Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Fragero47 am 09.03.2025 13:06
-
Guten Tag,
leider bin ich im Netz, zu meinem konkreten Fall, nicht fundiert fündig geworden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen ?
Meine Daten:
- Bundesbeamter a.D.
- * Mai 1960
- in DDU seit 2009
- Ehescheidung ebenfalls 2009
Wenn ich nun erneut heirate, erhält meine zukünftige Ehefrau (58 Jahre alt, nicht im öffentlichen Dienst tätig), später eine Witwenpension, oder habe ich hierfür das Alter bei Wiederheirat bereits überschritten ?
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten.
Wünsche einen schönen Sonntag
-
Wenn ich nun erneut heirate, erhält meine zukünftige Ehefrau (58 Jahre alt, nicht im öffentlichen Dienst tätig), später eine Witwenpension, oder habe ich hierfür das Alter bei Wiederheirat bereits überschritten ?
Gibt es überhaupt ein Höchstalter?
-
Meines Wissens ja, gebe aber ehrlich zu, das ich nicht so richtig schlau daraus werde;
auf meinem konkreten Fall bezogen könnte dies das 65. Lebensjahr sein, und ich werde Anfang Mai 65 Jahre alt………
-
Lies selber hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__19.html
und hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__51.html
-
Zunächst ganz, ganz herzlichen Dank !
Wenn ich das also richtig lese, und interpretiere, dürfte ich (Jahrgang 1960) das Lebensalter von 66 Jahre und 4 Monaten bei erneuter Eheschließung nicht überschritten haben ?
(bin mir da so dermaßen unsicher , weil ich ja schon seit 2009 in der DDU bin, und bei mir etwaig doch andere Voraussetzungen gelten ?)
-
Entschuldigt vielmals, nochmalige, abschließende Frage:
Wird beamtenrechtlich meine seit 2009 andauernde DDU als Eintritt in den Ruhestand gewertet, sodass meine zukünftige Ehefrau tatsächlich später kein Witwengeld erhält ?
-
Bei der 2. Ausschlussalternativ müssen kumulativ beide Voraussetzungen erfüllt sein, ist nur eine von den beiden erfüllt, gilt der Ausschluss nicht
-
Ganz, ganz herzlichen Dank für die Rückantwort.
Nun bin doch schon ein wenig beruhigt
-
Noch eine kurze Nachfrage:
Ich bin schon seit langer Zeit unbefristet schwerbehindert mit GdB 70,
gilt hier nicht eine andere Regelsaltersgrenze bzgl. der Witwenpension ?
(werde Anfang Mai 65 Jahre alt)
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten
-
Noch eine kurze Nachfrage:
Ich bin schon seit langer Zeit unbefristet schwerbehindert mit GdB 70,
gilt hier nicht eine andere Regelsaltersgrenze bzgl. der Witwenpension ?
(werde Anfang Mai 65 Jahre alt)
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten
Vorzeitiger Ruhestand auf Antrag kommt bei schwerbehinderten Bewerbern in Betracht. Die Regelaltersgrenze bleibt allerdings Dieselbe, wie bei nicht Schwerbehinderten.
-
Ganz, ganz lieben Dank !
Dann müsste es ja wohl doch noch funktionieren, das meine zukünftige Ehefrau, später doch noch halbwegs gut versorgt sein wird