Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mo1311 am 10.03.2025 13:01
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Hallo,
ich habe mich auf eine Abteilungsleiterstelle beworben - EG11. Ich bringe für diese Stelle sehr viele Schnittmengen zu meiner jetzigen Tätigkeit mit (ist an TVÖD angelehnt, Geld kommt vom SMI und geht auch um öffentliche Aufgaben im selben Themenbereich). Arbeite dort bereits 10 Jahre.
In welche Stufe könnte ich denn nun in der EG11 eingeordnet werden - insofern ich eine Zusage bekomme.
LG und Danke für die Hilfe
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Von Stufe 1 bis Stufe 6 ist alles drin!
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Gleicher AG oder neuer AG?
Bei einem neuen AG hast du tatsächlich nur Anspruch auf Stufe 1 (bei einschlägiger BE bis Stufe 3). Alles darüber ist Verhandlungssache.
Ändert sich der AG nicht und wendet den TVÖD vollumfänglich an, geschieht die Höhergruppierung stufengleich.
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Neuer Arbeitgeber…inhaltlich identisch. Zudem ist mein jetziger Arbeitgeber auch in der Sportverwaltung angesiedelt (Kreissportbund)…in der Stadt wäre es halt das Sportamt.
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Solltest du tatsächlich identische Aufgaben ausführen, musst du dem AG deine einschlägige BE darlegen und bist damit in Stufe 3 eingestuft. Alles darüber wäre verhandelbar.
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Und sofern er nicht vorher auch eine Abteilungsleiterstelle innehatte dürfte es ihm schwer fallen die einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen und er sollte gleich förderliche Zeiten im VG ansprechen.
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Zeiten ansprechen und verhandeln.
Es liegt am AG ob er dich möchte und die Kann Regelungen nutzt, oder nicht