf einen A13h Dienstposten gesetzt werden zu können:
1. Nach §24 BLV: Man verfügt über einen Master und bewirbt sich erfolgreich auf einen extern ausgeschrieben Dp.
2. Nach §27 BLV: Per Handauslegen der DSt (die DSt will einen konkret fördern). Der Dp muss explizit intern nach §27 gelabelt sein. Normale A13h Dp´s können nicht mit gD´lern besetzt werden.
3. Regelaufstieg nach §35ff. Internes Regelaufstiegsverfahren zum Erwerb der Laufbahnqualifikation.
Alle anderen Bewerber werden als geistig Degenerierte betrachtet und sind grundsätzlich unfähig offiziell eine Tätigkeit auf einen hD Dp´s wahrzunehmen.
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Also innerhalb der Bw gibt es nur 3 Wege, meines Wissens, um als gD´ler auf einen A13h Dienstposten gesetzt werden zu können:
1. Nach §24 BLV: Man verfügt über einen Master und bewirbt sich erfolgreich auf einen extern ausgeschrieben Dp.
2. Nach §27 BLV: Per Handauslegen der DSt (die DSt will einen konkret fördern). Der Dp muss explizit intern nach §27 gelabelt sein. Normale A13h Dp´s können nicht mit gD´lern besetzt werden.
3. Regelaufstieg nach §35ff. Internes Regelaufstiegsverfahren zum Erwerb der Laufbahnqualifikation.
Alle anderen Bewerber werden als geistig Degenerierte betrachtet und sind grundsätzlich unfähig offiziell eine Tätigkeit auf einen hD Dp´s wahrzunehmen.
Für Dienstposten mag ist das nachvollziehbar, hier gings jedoch um eine hD-Planstelle.