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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Rudi_Regenbogen am 28.02.2025 22:36

Titel: Pflegeversicherung Beamte
Beitrag von: Rudi_Regenbogen am 28.02.2025 22:36
Hallo,
ich bin derzeit in einer (bescheidenen) Situation, von der ich zum einen nichts weiß, und zum anderen auch nichts gefunden habe, was mich weiterbrächte. Mein Vater ist Amtsrat a.D. und meine Partnerin ist Amtsinspektorin, noch im Dienst. Beide haben einen Pflegegrad bei der privaten Pflegeversicherung beantragt. Mein Vater hat Pflegegrad 3, meine Partnerin Pflegegrad 2 zugestanden bekommen. Bei beiden werden jeweils 30% des Pflegegeldes von der privaten Krankenkasse bezahlt. Dazu einige Fragen:

Muss man den Rest bei der Beihilfestelle beantragen?
Oder beim Dienstherren?
Gibt es Unterschiede für Beamte ausser Dienst und im Dienst?
Muss man der Personalstelle Bescheid geben, dass sie jetzt einen Pflegegrad hat?
Begutachtet der Dienstherr/die Beihilfestelle den Pflegebedürftig auch, oder folgen die den Gutachten des MdK der PKV?
Muss man nur den Bescheid der privaten Pflegeversicherung einreichen, oder auch das Gutachten?
Oder müssen wir für beide dort auch komplett alles beantragen?
Welche dienstlichen Konsequenzen hat ein Pflegegrad für Beamte im Dienst?

Vielleicht hat ja jemand von den Kollegen Erfahrungen gemacht und kann berichten.

Herzlichen Dank im voraus.
Titel: Antw:Pflegeversicherung Beamte
Beitrag von: Casa am 01.03.2025 10:45
Die Beantragung von Pflegekostenbeihilfe hat dasselbe Procedere, wie die Beantragung von Krankenkostenbeihilfe.
Was die Beihilfestelle benötigt, wird sie im Antragsformular aufführen oder sie wird nachfragen.


Zitat
Welche dienstlichen Konsequenzen hat ein Pflegegrad für Beamte im Dienst?

Keine, weil der Pflegegrad die pflegerechtliche Konsequenz von Einschränkungen der Person ist.
Wenn die Einschränkungen der Person Einfluss auf den Dienst haben können, wäre ein Gespräch mit der entsprechenden Stelle beim Dienstherren zu führen. Bspw. stellt der Amtsarzt fest, ob bestimmte Tätigkeiten noch ausgeführt werden können / dürfen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung Beamte
Beitrag von: NWB am 01.03.2025 13:26
Ich würde der Beihilfe jeweils das Schreiben der Pflegekasse zukommen lassen, in der der jeweilige Pflegegrad genannt wird.
Alles weitere schickt dann erstmal die Beihilfe.