Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HeuteNeu am 05.03.2025 15:39
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Hallöchen,
gibt es denn schon Neuigkeiten bzgl. der Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind (vgl. verabschied. Besoldungsgesetz) wie das vonstatten gehen soll ? Hat denn schon jemand eine Auszahlung erhalten?
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Hi,
ich hatte auch schon nachgefragt und die Information bekommen, dass sie auf eine Anweisung zur Berechnung und Auszahlung von SenFin warten. Vorher "können" sie nicht aktiv werden... Dauert wie immer in Berlin eine Ewigkeit so etwas.
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https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329613
Es gibt jetzt dieses Rundschreiben ab dem 3. Kind. Wenn ich die Ausführungsvorschriften ab Seite 25 richtig verstehe, reicht hier nur ein Widerspruch gegen die Besoldung aus, egal in welchem Haushaltsjahr, es muss nur im Zeitraum 2008 bis 2020 geschehen sein.
Dann würde man volle Ansprüche ab dem 3. Kind haben.
Sehe ich das richtig?
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Hallo zusammen,
bin bis jetzt stiller Mitleser und muss mich vorab für all die nützlichen informationen bedanken, die in diesem Forum zusammengetragen worden sind.
Zum Berliner Gesetz stelle ich mir jetzt einige Fragen. Inwiefen hat das jetzt für mich als niedersächsischem Beamten eine Signalwirkung? Wenn Berlin der Meinung ist, Nachzahlungen per Gesetz zu regeln, ziehen andere Besoldungsgeber dann vermutlich mal nach? Wieso ist man in dieser Sache in Berlin weiter?
Dass die Nachzahlungen nur bis 2020 laufen hängt wohl damit zusammen, dass ab diesem Jahr nach der Rechtsprechung des BVerfG die Besoldungsgeber die Besoldung angepasst hatten und diese somit ab dann zumindest aus Gebersicht als verfassungskonform galten?
Beste Grüße
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Hallo homer bundy,
irgendwelche Gesetze und Regelungen anderer BL interessieren doch Niedersachsen nicht. Hier (ich bin auch Betroffene aus Niedersachsen) wird man doch amtsangemessen alimentiert. Zumindest stand das sogar über den Gesetzen aus 2022. Es gibt doch neue Regelungen ab 2023. Dass andere Länder bereits ab dem Jahr des Urteils 2020 Familienzuschläge in ganz anderen Sphären zahlen, hatte auf Niedersachsen auch Null Signalwirkung. Warum sollten dann Berliner Regelungen vor 2020 nun das MF zum Handeln bewegen? Wir klagen seit 2021. Null Verfahrensfortschritt. Und müssen immer nur zusehen, wie andere Länder dieselbe BVerfg-Rechtsprechung umsetzen.
Viele Grüße
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Guten Morgen,
gibt es denn inzwischen jemanden, der die Nachzahlung bereits erhalten hat oder wenigstens mal einen Bescheid? Irgendwie bewegt sich gar nichts .
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Fordere doch einen Zwischenbescheid an ... macht Deine Dienststelle bestimmt ;D
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Dit is Berlin