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Beamte und Soldaten => Beamten-Krankenversicherungen => Thema gestartet von: Poincare am 13.03.2025 14:11
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Angenommen, der Dienstherr händigt in der Elternzeit die Urkunde aus, und man wird mit Tag der Aushändigung versichert.
Bisher - kostenlos GKV, da vorher pflichtversichert
Jetzt - PKV/Beihilfe; muss man selbst zahlen
Oder - freiwillige GKV bis zum Ende der Elternzeit - muss man Mindestbeitrag bezahlen
Gibt es die Möglichkeit, so wie für andere Freiwillig versicherte, mit der Ehepartnerin, die Pflichtversichert ist, kostenlos in die GKV zu kommen (ich finde Hinweise zu Freistellung von den Beiträgen ähnlich Familienversicherung). Oder geht das für Beamte nicht? Man könnte ja dann 4-5 Monate später immer noch PKV/Beihilfe machen, solange man keine pauschale Beihilfe beantragt hat, oder?
Was für Vor-/Nachteile seht ihr bei einer Verbeamtung in der Elternzeit?
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Geht nicht mit der Freistellung oder Familienversicherung. Dazu gibt es bei den meisten Versicherungen eine Mindestversicherungszeit für eine Beitrragsfreistellung in Elterzeit (z.B. Barmenia 3 Monate Freistellung, aber man muss mind. 8 Monate da versichert sein).
Ich weiß nicht, welche Beihilfe du bekommst. In manchen Fällen bekommst du während der Elternzeiit einen höhren Beihilfeanspruch. Dies ist in folgenden Beihilfen der Fall: Bund, Bayern, Berlin, Brandenburg, Meck-Pomm, Sachsen-Anhalt.
Schau mal hier, die schreiben das ganz nett :-)
https://www.fairbeamtet.de/beihilfe/beihilfebemessungssatz-elternzeit-2023/
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Danke für die Info, das erklärt es, überall steht dass es geht, aber nicht unter welchen Bedingungen.
Es handelt sich um bw, da gibt es 42 Euro im Monat zur PKV im HD, kein höherer Beihilfeanspruch.
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Du meinst doch die Familienversicherung in der GKV, richtig?
Dazu steht auf https://beamtenberater.com/kann-man-als-beamter-familienversichert-sein/ Folgendes:
"Als Beamter ist es jedoch nicht möglich, selbst familienversichert zu sein – die Versicherung greift nicht. Auch wenn das Einkommen des Beamten unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf er nicht in die Familienversicherung."
Das könntest du aber auch bei deiner GKV oder der deines Mannes bzw. deiner Frau nachfragen.
Wichtig: In der Elternzeit zahlst du nicht den Mindestbeitrag, sofern du freiwillig versichert bist, sondern den Beitrag, der sich aufgrund deines Jahreseinkommens ergibt. Wenn das natürlich insgesamt sehr niedrig ist, dann wird es trotzdem der Mindestbeitrag sein.
Ich würde, so verlockend es auch unter kurzfristigen finanziellen Aspekten sein mag, die Entscheidung für den Zeitpunkt der Verbeamtung nicht von PKV-Überlegungen abhängig machen, zumal im hD, sondern die Verbeamtung, so du sie möchtest, so schnell wie möglich anstreben. Eine gute Büroleitung kann dir dazu ggf. mehr sagen.
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Danke für die Infos. Ich meine natürlich nicht Familienversicherung, sondern eine der Familienversicherung äquivalente Freistellung von den Beiträgen in der freiwilligen GKV, die wie oben steht an Bedingungen geknüpft ist.
Personaldienststelle sagt nur, dass man halt die Urkunde nicht mehr kriegt, falls die Voraussetzungen wegfallen. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung.
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Gibt es die Möglichkeit, so wie für andere Freiwillig versicherte, mit der Ehepartnerin, die Pflichtversichert ist, kostenlos in die GKV zu kommen (ich finde Hinweise zu Freistellung von den Beiträgen ähnlich Familienversicherung). Oder geht das für Beamte nicht?
Das, was du beschreibst, kenne ich nur unter dem Namen Familienversicherung. Sofern du in der Zeit keinen Versicherungsschutz haben willst, kommt eine Freistellung von den Beiträgen in Betracht. Bei einer Krankenvollversicherung natürlich nur, wenn du anderweitig KV-Mitglied bist.
Hast du einen Link zu dem von dir angedachten Konstrukt?
Personaldienststelle sagt nur, dass man halt die Urkunde nicht mehr kriegt, falls die Voraussetzungen wegfallen. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung.
Genau, das ist das Risiko. Solltest du bspw. zwischen jetzt und angedachter Ernennung schwer erkranken oder einen Unfall mit bleibenden, schweren Schäden haben, war's das sehr wahrscheinlich mit der Verbeamtung bzw. wird ggf. noch eine gewisse Zeit gewartet, ob du dich wieder erholst.
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Gibt es die Möglichkeit, so wie für andere Freiwillig versicherte, mit der Ehepartnerin, die Pflichtversichert ist, kostenlos in die GKV zu kommen (ich finde Hinweise zu Freistellung von den Beiträgen ähnlich Familienversicherung). Oder geht das für Beamte nicht? Man könnte ja dann 4-5 Monate später immer noch PKV/Beihilfe machen, solange man keine pauschale Beihilfe beantragt hat, oder?
Da man regelmäßig nach den Beihilfevorschriften während der Elternzeit auch weiter Beihilfeberechtigt ist, entfällt auch die Möglichkeit in die Familienversicherung zu kommen. Ausschlaggebende Norm ist hier für Baden-Württemberg § 46 Abs. 1 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung
Soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, wird während der Elternzeit Krankenfürsorge in Form des prozentualen Krankheitskostenersatzes entsprechend den Beihilfevorschriften gewährt, sofern Beihilfe nicht bereits auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar gewährt wird. Bei der Gewährung einer Beihilfe nach § 78a LBG wird die Krankenfürsorge in Form der pauschalen Beihilfe auch während der Elternzeit gewährt, sofern die pauschale Beihilfe nicht bereits auf Grund einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar gewährt wird.
Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung (wenn ich mich nicht irre) in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt grob um die 200-250 € je nachdem welche Bemessungsgrundlage man dem zugrunde legt. Da eine private beihilfekonforme Grundtarif-Krankenversicherung auch in diesem Niveau bewegt ist der Unterschied, je nach Alter und ggf. Vorerkrankungen, nicht so drastisch wenn man zudem noch mit einkalkuliert, dass regelmäßig bei der gesetzlichen Krankenversicherung - sofern vorhanden - noch die Beiträge für die Zusatzversicherungen hinzuaddiert werden müssen.
Die pauschale Beihilfe könnte das ggf. noch weiter vermindern, wenn man also weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte. Man hat natürlich bei Inanspruchnahme der pauschalen Beihilfe auch keine Möglichkeit mehr wieder auf die individuelle Beihilfe umzustellen.