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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: koch3399 am 13.03.2025 09:07
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Guten Morgen,
folgende Situation:
Ich, Vater, Beamter, verh, 40h (statt 41h) Woche, da ich den Familienzuschlag nach Stufe 2 und Kindergeld erhalte.
Frau, Beamtin, 30h Teilzeit.
Wenn ich meiner Frau die 1h Reduktion gebe, errechnet sich ihre Teilzeitbesoldung ja ausgehend von 40h-Vollzeit und hätte dann 75% statt 73% in Teilzeit.
Problem dürfte aber sein, dass sie den Familienzuschlag nach Stufe 2 auch nur zu 75% bekommt, oder?
Viele Grüße
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Es reicht wenn sie Kindergeldempfängerin ist um die Stundenreduzierung zu bekommen
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Problem dürfte aber sein, dass sie den Familienzuschlag nach Stufe 2 auch nur zu 75% bekommt, oder?
Der Gedanke ist nicht von der Hand zu weisen. Denn § 6 BBesG enthält die Grundsatzregel: Bezahlung im Verhältnis zur Arbeitszeit.
Aber: Dieser Anteiligkeitsgrundsatz findet ausnahmsweise keine Anwendung, wenn § 40 Absatz 5 Satz 3 BBesG einschlägig ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
Details und versteckte Fallstricke sind erläutert in Ziffer 40.5 BBesGVwV: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm
Wenn es sich nicht um eine Patchworkfamilie handelt, dürfte die Rechtslage ziemlich klar sein: Familienzuschlag Stufe 2 wird bei den derzeitigen Gegebenheiten nicht gekürzt.
Natürlich mit Disclaimer und der Empfehlung, die Frage auch von der Bezügestelle klären zu lassen.