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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: salin am 08.03.2025 12:49

Titel: Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: salin am 08.03.2025 12:49
Hallo zusammen,

ich bin aktuell in TV-L 9a eingruppiert. Mein Chef möchte nun, dass ich zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben einen Teil der Buchhaltung übernehme, da der zuständige Mitarbeiter überfordert ist. Außerdem fällt in unserem Bereich oft die IT aus – die hat sehr viel Homeoffice, und wenn unsere Anlagen ausfallen, müssen sie manuell zurückgesetzt werden. Das übernehme ich ebenfalls regelmäßig.

Zusätzlich dazu wurde unser Hausmeister vor fünf Jahren gekündigt, sodass ich auch viele seiner Tätigkeiten übernommen habe.

Meine Frage: Welche finanziellen Aufstiegsmöglichkeiten kann ich in diesem Fall fordern? Gibt es realistische Chancen auf eine Höhergruppierung oder Zulagen für die zusätzlichen Aufgaben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben, wie ich das am besten argumentiere?

Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 08.03.2025 14:12
Wenn dir die jeweiligen Aufgaben wirksam übertragen wurden, bist du dementsprechend eingruppiert. Du solltest aber aufpassen, dass du dabei nicht niedriger eingruppiert bist.

Es gibt kein Tätigkeitsmerkmal "Eierlegende Wollmilchsau". Um höhergruppiert zu werden, benötigst du höherwertige Aufgaben, nicht "zusätzliche".
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: MoinMoin am 08.03.2025 14:38
Hallo zusammen,

ich bin aktuell in TV-L 9a eingruppiert. Mein Chef möchte nun, dass ich zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben einen Teil der Buchhaltung übernehme, da der zuständige Mitarbeiter überfordert ist. Außerdem fällt in unserem Bereich oft die IT aus – die hat sehr viel Homeoffice, und wenn unsere Anlagen ausfallen, müssen sie manuell zurückgesetzt werden. Das übernehme ich ebenfalls regelmäßig.

Zusätzlich dazu wurde unser Hausmeister vor fünf Jahren gekündigt, sodass ich auch viele seiner Tätigkeiten übernommen habe.

Meine Frage: Welche finanziellen Aufstiegsmöglichkeiten kann ich in diesem Fall fordern? Gibt es realistische Chancen auf eine Höhergruppierung oder Zulagen für die zusätzlichen Aufgaben? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps geben, wie ich das am besten argumentiere?

Danke für eure Hilfe!
Wenn du zusätzliche Aufgaben übernimmst, ohne deine alten Aufgaben zu reduzieren, dann erhöht sich deine Wochenarbeitszeit und das muss sich natürlich im Lohn auswirken.
Nennt sich bezahlte Überstunden.

Ansonsten Achtung Achtung
Hausmeister ist wesentlich geringer eingruppiert als 9a und Buchhaltung oftmals auch.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: salin am 08.03.2025 15:31
Danke für eure Einschätzungen!

Wenn eine Höhergruppierung nicht möglich ist, gibt es dann die Möglichkeit einer Zulage oder einer Stufenvorabgewährung? Hat jemand Erfahrung damit und weiß, wie man das am besten beantragen oder argumentieren kann?

Immerhin hat der Kollege aus der Buchhaltung bald weniger Aufgaben – bei gleichem Gehalt.

Danke für eure Hilfe!
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 08.03.2025 19:19
Es zwingt dich sicherlich keiner, die anderen Aufgaben zu übernehmen. Sind/werden diese denn wirksam übertragen?

Schau dir mal den § 16 Abs 5 TVL an.

Echt schön für den Kollegen, oder? ;)
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: Casa am 08.03.2025 20:38
Zitat
Immerhin hat der Kollege aus der Buchhaltung bald weniger Aufgaben – bei gleichem Gehalt.

Die Ursache wird sein, dass er mehr Arbeit hat, als er erledigen kann, also bspw. 120 % Arbeit bei 100 % Zeit. Die 20 % gibt er ab und tut mit 100 % Arbeit genau das, was er für seinen Verdienst von 100 % tun soll.


Im TV-L bist du aber eher beim Land angestellt. Deine Beschreibung hört sich für mich nach einer kleinen Gemeinde an. Bist du in einer kleinen Körperschaft des öffentlichen Rechts o. Ä. beschäftigt? Die sind in Gehaltsangelegenheiten manchmal etwas flexibler, als die Landesverwaltung.


Zitat
Wenn eine Höhergruppierung nicht möglich ist, gibt es dann die Möglichkeit einer Zulage oder einer Stufenvorabgewährung?

Das ist möglich. Aber bitte verlange vorher eine inhaltlich konkrete Zielvereinbarung mit konkreter Laufzeit und dem Ergebnis der Stufenvorweggewährung bei Erfüllen der Ziele. Sinnvoll ist das nur, wenn die Aufgabenübertragung längerere Zeit, bspw. über 6 Monate, andauert.
Ich mache dir aber wenig Hoffnung, dass dein Arbeitgeber eine solche Zielvereinbarung mit dir vereinbaren wird.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: MoinMoin am 09.03.2025 07:04
Danke für eure Einschätzungen!

Wenn eine Höhergruppierung nicht möglich ist, gibt es dann die Möglichkeit einer Zulage oder einer Stufenvorabgewährung? Hat jemand Erfahrung damit und weiß, wie man das am besten beantragen oder argumentieren kann?

Immerhin hat der Kollege aus der Buchhaltung bald weniger Aufgaben – bei gleichem Gehalt.

Danke für eure Hilfe!
Warum sollte man dir eine Zulage gewähren können, offensichtlich bist du in deiner originären Aufgabe nicht ausgelastet und wirst nun dafür missbraucht Tätigkeiten zu übernehmen, die weniger Anspruchsvoll sind, weil du immer vor Ort bist.

Es ist ehrenwert, dass du für dem IT Admin den Rechner anschaltest, weil er HO macht und weil kein Hausmeister da ist die Mülltonne o.ä. rausbringst.

Aber das sind keine 9a Aufgaben und du wirst für diese Dinge masslos überbezahlt.
Wenn du jetzt auch noch eine Zulage zur Bindung von Qualifizierten Personal bekommen solltest, dann reisst euch der Rechnungshof aber gehörig den Anus auf, wenn die das Spitz kriegen.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: Tiffy am 09.03.2025 12:03
Nicht gegen Hausmeister, aber dass jemand in 9a gerne höhergruppiert werden möchte und dafür u.a. die Teilübernahme von Hausmeistertätigkeiten ins Feld führt, kommt mir mit Blick auf den Kalender dann doch um ein paar Wochen verfrüht vor.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: salin am 09.03.2025 18:03
Danke für eure Einschätzungen!

Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich ja auch Kernaufgaben habe, für die meine Stelle damals in 9a ausgeschrieben wurde. Meine ursprünglichen Tätigkeiten laut Stellenbeschreibung waren unter anderem:

Beauftragung von Fremdfirmen, Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausschreibungsverfahren, Warenbeschaffung und Beauftragung von Dienstleistungen, Überwachung von Bestellungen, Verantwortung für die Auswahl von Lieferanten, Lieferantenverhandlungen, Überwachung, Pflege und Sicherstellung der geräte- und gebäudetechnischen Anlagen, Dienstleistungssteuerung aller erforderlichen Facility Services, Einsatzplanung und Koordination externer Dienstleister, Unterstützung bei der Raumplanung, Durchführung kleiner Reparaturen, Controlling von Sortimentsbereichen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

Der Hausmeister wurde entlassen, viele Reparaturen übernehme ich jetzt. Dazu kommen noch Aufgaben im IT-Bereich und, wie gesagt, jetzt auch ein Teil der Buchhaltung.

Wenn ich euch richtig verstanden habe, bringen mehr Aufgaben allein keine höhere Entgeltgruppe, sondern nur höherwertige Aufgaben. Und eine Stufenvorabgewährung ist wohl auch schwierig.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.03.2025 18:25
Nochmal die Frage: Wer hat dir die zusätzlichen Aufgaben übertragen? Auch die Frage nach der Größe der Behörde ist interessant. Wenn nicht einmal ein VZ-Hausmeister nötig ist.

Irgendwie hab ich den Verdacht, dass man dich hier ausnutzt.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: salin am 12.03.2025 08:56
Ich bin Mitarbeiter einer ZBE an einer Universität und möchte gerne semi-anonym bleiben. :) Die zusätzlichen Aufgaben wurden mir in gemeinsamen Gesprächen von unserem Geschäftsführer übertragen.

Das Problem entstand durch die Erkrankung der Buchhaltung – es gab keine Vertretung, bzw. jetzt gibt es eine: mich. Zusätzlich übernehme ich auch die Urlaubs- und Krankenvertretung der IT, während die IT mich in diesen Fällen ebenfalls vertritt. In unserer Einrichtung gibt es für viele Bereiche jeweils nur eine Person.

Welche Aufgaben ich nun dauerhaft übernehme, sind  Eingangsrechnungen. Das ergibt insofern Sinn, da ich ohnehin für die Beschaffung zuständig bin.
Ausgeschiednene Mitarbeiter, dessen Stellen wurde auch nicht nachbesetzt, sondern ehr verteilt.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: troubleshooting am 12.03.2025 09:29
Grundsätzlich einmal, ist bzw. sollte so etwas nie eine Einbahnstraße sein.

Wenn also der AG wünscht, dass ein AN weitere Aufgaben, zusätzlich zu seiner Tätigkeit übernimmt,
darf der AN auch im Gegenzug fordern, dass er zu seiner regulären Entlohnung (für seine "Stammtätigkeit") zusätzlich etwas für die weiteren Tätigkeiten bekommt. Warum sollte er sonst die zusätzlichen Aufgaben übernehmen? Das ist völlig legitim
Einzige Ausnahme: Die "Stammtätigkeiten" füllen nicht die die Arbeitszeit aus. Aber dazu sei auch nur auf eine geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung verwiesen.

Wie jetzt die zusätzliche Entlohnung erfolgt, da kann man auf die "Wertigkeit" abstellen. Höherwertig -> Höhergruppierung vs. Gleichwertig o.ä. -> Zulage §16.5!
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: Verhohnepipelt am 12.03.2025 10:47
Ich bin Mitarbeiter einer ZBE an einer Universität

Dann erstellt ihr eine neue Arbeitsplatzbeschreibung und reicht sie ein.

Dir muss dabei bewusst sein, dass die 9b "gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leitungen" erfordert, die "gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse[n] eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach [bedeutet]." Buchhaltung wird dir da, v.a. wenn es nur um die Bearbeitung von Eingangsrechnungen geht, nicht helfen. Wir (ebenfalls Hochschule) schreiben gerade Stellen in der Finanzbuchhaltung aus - die sind nach EG 8 bewertet. Die Buchhaltung in den ZBE/Instituten wird häufig von den Sekretariaten gemacht, die Mitarbeiter*innen sind ebenfalls in der Regel nach EG 5 - 8 eingruppiert, sofern sie höher eingruppiert sind, liegt das in der Regel nicht an der Buchhaltung. "Der Hausmeister wurde entlassen, viele Reparaturen übernehme ich jetzt", rechtfertigt vermutlich auch keine höhere Eingruppierung, Hausmeister bewegen sich bei der Eingruppierung eher im Sekretariatsbereich (sofern sie keine Facility Manager mit entsprechendem Aufgabenbereich sind, wozu "Reparaturen" eher nicht gehören).  Ob dir die "Urlaubs- und Krankenvertretung der IT" die geforderten gründlichen & umfassenden Fachkenntnisse in einem Umfang bringt, der eingruppierungsrelevant ist, könnte man vermutlich durchaus auch bezweifeln.

Ihr könnt das natürlich probieren. Wenn ihr das probiert, solltet ihr das aber so machen, dass du dir nicht durch die zusätzlich übertragenen Tätigkeiten die 9a auch noch zerschießt. Wenn du plötzlich zu 80% Tätigkeiten übernimmst, die nur nach 8 oder niedriger bewertet werden, weil die selbständige Leistung fehlt, schneidest du dir mit einer ungünstig (weil selbst) erstellten Tätigkeitsbeschreibung ins eigene Fleisch. Falls ihr einen halbwegs kompetenten Personalrat habt, frag dort nach entsprechender Unterstützung. Was du eigentlich gerne hättest, falls ihr das habt, ist eine Leistungszulage bzw. Leistungsprämie. Schau, ob es bei euch diesbezüglich eine Richtlinie/Dienstvereinbarung/... gibt. Oder halt nach  § 16 Abs 5 TVL versuchen.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2025 11:04
Grundsätzlich einmal, ist bzw. sollte so etwas nie eine Einbahnstraße sein.

Wenn also der AG wünscht, dass ein AN weitere Aufgaben, zusätzlich zu seiner Tätigkeit übernimmt,
darf der AN auch im Gegenzug fordern, dass er zu seiner regulären Entlohnung (für seine "Stammtätigkeit") zusätzlich etwas für die weiteren Tätigkeiten bekommt. Warum sollte er sonst die zusätzlichen Aufgaben übernehmen? Das ist völlig legitim
Einzige Ausnahme: Die "Stammtätigkeiten" füllen nicht die die Arbeitszeit aus. Aber dazu sei auch nur auf eine geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung verwiesen.

Wie jetzt die zusätzliche Entlohnung erfolgt, da kann man auf die "Wertigkeit" abstellen. Höherwertig -> Höhergruppierung vs. Gleichwertig o.ä. -> Zulage §16.5!
Wenn man zusätzliche Arbeiten macht im Sinne, zusätzlich zu meiner 100% Zeitauslastung soll ich noch mehr arbeiten, dann nennt man das angeordnete Mehrarbeit, die entsprechend zusätzlich vergütet wird.

In diesem Fall soll aber offensichtlich jemand nebenbei andere Arbeiten übernehmen (Einen Rechner neu Starten, Eingangsrechnung in die Buchhaltung tippen und überprüfen) und offensichtlich das ganze ohne mehr Arbeitzeit zu benötigen. Also hat jemand festgestellt, dass er nicht ausgelastet war oder teile seine Aufgaben nicht benötigt werden (liegen bleiben) oder von jemand anderen gemacht werden können.

Warum sollte man dafür mehr Geld bekommen, insbesondere, wenn die neuen Tätigkeiten niedrigwertiger eingruppiert sind??
Und warum sollte man diese angewiesen Tätigkeiten ablehnen können? Wenn sie nicht eingruppierungsrelevant sind, da sie nur wenig Zeitanteile umfassen!

Dann erstellt ihr eine neue Arbeitsplatzbeschreibung und reicht sie ein.
korrekt. Und dann kann durchaus zu der Erkenntnis führen, dass das zu einer Herabgruppierung führen würde, der man nicht zustimmen sollte.
Titel: Antw:Eingruppierung – zusätzliche Aufgaben, finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 12.03.2025 19:27
Ich bin Mitarbeiter einer ZBE an einer Universität und möchte gerne semi-anonym bleiben. :) Die zusätzlichen Aufgaben wurden mir in gemeinsamen Gesprächen von unserem Geschäftsführer übertragen.

Das Problem entstand durch die Erkrankung der Buchhaltung – es gab keine Vertretung, bzw. jetzt gibt es eine: mich. Zusätzlich übernehme ich auch die Urlaubs- und Krankenvertretung der IT, während die IT mich in diesen Fällen ebenfalls vertritt. In unserer Einrichtung gibt es für viele Bereiche jeweils nur eine Person.

Welche Aufgaben ich nun dauerhaft übernehme, sind  Eingangsrechnungen. Das ergibt insofern Sinn, da ich ohnehin für die Beschaffung zuständig bin.
Ausgeschiednene Mitarbeiter, dessen Stellen wurde auch nicht nachbesetzt, sondern ehr verteilt.

Ist der Geschäftsführer befugt, Personalangelegenheiten zu regeln? Und wieso wurde das nicht schriftlich gemacht?

Das Bearbeiten von Eingangsrechnungen lässt sich m.E. nicht zu einer höherwertigen Aufgabe zählen. Ich rate dir auch, dich rasch von den Hausmeistertätigkeiten zu verabschieden, diese sind definitiv niedriger angesiedelt.