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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: HeuteNeu am 05.03.2025 15:39

Titel: [BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 05.03.2025 15:39
Hallöchen,
gibt es denn schon Neuigkeiten bzgl. der Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind (vgl. verabschied. Besoldungsgesetz) wie das vonstatten gehen soll ? Hat denn schon jemand eine Auszahlung erhalten?
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: BKonders am 19.03.2025 11:47
Hi,
ich hatte auch schon nachgefragt und die Information bekommen, dass sie auf eine Anweisung zur Berechnung und Auszahlung von SenFin warten. Vorher "können" sie nicht aktiv werden... Dauert wie immer in Berlin eine Ewigkeit so etwas.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Hummel2805 am 09.04.2025 11:13
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4329613

Es gibt jetzt dieses Rundschreiben ab dem 3. Kind. Wenn ich die Ausführungsvorschriften ab Seite 25 richtig verstehe, reicht hier nur ein Widerspruch gegen die Besoldung aus, egal in welchem Haushaltsjahr, es muss nur im Zeitraum 2008 bis 2020 geschehen sein.
Dann würde man volle Ansprüche ab dem 3. Kind haben.

Sehe ich das richtig?
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: homer bundy am 12.04.2025 19:32
Hallo zusammen,

bin bis jetzt stiller Mitleser und muss mich vorab für all die nützlichen informationen bedanken, die in diesem Forum zusammengetragen worden sind.
Zum Berliner Gesetz stelle ich mir jetzt einige Fragen. Inwiefen hat das jetzt für mich als niedersächsischem Beamten eine Signalwirkung? Wenn Berlin der Meinung ist, Nachzahlungen per Gesetz zu regeln, ziehen andere Besoldungsgeber dann vermutlich mal nach? Wieso ist man in dieser Sache in Berlin weiter?
Dass die Nachzahlungen nur bis 2020 laufen hängt wohl damit zusammen, dass ab diesem Jahr nach der Rechtsprechung des BVerfG die Besoldungsgeber die Besoldung angepasst hatten und diese somit ab dann zumindest aus Gebersicht als verfassungskonform galten?

Beste Grüße
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: justilegal am 14.04.2025 12:57
Hallo homer bundy,
irgendwelche Gesetze und Regelungen anderer BL interessieren doch Niedersachsen nicht. Hier (ich bin auch Betroffene aus Niedersachsen) wird man doch amtsangemessen alimentiert. Zumindest stand das sogar über den Gesetzen aus 2022. Es gibt doch neue Regelungen ab 2023. Dass andere Länder bereits ab dem Jahr des Urteils 2020 Familienzuschläge in ganz anderen Sphären zahlen, hatte auf Niedersachsen auch Null Signalwirkung. Warum sollten dann Berliner Regelungen vor 2020 nun das MF zum Handeln bewegen? Wir klagen seit 2021. Null Verfahrensfortschritt. Und müssen immer nur zusehen, wie andere Länder dieselbe BVerfg-Rechtsprechung umsetzen.
Viele Grüße
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 19.05.2025 09:43
Guten Morgen,
gibt es denn inzwischen jemanden, der die Nachzahlung bereits erhalten hat oder wenigstens mal einen Bescheid? Irgendwie bewegt sich gar nichts .
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Talion am 19.05.2025 19:53
Fordere doch einen Zwischenbescheid an ... macht Deine Dienststelle bestimmt  ;D
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: NWB am 20.05.2025 08:49
Dit is Berlin
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 20.06.2025 09:59
Gibt es denn zwischenzeitlich bei den betreffenden Personen ein Bescheid oder sogar schon die Zahlung?
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: SchreiBln am 27.06.2025 06:45
Weder Bescheid noch Zahlung bisher. Das Gesetz ist seit 28.12.2024 in Kraft - es ist also bereits ein halbes Jahr vergangen, ohne dass irgendeine Reaktion seitens der Personalstelle oder der Besoldungsstelle erfolgt ist. Ich habe im April Verzugszinsen ab 1. Mai angedroht, sollte die Zahlung bis dahin ausbleiben. Da ich mehr als 60.000 EUR Nachzahlung zu erwarten habe, belaufen sich die Zinsen monatlich auf fast 400 EUR!
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: PolareuD am 27.06.2025 11:55
Weder Bescheid noch Zahlung bisher. Das Gesetz ist seit 28.12.2024 in Kraft - es ist also bereits ein halbes Jahr vergangen, ohne dass irgendeine Reaktion seitens der Personalstelle oder der Besoldungsstelle erfolgt ist. Ich habe im April Verzugszinsen ab 1. Mai angedroht, sollte die Zahlung bis dahin ausbleiben. Da ich mehr als 60.000 EUR Nachzahlung zu erwarten habe, belaufen sich die Zinsen monatlich auf fast 400 EUR!

"Beamten oder Richtern wird vom Gesetzgeber – anders als sonstigen Gläubigern (vgl. §§ 286 ff. BGB) – auf Grund des gegenseitigen Dienst– und Treueverhältnisses zugemutet, eine meist auf personellen Schwierigkeiten oder Versehen beruhende verspätete Auszahlung der zustehenden Bezüge hinzunehmen. Der Ausschluss gilt aber auch für andere Fälle, wie z. B. die Aufhebung einer Zwangspensionierung oder die Nachzahlung verfassungswidrig vorenthaltener Besoldungsbestandteile. Kraft Gesetzes besteht also bei Zahlung der Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit kein Anspruch auf Verzugszinsen."

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_f674ddbe6b53951927519606cca545bf%27%20and%20%40outline_id%3D%27bundesbesoldung_data%27%5D
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: SchreiBln am 27.06.2025 12:10
Man beachte allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar (1 K 1721/19 We), in welcher zur Geltendmachung (und letztlich auch Zahlungsverpflichtung) von Verzugszinsen eine positive Position bezogen wird:

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: PolareuD am 27.06.2025 12:22
Man beachte allerdings die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar (1 K 1721/19 We), in welcher zur Geltendmachung (und letztlich auch Zahlungsverpflichtung) von Verzugszinsen eine positive Position bezogen wird:

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Bei dem Urteil geht es um den eintretenden Steuerprogressionsschaden in Folge einer Nachzahlung und nicht um die eigentliche Alimentation selbst. Aber vielleicht hilft ja den Beitrag von lotsch weiter:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg342335.html#msg342335
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Moppedtotti am 18.07.2025 06:37
Hallo in die Runde,
Da bis heute anscheinend niemand die Nachzahlung erhalten hat, drängt sich mir die Frage auf, ob es Sinn macht, mal bei der zuständigen Stelle nachzuhaken. Es kann doch nicht sein, dass noch kein Beamter in Berlin die Nachzahlung erhalten hat. Auch wenn zu wenig Personal vorhanden ist, muss doch der eine oder andere Fall entschieden worden sein.
Nachfragen bei der Gewerkschaft verliefen ebenfalls erfolglos.
Hat schon mal jemand nachgefragt?
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 18.07.2025 10:38
Ja, ich habe an verschiedenen zuständigen Stellen Mail-Anfragen gestellt … keine Antwort. Iwo habe ich gelesen, dass aufgrund der Massenbearbeitung von Anfragen bis nach den Ferien abgesehen werden soll. (Das Jahr war nicht angegeben 🙄)
Die haben es nicht eilig.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Moppedtotti am 12.08.2025 11:19
Hallo,
ich habe gerade eben mit der Personalstelle gesprochen. Hier wurde mir ein Hinweis auf eine Personalinfo vom Juli gegeben. Diese ist im Intrapol zu finden.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: HeuteNeu am 12.08.2025 12:10
Da habe ich leider keinen Zugriff. Könntest du diesen hier evtl. Bitte reinstellen.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Moppedtotti am 13.08.2025 10:59
Schau mal im Anhang
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Wohngebietsthorsten am 08.10.2025 21:14
Im Kollegenkreis haben jetzt schon einige den Nachzahlungsbescheid erhalten. Die Behörde hat da genau geprüft, ob der Widerspruch auch auf die folgende Jahre entsprechend formuliert wurde. Wenn man da nicht für jedes Jahr Widerspruch eingelegt hatte, gibt es für diese Jahre keine Nachzahlung. Hier nochmal der entsprechende Gesetzesauszug:

Artikel 2
Gesetz zur Anpassung der Alimentation
kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020
§ 1
Anwendungsbereich
Die in § 3 festgelegten Nachzahlungen werden denjenigen beamteten Dienstkräften, Richterinnen und Richtern sowie Personen, denen ein Familienzuschlag nach den im Land Berlin geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt worden ist, gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften
Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr
gesetzt haben; das geführte Vorverfahren darf hierbei nicht bestandskräftig und ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sein. Soweit ein statthafter Rechtsbehelf sich erkennbar auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für die Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein, sofern ein diesen Anspruch betreffendes Vorverfahren nicht bestandskräftig oder ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden ist.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Arwen am 09.10.2025 14:22
Hi, kannst du hinsichtlich der Höhe der monatlichen/jährlichen Nachzahlungen Richtwerte nennen?
Vielen Dank , da ich seit fast 4 Jahren in Niedersachsen vor diesem Hintergrund klage.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Wohngebietsthorsten am 10.10.2025 05:56
Artikel 2, Paragraph 3:

Quelle: Abgeordnetenhaus Berlin https://share.google/0md4aaVA0uqpXtLLS
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Arwen am 10.10.2025 08:03
Vielen Dank ,
dann hoffe ich mal, dass die Nachzahlungen auch in diesem Umfang gezahlt werden.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: justilegal am 10.10.2025 08:30
Hallo Arwen,
ja, da kann man die Betroffenen aus Berlin nur beglückwünschen, dass sich da endlich was tut. Für uns als Niedersachsen (auch wir klagen seit vier Jahren) hat das leider gar keine Bedeutung. Die werden sich hier schon was Schönes ausdenken (Familienergänzungszuschlag rückwirkend oder so), damit sie nichts/ wenig nachzahlen müssen. Vor allem wird es noch schön ausgesessen. Wenn man sieht, wie viele Länder das Urteil aus Mai 2020 betreffend die 3+ Kind-Familien umgesetzt haben, können wir Betroffenen in Niedersachsen uns nur mitfreuen- ohne selbst ne Perspektive zu haben.
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Arwen am 10.10.2025 08:47
Hallo justilegal,
besser kann man den Mist, den dieses Land macht, nicht in kurzen Sätzen formulieren.
Zu den nachweislichen Lügen des NLBV und dem demonstrativen Nichtbeachten der Vorgaben des BverfG hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs für das dritte Kind , kommt dann noch eine Berichterstatterin des VG, die in 3 1/2 Jahren lediglich Stellungnahmen weitergeleitet hat. Von einem Amtsermittlungsgrundsatz hat sie anscheinend nichts gehört.
Gruß
Titel: Antw:[BE] Nachzahlung Familienzuschlag ab 3. Kind Berlin
Beitrag von: Verwalter am 27.10.2025 15:51
Es lohnt sich ggf. bei den derzeit verschickten Bescheiden in Widerspruch zu gehen. Näheres dazu gibt es auf dieser Webseite von Berliner-Besoldung.de

https://www.berliner-besoldung.de/nachzahlung-fuer-kinderreiche-beamtenfamilien-musterwiderspruch-jetzt-online-verfuegbar/