Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Pendler1 am 05.03.2025 13:10
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Hat jemand bei der BBKK diesen Tarifwechsel schon durchgeführt? Erfahrungen?
Danke für Antworten.
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Lass dir mal ein konformes Angebot gemäß §204 VVG rechnen. Meist würde eine neue Gesundheitsprüfung fällig, da oft die Alttarife "schlechter" waren als die Neuen ab 2013. Das kannst du einfach über den Kundenservice anfordern.
Und bezahl keinen tollen Berater für die Dienstleistung. Sowas geht auch ohne dicke Honorare (zu so einem Quatsch rät nämlich immer die Verbraucherzentrale).
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Hat jemand bei der BBKK diesen Tarifwechsel schon durchgeführt? Erfahrungen?
Danke für Antworten.
Hallo Pendler1,
mich würde das Thema auch interessieren, hast du schon mehr Erfahrungen gemacht.
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Meint man jetzt hier das inkludierte Optionsrecht ohne Gesundheitsprüfung in den derzeitigen Unisex-Verträgen nach Buchstabe E nach x Jahren oder bestimmten Ereignissen oder allgemein ein Bisex-Unisex-Wechsel oder etwas nach § 204 VVG?