Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: schokoladenmund am 04.03.2025 10:50
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Hallo zusammen,
wir leben in einem Wechselmodell, 50/50. Das Kindergeld erhält der Elternteil, der nicht bei uns im Haushalt lebt.
Ich bin Landesbeamtin und würde gerne den Familienzuschlag für meine Stiefkinder beantragen.
Welche Unterlagen werden dafür benötigt? Eventuell kann jemand aus Erfahrungen sprechen.
Ich danke Ihnen!
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Na, stark vereinfacht gibt es keinen Familienzuschlag ohne Kindergeld. Ansonsten steht im NRW-Merkblatt (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Merkblatt%20Familienzuschlag%20mit%20Beiblatt.pdf) das hier:
Eine weitere Voraussetzung ist der Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz. Gleiches gilt auch für die Anspruchsberechtigten, denen das Kindergeld ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
Was geben die Paragraphen denn her?
Und was sagt die für den Familienzuschlag zuständige Behörde?
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Na, stark vereinfacht gibt es keinen Familienzuschlag ohne Kindergeld. Ansonsten steht im NRW-Merkblatt (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Merkblatt%20Familienzuschlag%20mit%20Beiblatt.pdf) das hier:
Eine weitere Voraussetzung ist der Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz. Gleiches gilt auch für die Anspruchsberechtigten, denen das Kindergeld ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
Naja nicht ganz. Du erhälst den vollen Familienzuschlag beim Wechselmodell auch wenn der andere Teil das Kindergeld bezieht. Denn es kommt auch auf das Wort ..... "würde an".
Was geben die Paragraphen denn her?
Und was sagt die für den Familienzuschlag zuständige Behörde?