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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tiger am 28.02.2025 19:29

Titel: Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: tiger am 28.02.2025 19:29
Sollte diese Tariferhöhung nicht rückwirkend gehen, werde ich meine Rechtsschutzversicherung beauftragen und klagen. Grund dafür ist der öffentliche rechtliche Rundfunk. Wer mitmachen will, sollte das auch tun. Ich lasse mich nicht verarschen. Das ist KEIN Scherz. Ich ziehe das durch. Kostet mich NICHTS!


"Zusätzliche 1000 Euro Sonderzahlung – aber nicht für alle
Obendrauf zu der Gehaltserhöhung kommt sogar noch eine Sonderzahlung in Höhe von 1000 Euro für alle Tarifangestellte. Grund: Weil der neue Tarifvertrag erst verspätet in Kraft trat. Eine Wiedergutmachung sozusagen.

Die Sonderzahlung bekommen aber nur die tariflich Beschäftigten, sprich: Freie Mitarbeiter und außertariflich oder übertariflich bezahlte Angestellte bekommen diese nicht – dürfen sich also „nur“ über die 5 Prozent mehr Gehalt freuen."

https://www.bild.de/politik/inland/gehaltserhoehung-fuer-alle-rueckwirkend-5-prozent-mehr-gehalt-beim-zdf-67c1c2b952feba7ab89764c9
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: FearOfTheDuck am 28.02.2025 19:54
Viel Spaß!
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: Umlauf am 28.02.2025 23:25
Darauf ne Tüte Popcorn.
Wird sich ganz bestimmt lohnen…
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: Rentenonkel am 01.03.2025 07:01
Bist du denn davon betroffen? Greift bei dir dieser Tarifvertrag?
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: 2strong am 01.03.2025 11:16
Wenn ich den Artikel richtig verstehe, erhöht das ZDF den Tarif um knapp 5% und gewährt eine tarifliche Sonderzahlung von 1.000€.

Dieser Tarif gilt grundsätzlich (selbstverständlich) nicht für Honorar- und AT-Kräfte. Wo ist das Problem?
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: Schmitti am 01.03.2025 12:58
Wer (jahrelang?) für ne Rechtschutzversicherung bezahlt, und bei Inanspruchnahme im Nonsensfall verkündet, das koste ihn nichts, hat gar keine Tariferhöhung verdient, außer einer solchen in eben dieser Versicherung.
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: Fitch am 01.03.2025 19:30
Na tiger?

Schön ein in die Rüstung gerömert!.
Titel: Antw:Vor Gericht durch Rechtsschutzversicherung - Tarifverhandlungen 2025
Beitrag von: KlammeKassen am 02.03.2025 11:24
Sehe das Problem jetzt nicht.

Statt rückwirkend gibt es 1.000 Euro Einmalzahlung. Wenn sich AGV und Gewerkschaft so geeinigt haben, ist das halt so. Natürlich ist eine rückwirkende Tabellenerhöhung schöner, aber so ist es auch eine Lösung.

War bei uns mit der Corona- und Inflationsprämie ja nicht anders (obwohl die natürlich noch besser waren, da sie steuer- und sozialabgabenfrei waren)