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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: bab am 07.03.2025 17:59

Titel: Rückwirkend in die PKV: Kann Beihilfe GKV-Rechnung übernehmen?
Beitrag von: bab am 07.03.2025 17:59
Guten Abend,

ich hoffe auf euer Wissen und v.a. eure Erfahrungswerte. Ich konnte zum Glück rückwirkend zum 1. Januar in die PKV wechseln, musste allerdings in dern zwei betreffenden Monaten beim Arzt, zum Teil auch mit hohen Rechnungen (im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich).

Meine PKV meinte, kein Problem, die GKV wird mir irgendwann eine Rechnung schicken über die offenen Posten (aus Januar und Februar), welche die PKV gemäß meinen Konditionen anteilig übernehmen wird.

Die Beihilfe meinte allerdings, großes Problem, denn Rechnungen meiner GKV können nicht übernommen werden, nur Rechnungen meiner Ärzte.

Versuche ich also am besten, alle Rechnungen privat umschreiben zu lassen oder gibt es einen Weg, wie die Beihilfe doch noch die GKV-Rechnungen übernehmen kann?

Die PKV-Rechnungen wären natürlich höher und grundsätzlich würden Beihilfe und Rest-PKV die Kosten tragen. In meinem Sonderfall gibt es allerdings Rechnungen, die nur zur Hälfte übernommen würden (davon wiederum ein Teil von der Beihilfe, der Rest der 50 Prozent von der PKV), ich merke also selbst, wenn Leistungen privat abgerechnet werden und muss, so die Rechnungen privat ausgestellt werden, über eintausend Euro selbst draufzahlen, die ich nicht erstattet kriege.

Wenn ihr eine Möglichkeit der Abrechung der GKV-Rechnungen über die Beihilfe seht bzw. darum wisst, interessiert mich das sehr. Ansonsten zahle ich natürlich das Mehr an Geld.
 
Titel: Antw:Rückwirkend in die PKV: Kann Beihilfe GKV-Rechnung übernehmen?
Beitrag von: Umlauf am 07.03.2025 18:22
Abgesehen davon:

Hast du bei deiner PKV keine „Sperrzeit“?
Viele PKV zahlen in den ersten 3 Monaten nicht.

Ob die Beihilfe in dem Dreieckskonstrukt wirklich nicht tätig wird, kann ich nicht sagen.

Wir hatte einmal den Fall, dass der Arzt etwas direkt etwas aus der Apotheke für die Untersuchen orderte, aber die Rechnung an uns schickte. Das fand die Beihilfe nicht so prickelnd. Nach dem es erklärt wurde, wurde auch gezahlt.
Titel: Antw:Rückwirkend in die PKV: Kann Beihilfe GKV-Rechnung übernehmen?
Beitrag von: bab am 07.03.2025 19:10
Soweit ich weiß, gibt es keine Sperrzeit, da ich davor ebenfalls krankenvollversichert war. Die Sperrfrist gilt für Zusatzversicherungen und galt für die Fälle vor 2009, als manche Gesunde sich erst versichern wollten, sobald sie krank wurden.

Rechnungen von Apotheken und Arztpraxen sind, so meine Beihilfe, grundsätzlich etwas anderes als Rechnungen einer (ehemaligen) Versicherung.
Titel: Antw:Rückwirkend in die PKV: Kann Beihilfe GKV-Rechnung übernehmen?
Beitrag von: Öttchen am 13.03.2025 13:50
Die Rechnungen müssen seitens des Arztes auf Privatrechnung und nicht gKV-Abrechnung korrigiert werden.

Andere Frage: wie bist du bei der pKV denn untergekommen mit den massigen Rechungen / Behandlungen? Öffnungsklausel?

LG
Titel: Antw:Rückwirkend in die PKV: Kann Beihilfe GKV-Rechnung übernehmen?
Beitrag von: bab am 14.03.2025 13:03
Das war nicht meine Frage. Grundsätzlich stimmt das, weiß ich auch.

Allgemein übernehmen PKVs auch Leistungen, die vorher von der GKV genehmigt wurden. Die Wartezeit von acht Monaten gilt bei meiner jedenfalls nur für den Fall, dass keine nahtlose vorherige (G)KV bestanden hat. Wichtig ist bestimmt, von Anfang an offen und ehrlich zu sein, damit die PKV eine informierte Entscheidung treffen kann.